Waschmaschine - Wann darf sie laufen?
Auch wenn in vielen Mietverträgen steht, dass man die Waschmaschine nur von morgens sieben bis abends zweiundzwanzig Uhr betreiben darf und auch die Mittagsruhe eingehalten werden muss, so darf man trotzdem auch nach zweiundzwanzig Uhr waschen. Alleine schon aus dem Grund, viele gehen über Tag arbeiten und können eben nur dann waschen.
Die meisten Versicherungen schreiben in ihren Verträgen nämlich, dass man anwesend sein muss während die Waschmaschine läuft. Allerdings sollte dies natürlich nicht ständig vorkommen, so dass sich die Nachbarn ständig gestört fühlen.
Wir waschen nach 21.00 Uhr nicht mehr, denn die Waschmaschine kann schon ordentlich Lärm machen durch den Schleudergang, das man wirklich vom Hocker fällt bei hohen Umdrehungen. Jedoch gibt es auch Fälle, bei denen es sich nicht vermeiden lässt "mal" nachts zu waschen, u.a. wenn das Kind eben gebrochen hat, jedoch ist das "mal" und kein Dauerzustand.
Aus Rücksichtnahme waschen wir auch nur solange, wie ich auch wach bin und die Wäsche hinterher aufhängen kann, sozusagen eben bis 21.00 Uhr spätestens. Meistens wird es jedoch 20.00 Uhr und dann ist auch Schluss mit der Wascherei.
In unserer alten Wohnung, wo wir in einem Haus mit zwei anderen Mietparteien wohnten, nahm keiner unserer Nachbarn beim Waschen Rücksicht auf irgendwelche Tages- oder Nachtzeiten. So kam es, dass auch ich, als berufstätige Person, gerne die Abendzeiten sowie den Sonntag zum Waschen genutzt habe.
Vor einem Monat sind wir umgezogen und wohnen nun in einem Haus mit sieben weiteren Parteien, von denen die meisten ihre Waschmaschine im Keller stehen haben. Da wir im obersten Stockwerk wohnen und unsere Waschmaschine in der Küche stehen haben, bemühe ich mich, in der Woche bis 20:00 Uhr mit meiner Wäsche fertig zu sein, was mir mit Hilfe der Timer-Funktion meiner neuen Waschmaschine sehr gut gelingt. Sonntags wasche ich mittlerweile überhaupt nicht mehr.
Ich versuche schon, auf die Ruhezeiten zu achten, wenn ich wasche. So versuche ich, die Maschine schon zwischen 12 und 14Uhr stehen zu lassen. Gerade an Sonn- und Feiertagen. Allerdings bin ich auch im Schichtbetrieb tätig und da kann ich nicht immer auf die Zeiten achten. So wasche ich auch mal am Sonntag oder am Feiertag. Neulich ist es auch mal vorgekommen, dass ich spät Abends noch gewaschen habe, also nach 22Uhr. Aber das war wirklich eine Ausnahme und da hatte ich auch 6 Maschinen an 2 Tagen fertig.
Allerdings nehmen hier die Nachbarn (bzw die, die neulich ausgezogen sind) auch kaum Rücksicht auf die Ruhezeiten und somit nehme ich mir selten mal das Recht raus, es ihnen gleich zu tun. Ich denke, dass ist auch ok, da ich unter der Woche (und manchmal auch am Wochenende) 11 Stunden am Tag unterwegs bin. Wäre ich Hausfrau, würde ich alles unter der Woche machen und nichts am Wochenende waschen.
Deutsche Gerichte hatten sich auch schon mit der Frage zu beschäftigen, ob die Waschmaschine auch am Sonntag laufen dürfe. Zumindest ein Urteil erinnere ich: so lange sich die Geräusche im Rahmen halten (wovon bei modernen Waschmaschinen auszugehen ist), darf auch am Sonntag gewaschen werden.
Selbst wenn es Versicherungen und Co. nicht ausdrücklich verbieten die Waschmaschine in Abwesenheit laufen zu lassen, sollte man darauf verzichten. Denn man zieht mit einem solchen Verhalten meist den Kürzeren, wenn Geschädigte Ansprüche stellen und/oder Versicherungen in Anspruch genommen werden sollen. Zumindest ein Aqua-Stopp sollte deswegen sein.
Bis vor kurzen, als ich noch in einem eigenen Haus gewohnt habe, habe ich in Bezug auf Wäschewaschen keine Rücksicht genommen, weil die Waschmaschine im Keller stand und absolut nicht zu hören war. Ich muss zugeben, dass das ganz schön praktisch war.
Seit ich jetzt wieder zur Miete wohne, versuche ich zumindest auf die Ruhezeiten zu achten. Die erste Zeit ist es mir zugegebenermaßen sehr schwer gefallen, da ich die letzten Jahre eben freie Hand hatte.
Ich wasche auch spätestens um 20 Uhr, damit ich die Wäsche noch aufhängen kann und auch nur, wenn ich anwesend bin. Zwar ist bisher noch nie etwas passiert, aber irgendwie ist es mir einfach lieber, wenn ich zu Hause bin. Sonntags wasche ich übrigens auch. Ich denke, das ist vertretbar, wenn man zumindest die Mittagsruhe einhält. So laut ist meine Waschmaschine nun auch nicht. Im Mietvertrag ist dazu übrigens bei uns nichts geregelt.
Ich wasche nach Möglichkeit immer vormittags und manchmal auch nachmittags. Aber es kann auch mal vorkommen, dass ich abends waschen muss und das ist bei uns im Haus kein Problem. Über mir waschen die Leute auch ab und zu mal abends und mein Nachbar von nebenan würde das eh nicht hören, da er abends oft Musik bis zum Anschlag hört.
Herr A, Wohnungseigentümer, sitzt am PC und hört seit Stunden das Schleudern der Waschmaschine der Hundejagd-Familie über ihm. Nachdem die Frau C, immer in tiefem Schwarz gekleidet, sehr gerne erst gegen 3 Uhr Früh ins Bett geht, lässt sie auch die Waschmaschine bis nach Mitternacht laufen. Vor allem das Schleudern ist sehr stark durch die Zimmerdecke zu hören. Herr A denkt, dass es eine Uhrzeit geben müsste, ab der das Waschen mit der Waschmaschine unterbunden sein müsste.
Bis wann darf die Untermieterin Frau C ihre stundenlange und ununterbrochene Waschgewohnheiten mit der Waschmaschine ausüben? Welche Handhabe hat Herr A, wenn die Maschine noch zu Mitternacht auf vollen Touren läuft? Kann die Hausverwaltung oder der Herr Vermieter B Frau C untersagen, spät nachts noch zu waschen oder kann Frau C diese Uhrzeit selbst bestimmen?
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