Baufinanzierung trotz gemeinsamen, noch besteheden Kredites

vom 03.03.2009, 16:23 Uhr

Ich bin seit einem halben Jahr von meiner Ex-Frau geschieden und inzwischen wieder verheiratet. Gemeinsam mit meiner Ex hatte ich einen Kredit über 75000 EUR am laufen, mit dem das Eigenheim finanziert wurde. Als es zur Scheidung kam, habe ich meine 50% des Hauses auf meine Ex übertragen. Im Gegenzug habe ich eine Bürgschaft von den Schwiegereltern erhalten, da mich die Bank nicht aus dem gemeinsamen Kredit rauslassen wollte.

Der Kredit läuft noch bis Juli 2012. Was ist, wenn ich nun gemeinsam mit meiner neuen Frau eine Baufinanzierung haben möchte? Immerhin steht bei der Schufa noch der andere Kredit. Ich muß dazusagen, dass dieser Kredit immer mustergültig bedient wurde und ich auch sonst über keinerlei negativer Schufa-Einträge verfüge. Meint Ihr, dass dieser existierende Kredit ein Problem bei einer neuen Finanzierung machen würde?

» mark_rt » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,90 »



Ich denke das kann man so pauschal nicht sagen, auch da wir deine/eure Einkommenssituation nicht kennen. 37.500 Euro Verschuldung ohne weitere Sicherheit (da das Haus ja jetzt deiner Ex gehört) könnten vielleicht ein Problem werden, allerdings hast du ja keine negativen Schufaeinträge. Berücksichtigen muss man jedoch auch das die Banken in der letzten Zeit aufgrund der Finanzkrise vermutlich eher vorsichtiger damit sind wem sie Geld leihen. Ich denke das Beste wäre wenn du dich einfach in einer Bank beraten lässt, die können dir dann - mit einem Blick auf deine/eure finanzielle Lage - sicher sagen ob du/ihr kreditfähig bist/seit.

Viel Glück dabei.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hi,

die Kurzform meiner Antwort lautet: Ja, er kann Probleme machen.

Die Langform sieht etwas anders aus. Denn wichtig ist erstens, wie hoch die Restschuld des gesamten Darlehens ist, diese wird interessant für die künftig finanzierende Bank. Das kommt einfach aus dem Grund, dass du bei Zahlungsunfähigkeit deiner Exfrau für das Darlehen Gesamtschuldnerisch haftest, und das obwohl du deine 50% Eigentum abgegeben hast. Du kannst von der Bank jederzeit zur Zahlung aufgefordert werden, sollte deine Exfrau in Verzug kommen. Dazu kommt, dass die Bürgschaft deiner Exschwiegereltern praktisch wertlos ist. Bürgschaften werden von den meisten Banken zwar öfter mal verlangt, haben aber als Sicherheit keinerlei Bedeutung.

Wie schon erwähnt, ist wichtig, wie hoch ist die Restschuld des gesamten Darlehens aktuell? Wenn ihr damals 75000 € aufgenommen habt, dann wird der aktuelle Betrag nicht mehr in dieser Höhe liegen. Bei 3 Jahren Restlaufzeit würde ich jetzt mal über den Daumen gepeilt sagen, ist die Restschuld irgendwo zwischen 5 und 10.000 € anzusiedeln. Bei dieser Höhe der Schulden wird dir selten eine Bank Steine in den Weg legen, solange du von Anfang an mit offenen Karten spielst und dem Kundenbetreuer direkt alles auf den Tisch legst.

Das nur die Hälfte der Restschuld für dich in Anschlag gebracht wird ist ein Trugschluss, da du, wie bereits erwähnt, gesamtschuldnerisch haftest und bei Zahlungsunfähigkeit deiner Exfrau alles zahlen musst. (theoretisch, sollten deine damaligen Schwiegereltern ihrer Bürgschaft nicht nachkommen).

Wichtig ist also, dass du die genau Summe in Erfahrung bringst. Dann sollte (Bonität vorausgesetzt -- davon gehe ich aus) alles normal über die Bühne gehen.

Benutzeravatar

» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^