getrennt lebende Väter - Mitspracherecht?

vom 02.02.2009, 13:15 Uhr

Ich wollte man fragen, wie es mit dem Mitspracherecht bei getrennt lebenden Vätern aussieht. Nehmen wir mal an, Person A ist die Mutter und hat ihren Ehemann , Person B, betrogen. Der ist daraufhin ausgezogen und Person A ist mit ihrem neuen Partner zusammengezogen. Aus der Ehe stammt nun noch ein fast 10 jähriges Kind.

Person B hat das Besuchsrecht alle 14 Tage für das gesamte Wochenende und auch noch mit das Sorgerecht. Nun ist Person A in eine andere Stadt gezogen und hat ihr Kind für das letzte halbe Jahr in einer anderen Grundschule angemeldet.

Der Vater, Person B ist absolut gegen den Schulwechsel gewesen, weil die Noten grade im letzten Jahr in der Grundschule sehr relevant für den weiteren Bildungsweg sind. Person A hat Person B auch immer gesagt, dass das Kind in der alten Schule bleiben wird. Der Umzug fand ziemlich schnell statt und Person B hat es erst im Nachhinein erfahren.

Ich frage mich, wie Person A es gemacht hat. Ich musste selber, als ich meine Kinder in einer neuen Schule angemeldet habe den Gerichtsbeschluss mitbringen, wo drin stand, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Ansonsten hätte mein Exmann mit unterschreiben müssen.

Stimmt es, dass Person A so nicht hätte handeln dürfen? Was kann Person B alles unternehmen um das Mitspracherecht für die Schulbildung auch zu haben? Wie sieht es aus mit dem Mitspracherecht für Person B?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also ich war auch in dieser Situation. Ich habe einen Sohn aus erster Ehe, und mein Exmann und ich haben das Sorgerecht gemeinsam.

So musste ich ihn beim Umzug natürlich informieren damit es keinen Ärger gibt. Ebenso bei der Schulwahl musste ich ihn mit ein beziehen. Mein Anwalt sagte damals sogar, dass es ziemlich Streit geben kann, wenn ich das Bundesland wechsle. Da könnte der leibliche Vater sogar gegen angehen.

In der Schule musste ich vorweisen, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben und alle Entscheidungen nur gemeinsam treffen. Also mir ist es ein Rätsel, wie die Mutter legal den Vater umgehen konnte. Ich denke, der Vater hat das Recht da gegen an zu gehen.

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Bei meinem Ex und mir stand die gemeinsame Sorgeerklärung auch mal zur Debatte und da wurde uns abgeraten, da eben der getrennt lebende Elternteil dann immer bei allen möglichen Entscheidungen ein Mitspracherecht hat.

Zwar gibt es auch Angelegenheiten des täglichen Lebens, zu denen der getrennt lebende Elternteil nicht befragt werden muss, aber dazu gehört der Schulbesuch nicht. Daher frage ich mich schon: besteht wirklich die gemeinsame Sorge? Ansonsten ist es nämlich wirklich sehr rätselhaft, wie die Mutter das geschafft, denn normalerweise kann man ja nicht mal einen Ausweis für das Kind beantragen, wenn man nicht die alleinige Sorge und einen Negativbescheid vom Jugendamt hat.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das gemeinsame Sorgerecht besteht auf jeden Fall. Die Eltern, also Person A und B sind nicht mal geschieden und es gab kein Gerichtsverfahren oder ein Verzicht auf das Sorgerecht. Das Kind kommt auch regelmäßig zu Person B.

Ich weiß selber, dass es normalerweise nicht geht. Aber ich dachte, dass man das auch irgendwie umgehen kann. Vielleicht hat auch die Schule geschlampt und vergessen die Unterschrift von Person B zu fordern. Oder Person A hat die Unterschrift gefälscht. Es kann alles sein. Was ich eben wissen wollte, ob es legal sein kann, dass sie es gemacht hat und eure Antworten haben mir da schon weitergeholfen und ich kann Person B dann mal sagen, dass er da mal Nachforschungen anstellen soll.

Denn das Kind soll im Sommer in die Hauptschule gehen. Person A will das so. Die Noten des Kindes sind aber bisher, vor dem Schulwechsel sehr gut gewesen. Das Kind will aufs Gymnasium und Person B will das Kind unterstützen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Auf jeden Fall. Ein Vater bleibt immer Vater. Ich sehe ein, dass es gerade nach einer frischen Trennung sehr weh tun kann und man den Kontakt die ersten Wochen auf ein Minimum begrenzen möchte, aber danach sollte der Vater wieder die gleiche Rolle einnehmen wie vorher auch.

Und dazu gehört, dass er bei allem mit entscheiden darf. Man hat sich ja den Mann als Vater des Kindes selbst ausgesucht und da endet das Mitspracherecht nicht mit der Trennung.

Zu dem genannten Fall kann ich nur sagen, das bei einem gemeinsamen Sorgerecht und davon geh ich nun aus, auch beide Elternteile unterschreiben müssen. Ich weiß das sogar ziemlich genau, weil ich mich noch ziemlich gut an das Gespräch im Jugendamt erinnere, als wir festgelegt haben, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben möchten. Da hat die Dame von dieser Behörde genau diese Beispiel genannt. Sie meinte, dass ich mir als Mutter im klaren sein soll, dass wenn wir geteiltes Sorgerecht haben, er bei jedem Schulwechsel mit entscheiden muss.

Ich denke mal, dass die Schule einen Fehler gemacht hat und einfach davon ausgegangen ist, dass sie alleinerziehend ist. Gut das kann man passieren, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass sie die Mutter gegen das geltende Recht widersetzt hat. Sie hätte die Zustimmung der zweiten Person gebraucht.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Ich frage mich, wie Person A es gemacht hat. Ich musste selber, als ich meine Kinder in einer neuen Schule angemeldet habe den Gerichtsbeschluss mitbringen, wo drin stand, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Ansonsten hätte mein Exmann mit unterschreiben müssen.

Ich habe in der vergangenen Woche meinen Sohn in der Schule angemeldet. Da hat auch niemand nach Unterlagen gefragt. Mir wurde einfach geglaubt, dass der Vater kein Sorgerecht hat. Natürlich hatte ich einen aktuellen Negativbescheid vom Jugendamt dabei um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass ich diese Entscheidung allein treffen darf. Ich hätte sogar angeben können, dass dem Vater keine Auskunft erteilt werden darf, sollte er mal nachfragen.

Aus diesem Grund denke ich, dass es wohl sehr von den Schulen abhängt, wie genau die die Daten der Anmeldung und die Berechtigung prüfen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Solange der Vater und die Mutter sich das Sorgerecht teilen, hat der Vater ein Mitspracherecht. Wenn es um den Schulwechsel geht oder um andere große Angelegenheiten geht, dann müssen sich beide Elternteile einig sein. Klar gibt es auch alltägliche Situationen, bei denen die Mutter alleine entscheidet, da es nur eine Kleinigkeit ist, aber im großen und ganzen sind Mutter und Vater gleichberechtigt, für ihr Kind Entscheidungen zu treffen.

» Christin13 » Beiträge: 115 » Talkpoints: 0,81 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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