Ebay - Mehrere Accounts gegen Abmahnung / Gewerbe
Hallo,
in einem anderen Forum wurde von jemanden folgende Situation geschildert. Die Person wechselt so ziemlich regelmäßig den Account. Sprich legt nach einer gewissen Zeit einfach einen neuen an. Angeblich stellt diese Person immer recht viel bei Ebay ein, manches auch mehrfach bis es endlich verkauft ist.
Die neuen Accounts werden teilweise mit Adressen bestückt, die zwar existieren, aber wo die Persion nicht mehr wohnt. Post kommt trotzdem an, da dort eben Eltern, Geschwister, Freunde etc. wohnhaft sind. Oder schreibt die Straße nur ein klein wenig anders mit der Aussage, das die Post trotzdem ankommt. Girokonten wären auch kein Problem, so das kein Käufer merken würde, wenn er mehrmals bei dieser Person etwas ersteigert.
Laut Aussage dieser Person werden die Accounts nur gemacht, um eventuellen Abmahnungen wegen gewerblichen Treiben vorzubeugen. Wobei eben Ebay selbst nichts dagegen hat, wenn man mehrere Accounts besitzt.
Ist das handeln nun legal oder nicht?
Wider Erwarten sind Mehrfachaccounts bei eBay durchaus erlaubt, sofern damit nicht gegen die eBay Grundlagen verstoßen wird. Das bedeutet im Klartext: Man darf nicht bei eigenen Auktionen mitbieten, um den Preis hochzutreiben oder sich gute Bewertungen zu verschaffen und ähliches.
Was allerdings nicht erlaubt ist, ist falsche Adressen zu benutzen, auch wenn dort die Post ankommt. In den AGB verpflichtet man sich, seine Daten vollständig und korrekt anzugeben, darunter auch die aktuelle (eigene) Adresse. Beispielsweise die Adressen von Verwandten oder alte Adressen sind demnach nicht zulässig und somit verstößt eine Person die so wie oben beschrieben handelt gegen die eBay Grundsätze und somit bestünde auch seitens eBay ein Grund zur Löschung der Accounts.
Ich hatte ja schon geschrieben, das es bei Ebay erlaubt ist mehrere Accounts zu besitzen. Nur geht es bei diesem Fall ja darum, das jemand ein eventuell gewerbliches Handeln damit vertuschen will. Und ich denke mal, das man bei Ebay selbst solange damit durchkommt, bis vielleicht mal eine Beschwerde von einem Käufer kommt. Vorher wird es keinen Grund für die geben, da was zu prüfen.
Nur was passiert halt, wenn jemand das mal mitbekommt und dann eben der Sache mehr Aufmerksamtkeit schenkt, als dieser Person lieb ist?
Du kannst soetwas ganz einfach abstrafen. Nicht dort einkaufen, unter keinen Umständen, denn außer Ärger wird dir das in den meisten Fällen nichts bringen.
Wer so etwas nötig hat, um meinetwegen das Finanzamt zu hintergehen, wird auch im Gewährleistungsfall nicht zimperlich sein (oder bei berechtigten Reklamationen).
eBay ist das soweit egal, die schauen nur darauf, das sie ihr Geld bekommen, ob ein paar schwarze Schafe darunter sind, ist beinahe egal, die sortieren sich in den meisten Fällen selber aus, wenn die User mal anfangen würden, nachzudenken (wobei hier ja wirklich langsam ein Umdenken anfängt und bei solchen Leute nicht mehr gekauft wird).
Hallöchen,
Sicherlich würde das gehen. Aber erlaubt ist es nicht Das Problem ist ja, dass man die konkreten Einnahmen damit vertuscht. Und die muss man in der Steuer ja angeben. Gibt man also die Bankdaten eines anderen an, welcher das Geld dann auszahlt und bar gibt, wird er früher oder später mal ne Prüfung am Hals haben (wenn ständig Beträge spurlos verschwinden kann das wohl vorkommen). Wer macht das schon mit?
