Berufsvorbereitung und Schwanger
Hallo,
ich bin in der 10 Woche Schwanger und mache momentan eine Berufsvorbereitung im Büro. Nun ist es so das ich aus Gesundheitlichen Gründen momentan nicht daran teilnehmen kann, wie sieht es aus besteht da eigentlich aus das Kündigungschutz oder sieht es im meinem Fall anders aus?
Vielleicht kann mir jemand dazu weiterhelfen?
Gruß
Hallo sissi,
in der Berufsvorbereitung hast du keinen direkten Arbeitsvertrag oder?
Der besondere Kündigungsschutz besteht nur, wenn du in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis stehst, bzw wenn du in einer direkten Berufsausbildung bist.
Hallo,
ich habe schon ein Vertrag allerdings weiß ich nicht in wie weit der zählt beim Kündigunsschutz denn dazu steht dort nichts drin und es ist auch nur ein Blatt was ich von der Bildungseinrichtung bekommen habe wo halt drauf steht das ich bis zum 31.07.2009 eine Berufsvorbereitung mache und danach gleich in die Ausbildung rübergehe.
Und wie ich bereits geschrieben habe das die Berufsvorbereitungszeit an die Ausbildungszeit mitangerechnet wird, wenn ich also Verkäuferin werden möchte, was ich aber nicht mehr werden will dann würde ich nur noch 1Jahr lernen müssen anstatt 2Jahre wie üblich.
Gruß
Hast du in diesem Vertrag auch schon direkt einen Ausbildungsvertrieb als Einrichtung bekommen, der direkt an das schulische anschließt?
Ich würde mich hier nochmal konkret bei deinem Bildungsträger erkundigen.
Gruß Jasper
Nein, davon steht in diesem Vertrag nix drin.
Habe am 19.02.2009 einen Termin bei der ARGE um meiner Berufsberaterin mittzuteilen das ich Schwanger bin, da habe ich dann bereits auch meinen Mutterpass. Die Bildungseinrichtung möchte ich nach dem ARGE Termin von meiner Schwangerschaft informieren und mit denen reden, da ich mit meiner Bildungsbegleiterin nicht so grün bin wegen meiner vielen Fehltage aufgrund meiner Wehen die ich bereits in der 10 Schwangerschaftswoche habe.
Gruß
Wenn du jetzt schon wegen Wehen vermehrt krankgeschrieben wirst, spricht dein Arzt dir sicherlich bald ein Beschäftigungsverbot aus. Deshalb solltest du die Bildungseinrichtung sobald wie möglich darüber informieren, das du schwanger bist.
Alles andere wirst du für deinen Einzelfall passend, am Besten mit denen für dich zuständigen Personen klären müssen.
Also da du einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 21.07.09 hast, hast du auch bis dahin Kündigungsschutz weil du schwanger bist und nicht benachteiligt werden darfst. Ich weiß nicht, ob du da irgend was an Geld bekommst, aber wenn ja, dann würde ich auf den Vertrag bestehen, auch wenn der Arzt wahrscheinlich tatsächlich früher oder später ein endgültiges Beschäftigungsverbot aussprechen wird.
Ich würde auch in der ARGE erklären, dass du das weiter machen willst. Für die Krankschreiben kannst du ja nichts. Falls du ein Gehalt für diese Berufsvorbereitung bekommen solltest, dann kann die Aufrechterhaltung deines Arbeitsverhältnisses deshalb für dich wichtig sein, da es sich auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt. Und sei es, dass du nur 30 Euro mehr bekommt, dass Geld kannst du mit Kind gut gebrauchen.
Wobei ein Beschäftigungsverbot schwierig sein wird. Den Wehen ermächtigen den Arzt dich krank zu schreiben, aber ein Beschäftigungsverbot bekommt man nur, wenn die Art der Arbeit der Schwangerschaft schadet. Also z.B. es sehr heiß bei euch ist und die Hitze dir nicht zumutbar ist (das hatte ich im Sommer, weil bei uns 30 Grad und mehr waren). Dann wird er das Beschäftigungsverbot aber auch nur bis zum Ende deines Arbeitsverhältnises aussprechen.
Denn theoretisch kann die ARGE dir danach auch noch was anderes Vermitteln, was mit der Schwangerschaft vereinbar wäre. Ich nehme also stark an, dass er dich immer wieder krank schreiben wird. Ist aber blöd, weil du dann irgendwann glaub ich Krankengeld der Krankenkasse bekommt und keinen Lohn mehr. Das ist unterm Strich das selbe (falls du ehe mit Hartz 4 aufgestockt wirst) aber es heißt wieder ein Haufen Papierkram.
Denke auch daran, dass die am dem dritten Schwangerschaftsmonat Mehrbedarf bei Hartz 4 zusteht, wegen der Ernährung (ca. 50 Euro). Und auch dass du eine kleine Summe für Schwangerschaftskleidung beantragen kannst.
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