Auto auf behindertes Kind anmelden
Ich hatte heute morgen ein Gespräch mit einer guten Freundin. Sie hat einen schwerbehinderten kleinen Sohn, der einen Behindertenausweis hat. Sie spielt mit dem Gedanken, sich ein Auto kaufen um mit ihrem Sohn mobil zu sein und besser zu Arztterminen etc. kommen zu können.
Sie sagte mir, dass sie gehört hat, dass man das Auto auf das Kind zulassen kann und dann keine KFZ-Steuer zahlen muss. Leider weiß ich nicht wirklich was darüber, bzw. wie und wo man das beantragen kann. Darum frage ich hier, ob jemand das vielleicht weiss, bzw. Ahnung davon hat oder vielleicht selber ein Auto auf sein Kind angemeldet hat. Ich freue mich über jede Information.
Man kann durchaus ein Fahrzeug auf ein (anerkannt) schwerbehindertes Kind zulassen. Das wird meist auch gefordert, wenn man einen Behindertenrabatt für das Fahrzeug bekommen will. Der liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich und kann durchaus lohnen.
Beantragen muss man das nirgends. Man kann das recht einfach auf der Zulassungsstelle erledigen. Sinnvoll wäre es aber vorher beim Straßenverkehrsamt nach dem genauen Prozedere zu erkundigen. Das kann durchaus von Amt zu Amt variieren. Auf jeden Fall muss der SB-Ausweis des Kindes vorgelegt werden.
Steuerbefreiung für das Fahrzeug ist meist nur dann möglich, wenn es nur im Sinne des Behinderten genutzt wird. Also nur Fahrten für den Behinderten, wie Behandlungen, Haushalsführung, aber auch tanken und Werkstattbesuche dürfen damit erledigt werden, sonst begeht man Steuerhinterziehung
Hallöchen,
Das ist durchaus lohenswert, schon weil man ein Behindertenzeichen bekommt und so natürlich mehr Parkmöglichkeiten hat. Da kommt man dann auch wesentlich schneller zu den meisten Ärzten.
Und eine Steuerbefreiung in dem Sinne müsste auch möglich sein. Dazu braucht man aber eine Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Kindes und am besten auch eime Empfehlung, dass ein Auto besser ist (als zB Bus oder Bahn). Prozentuel kann man das dann von der Steuer absetzen.
Liebe Grüße
winny
In meiner Verwandtschaft hat auch jemand sein Auto auf das behinderte (blinde) Kind angemeldet. Das Auto muss dann aber hauptsächlich für denjenigen benutzt werden, auf den es zugelassen ist. Natürlich darf man damit Einkäufe erledigen, zum Arzt oder in den Urlaub fahren (aber nur wenn derjenige dabei ist) - also alles was dem behinderten Menschen nützt.
Es darf natürlich nicht sein dass man das Auto zulässt und es dann von jemandem außerhalb der Familie genutzt wird oder vom Vater der 200 km entfernt arbeitet und es zum Pendeln benutzt. Inwieweit das ganze kontrolliert wird weiß ich natürlich nicht.
Bei entsprechender Behinderung steht im Schwerbehindertenauswei das Zeichen AG (außergewöhnlich gehbehindert), was einem noch zusätzliche Parkmöglichkeiten durch die Behindertenparkplätze bringt. Aber Achtung: Man darf die Behindertenparkplätze nur benutzen, wenn der Behinderte mit im Auto sitzt UND seinen Ausweis dabei hat.
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