eBay: Kleinunternehmer = Privates Mitgliedskonto?

vom 07.12.2008, 09:58 Uhr

Hallo zusammen,

eBay bietet ja seit geraumer Zeit die Eröffnung zweier verschiedener Mitgliedskontotypen an: das private und das gewerbliche Mitgliedskonto. Eigentlich ist mir auch klar, dass ein Gewerbetreibender ein gewerbliches Mitgliedskonto eröffnen muss, allerdings frage ich mich, ob das auch für Kleinunternehmer gilt.

Eine der Besonderheiten an der Kleinunternehmerregelung ist, dass der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Vorsteuer abziehen darf. Eröffne ich bei eBay aber ein gewerbliches Mitgliedskonto, so erhalte ich von eBay Nettorechnungen, also Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Sprich: Für mich als Kleinunternehmer wäre die Vorsteuer bereits abgezogen worden. Und das wiederum schließt die Kleinunternehmerregelung aus.

Leider weiß ich nicht, ob das gewerbliche Mitgliedskonto andere Verkaufsgebühren mit sich bringt, gehe aber mal davon aus. Und ich würde sicher schon in dieser Hinsicht gegen die eBay-Grundsätze oder -Bedingungen verstoßen, wenn ich als Kleinunternehmer ein privates Mitgliedskonto eröffnen würde. In Sachen Rücknahme des Artikels und gesetzliche Gewährleistung sehe ich kein großes Problem, denn auch bei einem privaten Mitgliedskonto habe ich die Option, den Zusatz "Artikel wird zurückgenommen" anzuklicken, und die gesetzliche Gewährleistung könnte ich in die Artikelbeschreibung aufnehmen.

Auf der eBay-Webseite konnte ich nichts zur Kleinunternehmerregelung finden, deshalb richtet sich meine Frage an Euch: Wisst Ihr, wie ich zu verfahren habe, wenn ich als Kleinunternehmer ein Mitgliedskonto bei eBay einrichten möchte? Vielleicht kennt Ihr jemanden, der das hinter sich hat und könnt berichten?

LG,
moin!

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo!
Ich habe auch ein Kleingewerbe. Aber leider handle ich nicht bei Ebay. Ich denke aber trotzdem, das man ein gewerbliches Konto anlegen muss. Hast du denn bei Ebay keinen Ansprechpartner, den du mal anrufen und fragen könntest?

Ich weiß nur, das bei Ebay jetzt knallhart und immer häufiger kontrolliert wird, wer was, wie oft verkauft. Weil es eben viele Leute gibt, die professionell mit einem Privataccount verkaufen. Sogar die Finanzämter sollen ja ganz genau aufpassen. Ich würde dir auf jeden Fall raten, mal zu schauen ob du eine Nummer von denen findest, mach das lieber nicht einfach auf gut Glück über einen Privataccount. Ich kann mir aber nur vorstellen das du trotzdem ein gewerbliches Konto anmelden musst, eben weil du ja gewerblich handelst.
LG Miamaus

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» miamaus83 » Beiträge: 129 » Talkpoints: 0,91 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallöchen,

Meines Erachtens nach prüft ebay genau. Und wenn du ein Gewerbe hast, sollte man auch das Konto dafür nutzen. Denn ebay kann ja nachvollziehen was du verkaufst und vor allem in welcher Menge. Es erleichtert dir doch nur den Verkauf, wenn du das gewerbliche Konto nutzt. Denn ich glaube da kann man zum Beispiel auch html nutzen und Bilder gleich mit in die Beschreibung einbinden,sodass man hierfür nicht extra zahlen muss.

Es ist ja auch so, dass man als Gewerbetreibender mehr Rechte und Pflichten hat. Stichwort Rücknahme. Und privat solltest du das, was du gerwerblich verkaufst dann nicht verkaufen. Das wäre nämlich verboten ;) Abgesehen davon wird dein Buchhalter /Steuerberater sich nicht darüber freuen.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



vova hat geschrieben:und man darf keinesfalls mehr alls 10,000 Euro im Monat über Ebay verdienen sonst gilt man als Großunternehmen und man muss extra Zahlen, 0,03 Protzend der Einnahmen unter 10,000 Euro udn dan muss man 0,16 Protzend über 10,000 Euro und man hat dnan noch Probleme mit dem finanzamt und dan muss man nochmehr Zahlen, ich empehle mehrer Konten zu haben(ist erlaub wenn man die nicht zusammen gegen einander benutzt) und das Limit nicht zu üerschreiten.

Wo hast du denn den Unsinn her? :roll:

Als Kleinunternehmer darf der Jahresumsatz darf der Jahresumsatz im letzten Jahr nicht 17.500 EUR und im laufendes Jahr voraussichtlich nicht 50.000 EUR überschreiten. Das ist die reine Definition eines Kleinunternehmers. Der Monatsumsatz spielt da keine Rolle. Auch verschiedene Ebay Konten spielen keine Rolle. Das Finanzamt prüft nicht dem Umsatz der eBay Konten, sondern den Geldeingang auf dem Konto, bzw. allein die Angaben auf der Einnahmenüberschussrechnung. Alleine das ist relevant. Wieviele eBay Konten du hast, spielt dabei absolut keine Rolle. Es ist zwar nicht verboten, mehrere Konten zu besitzten, macht aber meiner Meinung nach auch keine Vorteile.

Ich besitze ein privates und ein gewerbliches Konto, über die ich getrennt voneinander die Artikel einstelle.

» stifler » Beiträge: 427 » Talkpoints: 46,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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