Und sollte das durch irgendeinen Zufall mal herausgefunden werden hat derjenige mit Sicherheit ein dickes Problem. Ich verstehe nicht, wieso man in solchen Fällen nicht einfach ein Gewerbe anmeldet oder als privater Verkäufer eben nur gewisse Mengen verkauft.
winny2311 hat geschrieben:Ich verstehe nicht, wieso man in solchen Fällen nicht einfach ein Gewerbe anmeldet oder als privater Verkäufer eben nur gewisse Mengen verkauft.
Ganz einfach: Das Problem aber, dass schon Personen abgemahnt wurden, die lediglich in regelmäßigen Abständen bei eBay die gebrauchte Kleidung der drei oder vier Kinder verkauften. Dinge, die man eben auch nicht ewig lange lagern möchte und für deren Verkauf ja nun wirklich kein Gewerbe nötig ist.
Wenn ich mir die AGB von eBay als Laie in Rechtsfragen anschaue, dann denke ich nicht, dass das im Eingangsbeitrag geschilderte Verhalten legal ist bzw. könnte eBay dieses Mitglied zukünftig ganz von seinen Diensten ausschließen. In § 2 (3) der AGB ist nachzulesen, dass sich der Nutzer verpflichtet, seine Kontaktdaten bei der Anmeldung vollständig und korrekt anzugeben; in (5) ist nachzulesen, dass sich jedes Mitglied verpflichtet, geänderte Daten selbst in seinem Mitgliedskonto zu korrigieren.
Diese Regeln wären aber sinnlos, wenn sich eBay nicht Sanktionen vorbehalten würde. Diese sind in § 4 der AGB nachzulesen: (2) besagt unter anderem, dass Mitglieder, die falsche Kontaktdaten angegeben haben ausgeschlossen werden können.
So wie das Mitglied selbst schreibt, wird es wohl schwierig sein, dem Fehlverhalten überhaupt erst auf die Schliche zu kommen. Und wo kein Kläger da kein Richter. Allerdings würde ich dann solche "Tipps und Tricks" nicht gerade in die Weiten des Internets hinaus posaunen. Man weiß ja, wer so mitliest.
Was bei ebay passieren kann, weiss ich auch. Und nicht nur ich habe dieser Person schon mitgeteilt, das dieses handeln nicht ganz im legalen Bereich ist. Aber nutzt alles nichts. Und leider kenne ich auch die Accountnamen nicht. Sonst würde ich doch Ebay mal mit der Nase drauf schubsen, das sie mal genauer gucken sollten.
Was kann denn nun ausserhalb von Ebay kommen, wenn da jemand was ins Rollen bringt?
Ach übrigens die Konten für den Geldempfang laufen wohl alle auf diese Person. Aber bei unterschiedlichen Banken.
Von außen kann da nicht unbedingt viel passieren. Denn erst mal ist es ja nur eine Sache zwischen und eBay und dieser Person. Eventuell könnte das Finanzamt an einem solchen Vorgehen interessiert sein, da unter Umständen Steuern hinterzogen wurden.
Naja, ich mache das auch so und denke schon, dass das legal ist. Ebay selbst gibt doch auch immer den Rat, dass man sich ruhig mehrere Konten anlegen soll und beispielsweise in Käufe und Verkäufer oder eben thematisch unterteilen soll.
Und diese Abmahnungen wegen gewerblichen Handeln kommen ja nicht von Ebay sondern von anderen Verkäufern. Das bedeutet, diese müssten erst mal was bei einem kaufen und dann zufällig auch was bei meinem Zweitaccount kaufen, damit sie überhaupt eine Art Nachweis haben, dass alles von mir ist. Falls das passiert, kann man bestimmt abgemahnt werden von dem Ebay-Verkäufer, der einen entdeckt hat.
Aber ich denke, das ist viel sicherer als alles unter einem Account anzubieten, da da die Gefahr einer Abmahnung doch viel größer ist. Es wurde sogar die Mutter mehrer Kinder abgemahnt, als sie Kinderkleidung verkauft hat.
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