Notebook / Netbook von der Steuer absetzen
Ich bin - wie vermutlich viele gerade - dabei, meine Einkommensteuererklärung zu schreiben. Dies mache ich mit der wirklich empfehlenswerten WISO Sparbuch 2009 - Steuersoftware und dem enthaltenen Elster-Formular. Das Steuerprogramm liefert ja auch gleich ein paar legale Steuertricks und Steuertipps, so hat es mir u.a. geraten, dass ich ein Notebook steuerlich absetzen kann.
Da ich natürlich sehr gerne Einkommenssteuer sparen möchte, würde ich gerne meinen im letzten Jahr gekauften EEE-PC von der Steuer absetzen. Was ist hierbei zu beachten, gibt es bestimmte Voraussetzungen, dass ich es abschreiben kann? Zählt es dann zu den Werbungskosten, Sonderausgaben oder gar außergewöhnlichen Belastungen? Gilt dies auch als angestellter Arbeitnehmer oder nur für Selbständige? Bin da leider der totale Laie und ein Steuerberater ist mir zu teuer.
Ich habe mich da auch letztens für meine Einkommensteuer schlau gemacht - natürlich kannst Du als Angestellter auch ein Notebook unter Werbungskosten als Arbeitsmittel geltend machen. Solltest Du noch in der Ausbildung sein, also z.B. studieren, zählt es zu den Ausbildungskosten und ist demnach eine Sonderausgabe. Allerdings musst Du dabei ein paar Dinge beachten:
Zum einen musst Du die tatsächliche Nutzung berücksichtigen, d.h. wird das Arbeitsmittel ausschließlich privat genutzt, darfst Du es nicht absetzen. Hier gilt - willst Du den vollen Anschaffungsbetrag steuermindernd ansetzen, muss das Wirtschaftsgut überwiegend, d.h. zu mehr als 90%, für berufliche Zwecke eingesetzt werden. Mit Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Februar 2004 VI R 135/01 kannst Du allerdings auch die anteiligen Kosten ansetzen, solltest Du den PC mehr als 10% privat nutzen. Nutzt Du Deinen EEE-PC beispielsweise zu 50% beruflich, kannst Du auch die Hälfte des Anschaffungspreises ansetzen
Zum anderen ist die Höhe der Anschaffungskosten wichtig: Sofern Du unter 410 Euro netto bzw. 487,90 Euro brutto als Privatperson liegst, kannst Du den Rechner als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Jahr der Anschaffung voll abschreiben. Dies sollte ja bei dem EEE-PC der Fall sein. Bei höheren Beträgen muss der Kaufpreis über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei PCs sind dies drei Jahre, so dass Du ihn monatsanteilig, also 36 Monate, ansetzen musst: hast Du das Notebook also beispielsweise für 600 Euro brutto im April gekauft und nutzt es zu 90% beruflich, könntest Du im ersten Jahr 150 Euro davon abschreiben (600 / 36 Abschreibemonate x 9 Nutzungsmonate)
Versuche es einfach mal - Lege die Rechnung der Steuererklärung bei und setze dort den Betrag in Anlage N an. Wie mutig Du dabei bist, bleibt Dir überlassen - d.h. ob Du gleich die vollen Anschaffungskosten ansetzt oder Dich lieber auf eine besser zu argumentierende Schätzung der steuerrelevanten Nutzungsanteile beschränkst. Normalerweise wird eine berufliche Nutzung von 50 Prozent ohne große Probleme vom Finanzamt anerkannt. Bei höherem Anteil kann es Dir passieren, dass der Finanzbeamte von Dir verlangt, eine Art "Tagebuch" zu führen, wie Du den PC nutzt.
Übrigens: Auch Software (vom Betriebssystem abgesehen) und Peripherie wie Drucker, Monitor, Scanner etc kannst Du in der Steuererklärung angeben sofern sie dieselben Nutzungskriterien erfüllen. Allerdings handhabt das Finanzamt Peripheriegeräte mal als eigenständige Arbeitsmittel, so dass jeweils die GWG-Grenze gilt, mal als zum PC-gehörend, so dass diese die Anschaffungskosten erhöhen und Du so eventuell alles über die Nutzungsdauer abschreiben musst.
Wenn man das Notebook oder einen anderen Computer überwiegend beruflich nutzt, dann kann man diese natürlich auch steuerlich geltend machen. Benutzt man die Geräte aber auch privat, dann muss man die Nutzung prozentual eben aufteilen und dann werden die Anschaffungskosten seitens des Finanzamtes natürlich auch nur anteilmäßig berücksichtigt. Je nach Anschaffungspreis kann man diese Kosten dann sofort und in voller Höhe oder eben verteilt auf ein paar Jahre steuerlich geltend machen.
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