Soldat auf Zeit trotz Vorstrafen

vom 25.02.2009, 14:45 Uhr

Hier mal ein Thema für unsere Zukünftigen Soldaten die gerne eine Karriere bei der Bundeswehr einschlagen möchten. Da oft in Threads oder Foren gefragt wird ob man mit Vorstrafen als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr anfangen kann, habe ich mich mal beim Wehrdienstberater schlau gemacht ob es stimmt das man mit Vorstrafen keine Chance hat bei der Bundeswehr.

Ich kann euch gleich sagen das stimmt nicht ganz. Ein Bewerber kann immer dann eingestellt werden wenn er keine großen Delikte wie Mord, Vergewaltigung oder anderen schwerfälligen Straftaten begangen hat, das heißt wenn ein junger Mann mit 15 z.B. im Supermarkt was geklaut hat kann er in jede Dienstgrads Klasse eingestellt werden, da dies nicht im Bundeszentralregister steht, sondern im Erziehungsregister.

Falls aber andere Straftaten dazukommen die sich im Bereich Raub und Diebstahl halten, dann kann man bloß bis zum Dienstgrad Unteroffizier eingestellt werden. Man sollte sich aber nicht mit 5 - 6 Straftaten bewerben weil es dann ja auf eine Nichteignung hinweist.

» Krause20 » Beiträge: 16 » Talkpoints: 0,05 »



Es heißt ja immer, dass man auch Straftätern eine Chance geben soll. Das ist richtig, aber trotzdem kommt es immer noch darauf an, was der Straftäter gemacht hat, in welchem Alter und ob er Wiederholungstäter ist.

Im frühen jugendlichen Alter begangene Straftaten können sehr brutal sein oder aber nur daraus resultieren, dass eine Gruppe Jugendlicher einer den anderen übertrumpfen will, also eine Art Gruppenzwang. Haben sie jedoch Menschen verletzt, zusammengeschlagen oder ähnliche Delikte begangen, möchte ich meinen, dass sie das auch weiterhin tun werden, auch bei der Bundeswehr. Und da fürchte ich, dass sie bei passender Gelegenheit ihre unterdrückte Brutalität wieder heraushängen lassen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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