Deutsches Arbeitsrecht - Kündigung
Grobe Unterteilung in ordentliche Kündigung und außerordentliche Kündigung.
ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung verläuft immer innerhalb der im Arbeitsvertrag festgelegten Fristen – zum Bsp. 6 Wochen vor Quartalsende / 4 Wochen zum Monatsende etc. Die Fristen gelten (in den meisten Fällen) sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.
außerordentliche Kündigung
Für die außerordentliche, also fristlose Kündigung müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Für den Arbeitgeber sind dies zum Beispiel Diebstahl durch den Arbeitnehmer, Trunkenheit während der Arbeitszeit, krankmelden und währenddessen schwarzarbeiten etc. Für den Arbeitnehmer sind dies zum Beispiel schwere Beleidigung durch den Arbeitgeber, Nichtbezahlen von Lohnrückständen, Körperverletzung, gravierender Vertrauensbruch etc.
Kündigung in der Probezeit
Bei einer Probezeit bis zu 6 Monaten beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen, die Kündigung selbst kann zu jedem beliebigen Termin ausgesprochen werden (Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag und darin eventuell enthaltene Kündigungsfristen für die Probezeit müssen jedoch beachtet werden, max. Frist jedoch 1 Monat). Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser vor der Kündigung angehört werden.
Bei einer Probezeit von 1-3 Monaten ergibt sich eine Kündigungsfrist von 7 Tagen.
gesetzliche Kündigungsfristen für unbefristete Beschäftigungen im Überblick
Probezeit 1-3 Monate: 1 Woche
Probezeit 3-6 Monate: 2 Wochen
1. Beschäftigungsjahr: 4 Wochen
2. – 9. Beschäftigungsjahr: 8 Wochen
danach: 3 Monate
Kündigungsschutz
- während nicht selbstverschuldeter Krankheit bzw. eines Unfalls: 1. Dienstjahr 30 Tage, 2.-5. Dienstjahr 90 Tage, ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage
- während einer Hilfeleistung im Ausland durch den Arbeitnehmer (angeordnet von einer Bundesbehörde, akzeptiert durch den Arbeitgeber)
- 4 Wochen vor und nach sowie während des Zivil- bzw. Militärdienstes
- während einer Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt
Zusätzlich bestehen zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen.
Wenn eine Kündigung unrechtmäßig ist, aus diversen Gründen, wohin kann man sich wenden und in welcher Form?
Also ich schätze mal an das Arbeitsgericht - aber wie erreicht man das, ganz blöd gefragt, wo ist denn das Arbeitsgericht überhaupt??
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