Abmahnungen am Arbeitsplatz
Hallo!
Dieser Thread hier hat mich drauf gebracht, Wegen Pfandbon Job verloren und ich habe mal Fragen zur Abmahnung am Arbeitsplatz.
Verfallen Abmahnungen am Arbeitsplatz auch mal? Also wenn jemand wirklich 30 Jahre im Betrieb arbeitet, und in den ersten 5 Jahren mal eine Abmahnung bekommt, stehen die dann immer noch in den Akten und können diese Abmahnungen auch nach so langer Zeit dazu führen, dass man gekündigt wird?
Wenn man 3 Abmahnungen hat ist das ja ein Grund zu kündigen. Aber wenn man alle 10 Jahre eine Abmahnung bekommt, kann es dann wirklich zur Kündigung führen?
Kann man auch gegen Abmahnungen vorgehen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt und glaubt, dass diese Abmahnung zu Unrecht gegeben wurde? Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
Soviel ich weiß, verfallen Abmahnungen nach 2 Jahren, dann müssen sie aus der Personalakte entfernt werden. Man kann nach Abmahnungen auch gekündigt werden, allerdings muss hier ein zeitlicher Zusammenhang bestehen, d.h. im Januar eine Abmahnung bekommen und im Dezember deswegen gekündigt werden funktioniert nicht.
Eine Abmahnung muss immer schriftlich erfolgen und man kann natürlich dagegen vorgehen, wenn man nicht einverstanden ist, am besten ebenfalls schriftlich. Allerdings kommt eine Abmahnung ja nicht aus heiterem Himmel. Man sollte schon vor einer schriftlichen Abmahnung das Gespräch suchen und probieren die Abmahnung zu vermeiden wenn das möglich ist.
Luckyloser hat geschrieben:Soviel ich weiß, verfallen Abmahnungen nach 2 Jahren, dann müssen sie aus der Personalakte entfernt werden.
Wenn eine Abmahnung zu recht ergangen ist, dann kann nach zwei Jahren eine "Löschung" in Betracht kommen, aber nur wenn es eine geringfügige Verfehlung war. Allerdings gibt es durchaus Urteile die auch eine Entfernung nach zweieinhalb Jahren als rechtens ansahen. Feste Fristen gibt es dagegen nicht. Im Zweifelsfall muss man vor das Arbeitsgericht ziehen.
Ähnlich sieht es bei zu Unrecht erteilten Abmahnungen aus, der Arbeitnehmer kann verlangen, dass diese aus der Personalakte entfernt wird und dies auch gerichtlich durchsetzen.
Luckyloser hat geschrieben:Eine Abmahnung muss immer schriftlich erfolgen
Stimmt auch nicht, eine Abmahnung kann durchaus auch mündlich erfolgen. Nur erfolgt die Abmahnung selbst oder wenigstens die Bestätigung des Empfanges aus Gründen der Beweissicherung und Dokumentation mittlerweile fast immer schriftlich.
Eine Abmahnung hat die Schriftform zu wahren, erstmalig übermittelt werden kann sie aber auch mündlich, etwa um den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, das er etwas getan hat, was ohne Abmahnung nicht zu rechtfertigen wäre.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es zeitliche Fristen gibt, in wie fern eine Abmahnung bekannt gemacht werden muss vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer, aber gewisse Fristen sollten da wohl auch eingehalten werden.
Desweiteren kann der Arbeitnehmer eine Abmahnung auch nicht anerkennen und muss diese auch nicht unterschreiben (denn dann wird diese anerkannt), wenn der Grund der Abmahnung nicht korrekt ist oder er der Meinung ist, das das ganze ungerechtfertigt ist. Das wird dann auf der Abmahnung vermerkt und diese wird dennoch zu den Akten gelegt (dann muss aber auch innerhalb einer Frist das ganze angefochten werden).
Bei kleineren Vergehen kann eine Löschung durchgeführt werden, wenn das im allgemeinen Interesse des Arbeitnehmers und -gebers ist, andernfalls kann die Abmahnung einen ein Berufsleben lang (sofern man immer beim gleichen Betrieb arbeitet) begleiten, so wie es eine Abmahnung in einem besonders schweren Fall machen würde (wobei die Definition leichter und schwerer fall alles andere als leicht ist, wird hier von Firma zu Firma immer wieder stark unterschieden.).
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