Keine Zwangsabgabe für Bauern mehr
Am 3. Februar 2009 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Sonderabgabe die Landwirte bisher an die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) abführen mussten verfassungswidrig ist.
Von etwa 380.000 Landwirtschaftsbetrieben in Deutschland flossen jährlich etwa 88 Millionen Euro in den Absatzfonds. Pro 1.000 Liter Milch, 1,20 Euro, pro Hektar Weizen etwa 4,20 Euro waren bisher jährlich fällig um mal Zahlen zu nennen. Mit diesen Einnahmen wird die CMA finanziert, diese organisierte bisher (staatlich) die Vermarktung der deutschen Agrarprodukte. Unter anderem waren Ländermarketing aber auch die Exportförderung Teil der Absatzförderung. Gerade im letztgenannten Bereich hatte die CMA erhebliche Kompetenzen erworben.
Gegen diese sogenannte Zwangsabgabe hatten im Jahr 2008 drei Betriebe geklagt, nachdem das BVG im Jahre 1990 die Absatzförderung mit ausdrücklichem Verweis auf die damalige Lage als verfassungsmäßig erklärt hatten. In der aktuellen Situation nun sieht das BVG die Absatzförderung nicht mehr als verfassungsmäßig an; die unternehmerische Freiheit der Landwirte werde beschnitten, deren eigene Werbeetats geschmälert.
Wird es aber wirklich ohne CMA gehen? Das wird inzwischen von vielen Personen verneint. Sicher müssen etliche Veranstaltungen und Kampagnen der CMA auf den Prüfstand. So ist allgemeine Werbung für Milch und Fleisch im eigenen Land, noch dazu ohne Hinweise auf Erzeuger und Verarbeiter, ziemlich sinnlos.
Allerdings gab es durchaus sinnvolle Aktionen. In Sachsen-Anhalt wurde beispielsweise das Landeserntedankfest kofinanziert, eine stark besuchte Veranstaltung. Aber auch der Tag des offenen Hofes sowie Verkostungsaktionen wurden kofinanziert, Veranstaltungen an denen die Landwirte ihre Betriebe und Erzeugnisse vorstellen konnten. Solche Aktionen können sicher auch über das eingesparte Geld finanziert werden. Was ist aber mit der Exportförderung? Vom Export von Käse profitiert letztlich auch der Milcherzeuger, dessen Milch verarbeitet und vermarktet wird.
Trotz des BVG-Urteils müssen landwirtschaftliche Produkte auch weiterhin vermarktet werden, bleibt abzuwarten, ob dies in Zukunft privatwirtschaftlich erfolgen wird und wie erfolgreich diese Vermarktung sein wird. Mindestens ebenso interessant wird die zukünftige Ausrichtung der CMA sein.
JotJot hat geschrieben:So ist allgemeine Werbung für Milch und Fleisch im eigenen Land, noch dazu ohne Hinweise auf Erzeuger und Verarbeiter, ziemlich sinnlos.
Das finde ich allerdings auch. Vor allem wegen der expliziten Kampagnen der CMA, über welche sich innerhalb der Branche gerne mal lustig gemacht wird. Natürlich belustigt man sich auch über allerlei andere Werbekampagnen, das ist klar. Allerdings finde ich, dass mit Zwangsabgaben wirklich sinnvollere Dinge geschehen sollten. Der einzelne Bauer hat(te) da ja auch gar kein Mitspracherecht drüber, was mit seinen Zwangsabgaben dann gemacht wird. Auch deswegen fand ich dieses Modell bei der CMA doch mehr als fragwürdig.
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