Lehrerin darf kein Kopftuch tragen
Hallo,
vor ein paar Tagen stand in der Zeitung ein Artikel, dass eine muslimische Lehrerin vor Gericht gescheitert ist und jetzt endgültig im Unterricht kein Kopftuch tragen darf. Sie hatte wohl schon seit längerer Zeit geklagt und war wohl schon in einigen Verhandlungen aber jetzt ist es endgültig, dass sie kein Kopftuch tragen darf.
Ich persönlich bin was das angeht ehrlich gesagt etwas unentschieden. Einerseits denke ich mir, dass es den meisten Schülern doch egal ist ob eine Lehrerin ein Kopftuch trägt oder nicht. Schließlich kommt es ja darauf an ob sie einen guten Unterricht macht oder nicht. Aber andererseits denke ich mir, dass wir hier schließlich in Deutschland sind und sie sich den Gepflogenheiten hier anpassen sollte. Privat kann sie dann ja anziehen was sie will. Ausserdem denke ich mir, dass man in der Türkei wahrscheinlich auch nicht so tolerant wäre.
Was haltet ihr davon? Findet ihr es richtig dass sie ohne Kopftuch unterrichten muss oder denkt ihr wir sollten so weltoffen sein und sie mit Kopftuch unterrichten lassen?
Hallo!
Ich finde es richtig, dass die Lehrerin ohne Kopftuch unterrichten muss. Wir sind hier in Deutschland und ich denke, dass keine deutsche Lehrerin in der Türkei hingehen darf und im Sommer leicht bekleidet (Top und kürzerer Rock) und ohne Kopftuch Unterricht an einer Schule geben darf.
Wir Deutschen müssen uns im Ausland auch anpassen und wir tun es auch. Selbst, wenn wir dort in Urlaub sind. Deswegen sollte man sich grade dann anpassen, wenn man in dem jeweiligen Land wohnt.
Wenn es in Deutschland so ist, dass keine Kruzifxe in den Klassenräumen hängen dürfen, dann darf auch keine Lehrerin aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Selbst in der Türkei ist das so. Und da ich Religion generell ablehne spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine türkischstämmige Muslimin handelt oder eine oberbayrische Rektorin die ein Kreuz über die Tafel nageln will.
@Diamante: Die Türkei ist ein hochgradig säkularisierter Staat. Gerade dort unterichten Frauen ohne Kopftuch. Das gehört übrigens noch zu den Errungenschaften Kemal Attatürks
Hallo!
Ich finde das Urteil auch eigentlich in Ordnung. Da ich auch der Meinung bin, dass sie sich in Deutschland anpassen sollten. Ich würde das auch versuchen, wenn ich in einem anderen Land leben würde. Ich kann mir auch vorstellen, dass sich manche Schüler über das Kopftuch der Lehrerin lustig machen würden.
Anders sehe ich es allerdings, wenn die Lehrerin nur muslimische Kinder unterrichtet. Oder das Kopftuch privat trägt, da kann es ihr ja niemand verbieten. Und was jeder in seiner Freizeit trägt, sollte ja auch jedem selbst überlassen werden.
Ich weiß nicht wieso ihr euch alle so auf die Türkei stürzt, das ist ersten nicht der einzige Staat mit überwiegen muslimischer Bevölkerung und zweitens handelt es sich bei dieser Lehrerin soweit ich weiß um eine deutsche Staatsbürgerin, die zum Islam konvertiert ist. Außerdem sind in der Türkei Kopftücher in den meisten Schulen und Universitäten verboten. Einige Frauen tragen deshalb über ihrem Kopftuch eine Perücke.
Und zu der Lehrerin - an einer öffentlichen Schule sollten die Lehrer so neutral wie möglich im Bezug auf Religion, Parteizugehörigkeit und ähnliches auftreten und das ist mit einem Kopftuch schon mal nicht gegeben. Das gleiche würde ich aber auch über eine Lehrerin sagen, die mit einem auffälligen Kreuz um den Hals rumläuft. Außerdem ist es auch schlecht möglich den Schülern zu verbieten Mützen und Kappen im Unterricht zu tragen wenn eine Lehrerin was auf dem Kopf trägt.
