Weihnachtsgeschenke muss der Einzelhandel nicht umtauschen
Wie jedes Jahr erwartet der Einzelhandel große Umtauschaktionen nach den Feiertagen, weil irgendwelche Weihnachtsgeschenke nicht gefallen oder aber der Beschenkte es doppelt bekommen hat. Selbst mit Kassenbon braucht aber laut Gesetz der Einzelhandel keine Geschenke oder Waren umzutauschen, die mängelfrei sind und nur nicht gefallen oder doppelt gekauft wurden.
Man sollte sich daher vor dem Kauf genauestens erkundigen, wie das Geschäft es bei nichtgefallen handhabt und ob ein Umtausch dann möglich ist. Gegebenenfalls sollte man diesen Passus dann auch schriftlich festhalten. Dem Einzelhandel ist es völlig selbst überlassen, ob er den Umtausch ablehnt oder aber aus Kulanz einem Gutschein für das jeweilige Geschäft zustimmt. Wenn man Pech hat, dann wird das Geschäft die Ware nicht zurücknehmen.
Es ist also immer sinnvoll, sich nach den Wünschen des zu Beschenkenden zu erkundigen und genau das zu kaufen, was er auch haben möchte.
Unterschied: Umtausch - Reklamation
Laufmasche hat geschrieben:Zum Thema einwandfreie Ware zurück geben hatte ich schon mal etwas geschrieben. Grundsätzlich ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet etwas zurück zu nehmen. Aldi, Lidl, C&A und wie sie alle heissen machen dies jedoch, entweder innerhalb von 7 Tagen, 14 Tagen oder sogar 4 Wochen. Bei kleineren Geschäften würde ich mir das immer auf dem Kassenbon bestätigen lassen, also mit Unterschrift und Stempel. Dies ist gerade bei Geschenken wichtig, sollte es dem Beschenkten nicht gefallen.
Ja das ist richtig, dass mangelfreie Ware nicht zurückgenommen werden muss. Aber wie Laufmasche ja schon in einem anderen Thread sagte, machen es viele Läden dennoch. Ich empfehle aber auch, dass man sich erst informiert und notfalls auf den Gutschein zurückgreift, wenn man sich nicht sicher ist, was derjenige denn gerne hätte. So spart derjenige sich dann nämlich auch die Rennerei.
Ich arbeite ja im Einzelhandel (Discounter) und wir nehmen auch Waren, die z.B. doppelt gekauft wurden oder dem Kunden nicht gefallen zurück, jedoch eben nur in der vorgegebenen Frist von 14 Tagen. Habe davon bislang noch nichts gehört gehabt, das der Einzelhandel das nicht "muss" und so bin ich nun eines besseren belehrt worden. Gut zu wissen, denn man sollte somit aufpassen beim Geschenkekauf und sich am besten vorab erkundigen, was sich der Beschenkte wünscht, sodass es nicht zu doppelten Geschenken oder nicht gefallen des Geschenkes kommen kann.
Ich erkundige mich vorher immer, was sich der Beschenkte wünscht, denn das ist für mich selbst ein zu großer Stress, das Geschenk wieder umzutauschen. Ich erspare mir das ganze lieber.
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