Ab wann ist man SGB II und wann SGB III ?

vom 10.03.2009, 18:11 Uhr

Hallo,

muss mich zur Zeit über das Thema Jugendarbeitslosigkeit informieren, da ich eine Vortrag darüber in Sozialkunde halten muss. Da bin ich sehr oft auf SGB II und SGB III gestoßen aber kann mir noch nicht ein genaues Bild davon malen. Da ich wirklich sicher gehen möchte und nichts falsches wissen will, möchte ich euch nun mal fragen ob das so ungefähr schonmal stimmt:

Also Jugendliche Arbeitslose fallen in den Rechtskreis SGB II oder III, sobald sie Leistungen wie Beratung, Betreuung oder Förderung in Sachen Arbeit benötigen. Dabei regelt SGB III das beitragsfinanzierte Versicherungssystem und SGB II das steuerfinanzierte Fürsorgesystem Hartz IV. SGB III basiert mehr auf Freiwilligkeit, SGB II dagegn erfasst alle erwerbsfähigen Jugendlichen.

Nun stellt sich für mich aber eine Frage, die ich nach einer Stunde "googlen" leider immernoch nicht beantworten kann, deswegen hoffe und ich bitte ich euch mir dabei zu helfen: Wer entscheidet ob man nun SGB II oder SGB III ist und was haben diese zwe Rechtskreise mit Hartz IV und ALG II zu tun?

Vielen Dank für eure Antworten :D

» spitt3r » Beiträge: 62 » Talkpoints: 2,55 »



Es gibt verschiedene Sozialgesetzbücher von 1-12. Das SGB II regelt die Leistungen Langzeitarbeitsloser, stellt finanziell den Lebensunterhalt und den Wohnraum sicher. Da Herr Hartz sich diese Reformen ausgedacht hat, werden diese Leistungen auch Hartz IV genannt. Offiziell heißt diese Leistungen Arbeitslosengeld (ALG) II.

Diejenigen, die gerade erst arbeitslos geworden sind, haben erst mal Anspruch auf ALG I, in der Regel für 12 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit. Diese Leistung ist im SGB III geregelt und bemisst sich nach dem letzten Nettogehalt. In Bezug auf die Jugend ist es so, dass sie ALG II meistens im Rahmen der sog. Bedarfsgemeinschaft erhalten, also wenn sie noch zuhause wohnen.

Finanzielle Unterstützung nach SGB III werden die meisten nicht bekommen, da man mindestens 12 Monate innerhalb von 2 Jahren gearbeitet haben muss. Jedoch können Beratung, Betreuung und Förderung in Anspruch genommen werden.

Ich hoffe, ich konnte das verständlich darstellen. Wenn nicht, bitte nachfragen.

» Asterix1705 » Beiträge: 29 » Talkpoints: 0,12 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^