Klagen vor dem Arbeitsgericht ohne Rechtsanwalt
Wir schlagen uns seit dem Ende des vergangenen Jahres mit dem Arbeitgeber meines Mannes herum. Ohne Vorankündigung hat er einfach sämtlichen Mitarbeitern die Jahressonderzahlung um 50% gekürzt. Nun ist diese Zahlung zumindest im Fall meines Mannes, fester Bestandteil des Arbeitsvertrages, der auch Hieb- und Stichfest ist. Bei seinen Kollegen sieht die Sache zum Teil anders aus, da alle unterschiedliche Verträge haben.
Wir haben den Arbeitgeber direkt schriftlich per Einschreiben angemahnt und ihm eine Zahlungsfrist bis zum 9. Januar gesetzt, mit der direkten Ansage, das Geld ansonsten auf dem Rechtsweg einzufordern. Am Stichtag kam dann ein Brief, in dem mein Mann zu einem Gespräch aufgefordert wurde. Dabei kam eigentlich nichts weiter heraus, ausser, dass dem Arbeitgeber durchaus klar ist, das er vor Gericht verlieren würde und ihm auch bewusst ist, das er im Unrecht ist. Versteckte Drohungen wurden ausgesprochen, Zahlungswillig ist er nicht, er lässt es eben drauf ankommen.
Nun wollen wir auf diese Zahlung klagen, aber natürlich nach Möglichkeit die Kosten für einen teuren Anwalt sparen. Auf der Homepage der zuständigen Arbeitsgerichts habe ich gesehen, dass man das vor dem Arbeitsgericht auch ohne Rechtsanwalt machen kann. Allerdings ist mir nicht ganz klar, ob das ohne jeden Rechtsbeistand geht. Ich weiss, das Gewerkschaften und auch die Ärztekammer z.B. sonst in solchen Fällen für Beistand sorgen.
War hier schon mal jemand in einer ähnlichen Situation und hat ohne Gewerkschaft, oder Kammer, eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht? Das in solchen Fällen Probleme mit dem Arbeitgeber da sind, ist uns völlig klar, mein Man hat auch nicht vor, dort weiterzuarbeiten, sondern bereits zwei neue Stellen in Aussicht.
Warum wollt ihr das ohne juristische Hilfe machen, wenn klar ist, das der Arbeitgeber zur Zahlung verurteilt wird? Dann muss der ja auch in aller Regel die Kosten der Gewinnerpartei bezahlen.
Ansonsten kann man das eben auch ohne jeglichen juristischen Beistand machen. Sollte man allerdings dann auch ein wenig die Gesetze kennen. Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob das nur für die erste Instanz gilt oder man auch in der 2. noch ohne Anwalt sein Recht erkämpfen kann.
Die Frage, warum wir das ohne Rechtsanwalt machen wollen, kann ich ganz einfach beantworten. Es ist so, dass die Rechtsanwaltskosten nicht von der Gegenpartei getragen werden müssen, sondern bei uns hängenbleiben.
In der zweiten Instanz würde das anders aussehen, so weit wird es aber nicht kommen, da die Sachlage klar ist.
Zwieback hat geschrieben:Die Frage, warum wir das ohne Rechtsanwalt machen wollen, kann ich ganz einfach beantworten. Es ist so, dass die Rechtsanwaltskosten nicht von der Gegenpartei getragen werden müssen, sondern bei uns hängenbleiben. In der zweiten Instanz würde das anders aussehen, so weit wird es aber nicht kommen, da die Sachlage klar ist.
Das stimmt zu 100%. Im Arbeitsrecht bzw. vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz immer jeder seine eigenen Kosten. Hier kann auch kein Gericht einen anderen Kostenentscheid durchführen.
Die Frage ist allerdings, ob es Sinn macht, einen solchen Rechtsstreit ohne Anwalt anzugehen. In aller Regel kommt es dann anders als man denkt. Ihr solltet in den Gesetzen hier schon 100% fit sein, wenn ihr dort ohne Anwalt auftauchen wollt.
Falls ihr eine Rechtschutzversicherung habt, die auch Arbeit/ bzw Beruf enthält, dann übernimmt die RS meist die Anwaltskosten.
Die Rechtslage wäre vor dem Arbeitsgericht ganz eindeutig gewesen, das war auch dem Arbeitgeber meines Mannes völlig klar, die Firma hat einfach darauf gebaut, dass ein Angestellter es sich gut überlegen wird, gegen sie zu klagen, und wollte dann in dem Fall einen Eintrag in die Personalakte vornehmen.
Ich bin in Arbeitsrechtsfragen nicht ganz unbedarft, ich war jahrelang sehr aktiv in der Gewerkschaft und der Vertrag war auch geprüft. Allerdings hat die Klage sich nun erübrigt, der Arbeitgeber hat eingelenkt, als er eingesehen hat, dass wir nicht nachgeben, sondern Ernst machen, und will die offenen Forderungen nun begleichen.
Zwieback hat geschrieben:Nun wollen wir auf diese Zahlung klagen, aber natürlich nach Möglichkeit die Kosten für einen teuren Anwalt sparen. Auf der Homepage der zuständigen Arbeitsgerichts habe ich gesehen, dass man das vor dem Arbeitsgericht auch ohne Rechtsanwalt machen kann. Allerdings ist mir nicht ganz klar, ob das ohne jeden Rechtsbeistand geht.
Ganz ehrlich? Ohne Rechtsbeistand bei "eindeutiger" Lage geht meistens nur solang gut, solange
- man all das auch so dem Richter vermitteln kann
- die Gegenseite auch keinen Anwalt nimmt
Gerade letztgenannter Punkt ist im Grunde entscheidend - ihr wärt nicht die ersten die einen Prozess deswegen verlieren. Ich hab von Kommilitonen Geschichten aus ihrer Referendariatszeit gehört von Prozessen, die nur deswegen verloren gingen obwohl die Lage "eindeutig" war. So wie ich das lese wäre die Gegenpartei selbstständig als Arbeitgeber - Selbstständige nehmen meist einen Anwalt, einfach aus dem Grund weil sie ihn eh absetzen können.
Falls mal ein Anwalt mit seinem "Juristenlatein" anfängt und man nichts dagegensetzen kann, wird es schwer - vor allem weil sich gegnerische Anwälte in diesem Fall meist auf ziemlich einfache Fallstricke wie Formfehler, Prozessordnung usw. stützen (wenn sonst nichts hilft), die Laien eben nicht genau bekannt sind und hier Prozesse ins Straucheln bringen. Im Grunde Krimskrams den man als Student irgendwann im Studium oder spätestens in der Praxis lernt.
Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene paar Schuhe - daher würde ich mich nicht im Zweifelsfall auf die "eindeutige" Sachlage verlassen. Und wenn sie wirklich so eindeutig ist, dann kostet der Anwalt nach Honorarordnung auch nicht viel (mangels Arbeit) .
Zwieback hat geschrieben:Ich weiss, das Gewerkschaften und auch die Ärztekammer z.B. sonst in solchen Fällen für Beistand sorgen.
Kommt konkret auf den Einzelfall an...
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