Für mich wäre es eigentlich in Ordnung wenn Lehrerinnen ihr traditionelles Kopftuch auch während des Unterrichtes tragen würden. Sicherlich ist das irgendwie ein Glaubensbekenntnis, aber die Religionsfreiheit in Deutschland steht im Grundgesetz. Deshalb kann ich eigentlich auch nicht verstehen warum es ein Kopftuchverbot gibt und wieso so viel Wind darum gemacht wird. Die offiziellen Begründungen für dieses Verbot kann ich eigentlich auch nicht nachvollziehen. Auch den Turban oder den Kaftan sieht man oft im Straßenbild, ist der auch als Dienstkleidung für Lehrer verboten? Niemand würde auf die Idee kommen, einen Lehrer jüdischen Glaubens seine Locken zu verbieten, da würde man sich ja den Verdacht der Fremdenfeindlichkeit aussetzen. Wer so etwas angeordnet hätte, wäre mit Sicherheit duch die öffentliche Meinung zerfetzt wurden und hätte seinen Hut nehmen müssen.
Ich denke aber schon dass diese Einstellung etwas mit Weltoffenheit und Toleranz zu tun hat. Mit einem Freund von mir habe ich neulich auch darüber diskutiert. Er steht auf dem Standpunkt, dass diejenigen, die aus anderen religiösen Gemeinschaften stammen und nach Deutschland kommen und hier arbeiten sich anzupassen haben und damit auch ihre traditionelle Kleidung abzulegen haben. Auch Glaubensstätten und öffentliche Demonstrationen für ihre unterdrückten Brüder und Schwestern in der Heimat gehören verboten. Ein bischen extrem, aber zumindest bei den Demonstrationen sehe ich es ähnlich, zumal es dann auch regelmäßig zu Gewalttätigkeiten gegen unsere Staatsmacht und Sachbeschädigungen kommt.
Andere Länder und Religionen sind da rigider, es ist ganz einfach verboten. Wer da auf die Idee kommen würde seinen anderen Glauben zu praktizieren oder gar eine Kirche zu bauen hätte es ziemlich schwer seine Freiheit zu behalten beziehungsweise mit dem Leben davonzukommen, falls ihn Volkes Stimme dabei erwischt.
Ich finde das Urteil okay - denn Staat und Kirche zu trennen ist mir wichtig. Das heißt aber auch, dass ich genauso gegen diese Kruzifixe im Klassenzimmer bin und die damals schon nicht leiden konnte.
In der Türkei ist es in staatlichen Schulen meines Wissens nach strengstens untersagt, mit Kopftuch zu unterrichten. Da frage ich mich, wie diese Lehrerin dann auf die Idee kommt, hier zu klagen. Ich weiß ja jetzt nicht, ob die Lehrerin aus der Türkei stammt, aber das fände ich dann schon lächerlich, da es dort ja strikt untersagt ist, mit Kopftuch in die Schule zu kommen, was sowohl für Schülerinnen als auch Lehrkräfte gilt.
Ich habe den Fall in den Medien auch verfolgt und kann die Entscheidung der Gerichte gegen das Kopftuch nur befürworten. Es stimmt schon, in Deutschland hat man das Recht, seine Religionszugehörigkeit frei zu wählen. Aber die Ausübung des Glaubens ist meiner Meinung nach Privatsache - und das Privatleben hat im Beruf (wenn überhaupt) nur selten etwas zu suchen.
Noch dazu hat eine Lehrerin einen gewissen Vorbildcharakter. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass irgend jemand möchte, dass seine Kinder von einem schulischen Vorbild auf religiöser Ebene beeinflusst werden. Dabei ist es auch völlig egal, ob ein Lehrer ein Kreuz an die Wand nageln, ein Kopftuch tragen oder eine Ganesha-Statue aufstellen möchte.
Natürlich sollen Kinder auch hier in Deutschland lernen, dass nicht jeder Mensch Atheist oder Anhänger Jesu Christi ist. Aber das muss nicht darüber passieren, dass ein Lehrer seinen Glauben derart bewirbt.
