Streugesetz - Gibt es das wirklich?

vom 16.02.2009, 13:48 Uhr

Tachchen!
Besonders in den Wintertagen ist es ja oft sehr glatt auf den Bürgersteigen und Grundstücken. Damit verbunden sind viele Gefahren, wie das Ausrutschen oder Unfälle. Nun wollte ich eure Meinung einholen, ob ihr wisst, ob es ein Streugesetz gibt, wonach man das Grundstück streuen muss.

Gibt es ein solches Gesetz und habt ihr da bereits von gehört? Wenn ja, was muss jeder Grundstücksbesitzer streuen? Sein ganzes Grundstück oder auch den Bürgersteig? Und da es ja das Verbot von der Verwendung von Streusalz gibt, wie sollen die Menschen dann das Grundstück streuen?

Euer Big-D.

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» Big-D. » Beiträge: 1234 » Talkpoints: -10,32 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ein "Streugesetz" ist mir noch nirgends über den Weg gelaufen. Fakt ist aber, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, den Gehweg vor seinem Grundstück (in welcher Verordnung das geregelt ist, weiss ich im Moment nicht, kann ich aber nachreichen, wenn gewünscht) von Eis & Schnee zu befreien, da er ansonsten zum Schadenersatz herangezogen werden kann.

Salz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden, als Streumittel eignen sich aber auch Sand, Holzspäne und in vielen Orten gibt es Kisten mit Streugut, aus denen man sich versorgen kann.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hallo,

wie das geregelt ist hängt von der jeweiligen Kommune ab, die das in einer Umweltverordnung oder ähnlichem erlassen kann. Ich weiss z.B. dass es in München Privatleuten explizit verboten ist, ihre Gehwege mit Streusalz zu räumen (Link). Ich weiss auch dass es in meiner Kleinstadt verboten ist, ich wüsste nur nicht wie ichs belegen könnte, da ich keine Verordnungen oder derartiges zur Hand habe.

Diese Regelungen sind auch eher die Regel als die Ausnahme, auch wenn es vielerorts wohl schwerlich zu überwachen, verfolgen und zu ahnden ist wer Streusalz benutzt und wer nicht. Es spricht auch vieles gegen das reichliche Salzen der Gehwege. Es geht halt schneller. Wobei Streusalz bei viel Neuschnee auch nur begrenzt hilft, und man sowieso schippen muss.

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» da_freak » Beiträge: 240 » Talkpoints: -0,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es gibt eine sogenannte "Schneeräum- und Streupflicht" für den Hauseigentümer. Dieser kann aber die Verpflichtung dessen auf die Mieter übertragen, so das diese sich darum zu kümmern haben.

Dies wird oftmals in der Hausordnung festgeschrieben und mit dem in vielen Mietshäusern gern praktiziertem "Flur- und Mülldienst" verbunden, soll heißen, der Mieter, der in der Woche den Flur putzen muss oder der Keller, ist auch verpflichtet, den Winterdienst zu übernehmen, wenn das ganze nicht anderweitig geregelt worden ist, zum Beispiel durch einen Hausmeisterdienst oder ähnlichem.

Die Vernachlässigung der pflicht kann übrigens recht teuer werden, wenn jemand auf dem Gehweg oder dem Weg zum Briefkasten stürzt und sich Verletzungen zuzieht, die durch Räumen und Streuen hätten vermieden werden können.

Wie das ganze auszusehen hat (wie breit der Gehstreifen sein muss, der befreit worden ist, wie oft man das ganze wiederholen muss, unterschiedet sich von Kommune zu Kommune immer ein klein wenig).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ein "Streugesetz" gibt es meines Wissens nicht, wohl aber Satzungen über Straßenreinigung und den Winterdienst, die eben diese Fragen regeln. Vermieter können diese Pflichten an die Mieter übertragen, dies ist dann meist im Mietvertrag geregelt.

Die Satzungen der einzelnen Kommunen findet man meist im Internet, alternativ einfach mal nachfragen, ob man diese in der Verwaltungsgebäuden einsehen oder vielleicht eine Kopie bekommen kann. Denn was genau, wie und vor allen Dingen wann zu räumen ist, findet man in dieser Satzung.

Die genauen Details erfährt man in eben jener Satzung. Zum Thema Streusalzverbot gibt es schon einen Thread (Streusalzverbot für Privatleute) in der schon festgestellt wurde, dass es kein bundesweites Verbot der Nutzung von Streusalz gibt. Falls das in Deiner Kommune der Fall sein sollte, dann findest Du im oben genannten Thread genügend Alternativen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallöchen,

Nein, ein Streugesetz in dem Sinne gibt es nicht. Als Hauseigentümer muss man nur dafür sorgen können, dass vor dem Haus geräumt wird. Wenn jemand stürzt und nachgewiesen werden kann, dass der Hauseigentümer dies durch Streuen verhindern hätte können, dann haftet dieser unter Umständen auch.

Ansonsten hängt es auch von der jeweiligen Stadtordnung ab, die sich eben von Stadt zu Stadt unterscheidet.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Bei uns läuft das unter der Rubrik "Räumpflicht". Danach ist jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, zwischen morgens 7 Uhr und abends 22 Uhr den Gehweg vor seinem Haus vom Schnee zu räumen oder zumindest dafür zu sorgen, dass Sand oder Splitt gestreut ist, so dass wenigstens zwei Personen nebeneinander dort gehen können.

Salz ist auch bei uns verboten (obwohl sich kaum einer dran hält), es ist nur erlaubt auf abschüssigen Gehwegen.

Kommt bei uns jemand dieser Pflicht nicht nach und es passiert einem Passanten etwas, drohen empfindliche Strafen. Und wenn man selbst der Räumpflicht nicht nachkommen kann, sei es, weil man berufstätig ist oder im Urlaub, dann hat man für einen Ersatzmann zu sorgen.

Eine Ausnahme von der Räumpflicht besteht hier nur, wenn es wirklich wegen zu starkem ständigen Schneefall unzumutbar ist, ständig zu räumen. Man kann ja wohl kaum einen Hausbesitzer dazu verdonnern, mit dem Besen an der Haustür zu stehen und alle fünf Minuten den weg zu fegen.

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» Haffpaff » Beiträge: 400 » Talkpoints: 0,55 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Von so einem gesetzt weiß ich nichts, aber es ist so, dass grundsätzlich jeder Grundstückeigentümer, verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass der Gehweg vor ihrem Haus sicher zu betreten ist, beispielsweise für einen Postboten, fällt dieser nämlich hin und verletzt sich irgendwie, weil es glatt war und nicht gestreut war, kann er auf Schadensersatz klagen. Das ist nämlich definitiv die Pflicht aller Leute.

Allerdings finde ich es schon wirklich traurig, dass man so etwas überhaupt erst einmal erzwingen muss. Eigentlich sollte doch jeder so verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll sein, dass man so etwas selbstverständlich macht. Natürlich ist es keine schöne Arbeit, wobei Schnee zu schippen wahrscheinlich noch anstrengender ist als Salz zu streuen, ist es etwas, was auch wirklich jeder machen sollte, denn jeder erwartet es auch von anderen, beispielsweise von der Stadt, dass die Gehwege gestreut sind und man sich darauf sicher bewegen kann.

Ich persönlich mache das immer. Ich streue zwar nicht gerne Salz, weil es einfach eine ungeheure Umweltverschmutzung ist, aber ich gehe rechtzeitig raus und schippe den Schnee vom Gehweg weg.

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» JulietMay » Beiträge: 1078 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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