Steuern zurück trotz Steuerschulden

vom 04.02.2009, 01:19 Uhr

Durch die Aufgabe meiner Selbstständigkeit vor 3 Jahren habe ich unter anderen noch Steuerschulden. Im vergangenen Jahr, genauer gesagt im Dezember, habe ich geheiratet und werde dies auch bei der diesjährigen Einkommenssteuererklärung mit angeben, dass sich meine Steuerklasse im vergangenen Jahr von Klasse 1 auf Klasse 3 geändert hat. Dies hat ja auch zur Folge, dass ich dann für 2008 eine Rückzahlung bekommen werde.

Da ich ja nun Steuerschulden habe, interessiert es mich, ob der Fiskus, nun diese Rückzahlung einbehält und überhaupt einbehalten darf? Denn hätte ich die Steuerklasse 3 schon das ganze vergangene Jahr gehabt, so würde es ja dann nun auch nicht zu einer Rückzahlung kommen.

» Redcap » Beiträge: 45 » Talkpoints: 0,04 »



Die Behörde kann die Rückzahlung durchaus mit Deinen Steuerschulden aufrechnen. Das hängt aber von Deiner konkreten Situation ab. Im Zweifelsfall solltest Du (D)einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt befragen.

Eine andere Frage. Wie tilgst Du denn sonst Deine Steuerschulden? Was wäre denn so schlimm daran, die Erstattung aufrechnen zu lassen? Immerhin wärst Du ja dann einen Teil Deiner Schulden los; eventuell auf die Steuerschuld anfallende Säumniszuschläge oder ähnliches würden ja dann auch geringer ausfallen als wenn Du auf die Rückzahlung der Erstattung bestehst.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Die dürfen und werden normalerweise auch mit der Steuerschuld verrechnet! Glaube auch nicht, dass du drauf bestehen kannst, denn Steuerschulden haben einen besonderen Stellenwert! Soweit ich weiß sogar in der Privatinsolvenz! Da geht dass Geld sogar nicht an den Insolvenzverwalter, wies üblich ist, sondern ans Finanzamt!

» duchovny » Beiträge: 73 » Talkpoints: -0,02 »



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