Ach, ich finde das überhaupt nicht richtig, dass sie ihr Kopftuch nicht tragen darf. Schüler dürfen das auch, warum dann nicht auch die Lehrerin? Zumal wir deutschen doch diese wundervolle Erfindung Grundgesetz haben, wo es nicht umsonst Artikel 4 - Glaubens- und Gewissensfreiheit gibt. Und was steht da drin? (1) "Die Freiheit des Glaubens...und die Freiheit des religiösen...Bekenntnisses sind unverletzlich." sowie (2) "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Also meiner Ansicht nach ist da alles bereits geregelt, ich frage mich, wieso die Frau noch vor Gericht ziehen musste und gar noch abgelehnt worden ist! Da haben wir schon ein nahezu unantastbares Grundgesetz und alle rühmen sich damit und trotzdem findet man doch immer wieder Mittel und Wege, um die eigenen intoleranten Wünsche durchzusetzen. Ich halte das für eine Unverschämtheit, dann brauchen wir das Grundgesetz nämlich auch gar nicht, wenn sich keiner daran hält. Es macht trotzdem jeder was er will, das macht ein Gesetz doch völlig nutzlos, wenn es keine Grenzen gibt.
Die Frau tut nichts weiter, als sich zu ihrem Glauben zu bekennen und das ist unter (1) doch geklärt! Ob wir nun in Deutschland sind und hier Christentum bzw. Atheismus angesagt sind und ob die Türken sich anders verhalten würden, spielt doch überhaupt keine Rolle. In unserem Grundgesetz steht das so drin und unter Artikel 17a - dem Absatz zur Einschränkung der Grundrechte in besonderen Fällen steht da auch kein Wort geschrieben. Es steht alles schwarz auf weiß geschrieben und das ist auch nichts Neues, das kennen wir schon lange und dennoch dieses Urteil. Ich finde das äußerst fragwürdig.
Einen Cruxifix im Klassenzimmer aufhängen finde ich da wesentlich unangebrachter und das wird vor allem im schönen Bayern ganz normal in vielen Schulen - staatlichen Schulen! - so gehandhabt. Die Schulmauer ist in meinen Augen ganz klar staatlich, wenn es sich um keine Privatschule handelt und da muss man Religion und Staatliches natürlich schon trennen, also weg mit den Kreuzen.
Allerdings wäre es etwas ganz anderes, wenn der Schulleiter sich mit 100 Kreuzketten beschmückt. Das ist seine Persönlichkeit, soll er tun und lassen, was er will, auch wenn er sich in einem staatlichen Amt befindet. Sein Handeln und seine Worte müssen staatlich bleiben, aber seine Optik, die geht doch keinen etwas an, die fällt doch eindeutig in die Persönlichkeitsrechte. Und demnach ist es mit der Lehrerin mit Kopftuch ganz genau dasselbe. Solange sie ihren Unterricht weltlich gestaltet und ihren Glauben aus ihren Worten und ihrem Handeln herauslässt, ist doch alles kein Thema! Alles andere würde sich früher oder später herausstellen und dann kann ich sie immernoch entlassen.
Das ist genauso wie als wenn ich allen Lehren das Unterrichten untersage, die irgendwelche Tätowierungen oder Piercings oder grüne oder blaue Haare oder Lederjacken oder Hippieklamotten vorweisen. Ich kann nicht das eine Optische verbieten und das andere zulassen! Das geht einfach nicht. Ich kann nicht sagen, der Lehrer mit Kreuzkette darf unterrichten und die mit Kopftuch darf nicht. Ich kann nicht sagen, der Lehrer mit braunen Haaren darf unterrichten und der mit grünen darf es nicht. Weil wo ist der Unterschied zwischen braun und grün? Es sind beides Farben und keine ist schlechter als die andere - genau wie keine Religion bzw. optisches Religionsmerkmal schlechter ist als das andere.
Ich kann diese Entscheidung mit dem Kopftuch demnach überhaupt nicht nachvollziehen und halte es für eine große, unüberlegte, engstirnige und intolerante Entscheidung. Es spricht überhaupt nichts Sinnvolles gegen das Kopftuch. Mir persönlich wäre es auch vollkommen egal, wie der Lehrer aussieht, der mein Kind unterrichtet, solange er gepflegt ist, guten Unterricht bietet und ein sozialer Mensch ist, der die Persönlichkeitsrechte meines Kindes nicht einschränkt.
Und übrigens steht auch nirgendwo geschrieben, dass die Ausübung des Glaubens bzw. das Bekenntnis dazu Privatsache ist. Das Bekenntnis ist (so steht es zumindest geschrieben) unverletzlich und da fällt das öffentliche Tragen eines Kopftuches eindeutig mit hinein. Da nützt es rein gar nichts zu sagen: "Meiner Meinung nach ist das Privatsache." Die Meinung mag man vielleicht haben, aber das Gesetz sagt etwas anderes und eigentlich müsste man wissen, dass man sich darum daran zu halten hat.
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