Handyvertrag aufgrund langer Lieferzeit kündigen

vom 22.01.2009, 16:09 Uhr

Stehe grade vor folgendem Problem. Ich habe bei einem Online Handyshop einen Eplus - Vertrag abgeschlossen. Dies geschah bereits vor 2 Wochen. Jedoch habe ich das Vertragshandy sowie die notwendige SIM - Karte noch nicht erhalten, da das Nokia 5800 letzten Freitag erst relaxst wurde und der Handyshop noch keins auf Lager hat.

Da mir die Lieferzeit allmählich zu lange wird und ich das Handy dringend benötige, mir der Handyshop jedoch nicht mal einen Zeitraum nennen konnte, stellt sich mir die Frage, ob es noch möglich ist den Vertrag zu kündigen und das Handy bei Amazon.de zu holen. Ich glaube es gibt 14 Tage Widerrufsrecht, bin mir da jedoch nicht sicher. Könnt ihr mir weiterhelfen?

» Freako » Beiträge: 56 » Talkpoints: 0,21 »



Wenn der Vertrag bereits vor 2 Wochen abgeschlossen wurde, kannst du leider vom Widerrufsrecht keinen Gebrauch mehr machen.

Nun kommt es auf die Bedingungen an, als du den Vertrag abgeschlossen hast. Wenn die Lieferzeit nicht bestimmt wurde, kannst du nur warten. Wenn die Lieferzeit bestimmt wurde, würde ich diesen Zeitraum abwarten. Wenn das Handy innerhalb dieser Zeit nicht bei dir ankommt, dann ist das ein Vertragsbruch seitens E-Plus und der komplette Vertrag verliert seine Gültigkeit.

» MasterDJ » Beiträge: 6 » Talkpoints: 0,01 »


Iin §312 d "Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen" des Bürgerlichen Gesetzbuches, in das das vielzitierte Fernabsatzgesetz zum 01.01.2002 integriert wurde, Absatz 1 und 2 heißt es:

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.

Der Vertrag ist also in einem Fall wie hier beschrieben noch nicht in Kraft, also kann hier vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht werden. Interessant sind auch die Fristen bei einem Widerrufsrecht. Wurdest man zum Beispiel nicht schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt, so hat man unbefristetes Widerrufsrecht.

Im konkreten Falle sollte dies kein Problem sein. Einfach eine mail hinschreiben, oder besser, weil schneller und direkt: Anrufen. Kurz mitteilen dass man den Auftrag stornieren will und fertig.

P.S.: Dieser Post ist keine Rechtsberatung und darf auch nicht als solche aufgefasst werden. Rechtsberatungen dürfen nur von zugelassenen Personen erteilt werden.

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» da_freak » Beiträge: 240 » Talkpoints: -0,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich bin mir bei dieser Sache nicht zu 100% sicher, möchte den Einwand dennoch einmal einwerfen.

Ist es nicht so, dass der Mobiltarif gesondert zu dem erhaltenden Handy läuft? Was wiederum heißt, dass er keine Möglichkeit hat vom Vertrag zurück zu treten, denn die Lieferung des Handys ist in diesem Fall nicht ausschlaggebend.

Am besten wird dir das aber der Vertragspartner sagen können. Möglicherweise steht das ja sogar in den AGBs.

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» cUnix » Beiträge: 8 » Talkpoints: -0,42 »



Er hat aber noch keine SIM Karte erhalten. Demnach wurde seitens des Onlineshops noch keine Leistung erbracht. Außerdem ist es doch so, dass der Erwerb des Vertrages an das Handy gekoppelt ist: Ohne das Handy hätte Freako mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Vertrag garnicht erst abgeschlossen. Weiterhin: Ich muss als Mobiltelefonanbieter doch davon ausgehen, dass ein Nutzer, der ein Handy bei mir kauft, noch kein anderes Besitzt und so garnicht die SIM-Karte nutzen könnte. Insofern ist eine Stornierung des Vertrages allemal möglich, schon alleine aus meinem erstgenannten Grund.

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» da_freak » Beiträge: 240 » Talkpoints: -0,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ja das kann natürlich alles sein. Ich hatte das nur wie oben geschrieben in Erinnerung.

Ich wäre froh, wenn der Thread-Ersteller sich nochmal meldet, wenn er bescheid weiß was nun Sache ist. Ob er nun zurücktreten kann oder nicht. Dann habe ich auch noch was dazu gelernt.

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» cUnix » Beiträge: 8 » Talkpoints: -0,42 »


Folgendes ist nun bei Eplus der Fall gewesen: Jeder hat das Recht bei Abschluss eines Vertrages in einem Zeitraum von 14 Tagen zurückzutreten.

In meinem Fall heißt das, dass dieser Zeitraum bereits verstrichen war, ich aber die Leistungen des Vertrages nicht nutzen konnte. Deswegen hätte ich mit einer Anmerkung in der Kündigung, dass ich das Handy inklusive Sim Karte erst später erhalten habe, den Vertrag kündigen können.

Letztendlich habe ich mich dann für ein anderes Handy entschieden und den Vertrag behalten. In dem Sinne ein Lob an Eplus das eine Umschreibung des Vertrages ohne Kündigung möglich war.

» Freako » Beiträge: 56 » Talkpoints: 0,21 »



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