Winterdienst - Wer ist verantwortlich?
Hallo zusammen,
hat man Wohneigentum, dann ist man selbst für die Räumung des Gehweges verantwortlich, was aber wenn man in einer Mietwohnung wohnt? Dann ist man für die Räumung des Gehweges im Winter nur dann verantwortlich, wenn dies im Mietvertrag festgehalten wird. Allerdings muss man nicht für die Kosten von Streusalz, Kies oder das benötigte Gerät (Schaufel) aufkommen, dies muss vom Vermieter gestellt werden.
Liebe Grüße von der
Laufmasche
Die Verantwortung für das Räumen der Straße wird oft übertragen, das ist absolut richtig. Daher sollte man sich als Verantwortlicher nicht nur versichern, dass man die richtigen Materialien zur Verfügung stehen hat. Man sollte sich auch kundig machen, wann und in welchem Umfang der Winterdienst zu leisten ist. Dies ist in der Regel in einer Satzung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst in der Kommune festgelegt.
Regelungen über den Winterdienst sind häufig in der Gefahrenabwehrverordnung der jeweiligen Stadt bzw. der Gemeinde zu finden. Dort steht genau beschrieben, wann, wo, wie oft und vor allem wie genau die Räumung der Straße bzw. Gehwege auszusehen hat. In dieser Verordnung ist es meistens so, dass die Anlieger also die Grundstücksbesitzer für den Winterdienst verantwortlich sind. Diese Aufgabe kann durch die Eigentümer per Mietvertrag aber an die Mieter weitergegeben werden. Deshalb sollte jeder mal einen Blick in den Mietvertrag werfen, wozu man genau verpflichtet ist.
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