Lärmbelästigung durch Werbeschild

vom 03.02.2009, 14:40 Uhr

Hallo!

Mieterpaar A wohnt in einem Gewerbegebiet. In dem Haus in dem das Mieterpaar A wohnt ist auch eine Logopädenpraxis und einige Einzelhandelsgeschäfte . Die Logopädenpraxis hat am Vordach ein Werbeschild an Ketten hängen und immer wenn es sürmt oder starker Wind ist knallt das Werbeschild ans Vordach, welches gleichzeitig der Boden des Schlafzimmers des Mieterpaares A ist. Wenn es also nachts stürmt ist an Schlafen kaum zu denken.

Mieterpaar A hat nun den Hausverwalter angesprochen und der hat den Vermieter darüber unterrichtet. Vermieter B meint aber, dass das Mieterpaar A nun mal in einem Gewerbegebiet wohnt und sich damit abfinden müsste. Und ausserdem würde es ja nicht jeden Tag so stürmen, dass der Lärm auch zu hören ist.

Kann das Mieterpaar trotzdem was unternehmen und auf die Abnahme des Schildes bestehen oder zumindest auf eine andere Montage des Schildes? Da die stärkeren Winde und Stürme sich ja auch häufen und die Nachtruhe auch erheblich gestört ist, will das Mieterpaar A es nicht ohne weiteres hinnehmen.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eine wichtige Frage wäre noch: Wer war zuerst da - Die Mietpartei A oder die Logopädenpraxis mit dem Werbeschild. Sprich: Hing das Schild schon, als die zukünftige Mietpartei die Wohnung besichtigt hat?

Falls ja ist zu überlegen, ob die Mietpartei A sowas nicht sich hätte denken können. Dazu müsste man ein solches Schild und Vordach-Konstruktion vielleicht mal sehen, eventuell bleibt sowas im Einzelfall durch einen Richter zu klären. Das Gericht sollte natürlich eher als letzter Weg gesehen werden.

Hat Mietpartei A denn überhaupt schon mal versucht mit dem Inhaber der Logopädenpraxis zu sprechen? Vielleicht ließe sich hier ja auch eine ganz einfache Übereinkunft in Form einer höflichen Bitte erzielen - manchmal soll das ja Wunder wirken.

Benutzeravatar

» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo!

Ja, das Schild hing schon da, als die Mietpartei A sich die Wohnung angeschaut hat. Aber an dem Tag war es windstill und man konnte das Schild nicht hören. Der Lärm ist auch nur, wenn der Wind grade aus dieser Richtung kommt. Es ist ein rechteckiges Schild, was mit 2 Ketten am Vordach befestigt ist. Die Logopädenpraxis ist so gut wie nie besetzt. Der Logopäde in dem Haus hat 2 Praxen. Die in dem Haus, wo die Mietpartei wohnt ist nur selten besetzt und so kann man den Logopäden kaum erreichen. Gerade in der letzten Nacht, wo der Wind sehr stark war, war an Schlafen nicht zu denken.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich denke, dass der Mieter im Recht ist, denn ein Schild muss so angebracht sein, dass es andere Mieter nicht um den Schlaf bringt. Es sei denn, der Vermieter B hätte bei Unterschrift des Mietvertrages A gesagt, dass das Schild bei stürmischem Wetter Geräusche macht. Da das – wie ich annehme – nicht der Fall war, kann er auch nicht sagen, dass es sich um ein Gewerbegebiet handelt und A das hinnehmen muss. Es sind ja keine Autos, die Ware anliefern, was man zu gewissen Zeiten hinnehmen müsste. Das Schild muss ja nicht entfernt, sondern nur anders befestigt werden. A könnte mal den Vormieter fragen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^