Reparaturkosten bei Mitgemieteten Gegenständen
Wenn Reparaturkosten anfallen, dann ist man nur dann für die Kosten der Reparatur verantwortlich, wenn es sich dabei um seine eigenen Gegenstände handelt (außer man zerstört etwas mutwillig oder im Mietvertrag ist ein Beitrag X Euro gesetzt den man selbst tragen muss, zumindest bei höheren Reparaturen).
Hat man zum Beispiel eine Wohnung mit Küche gemietet und dort geht irgendwann der Knopf für die Temperatureinstellung am Herd kaputt, so hat die hierfür entstehenden Kosten der Vermieter zu tragen. Man sollte allerdings nicht einfach einen Handwerker rufen, sondern dem Vermieter vorher Bescheid über den Defekt geben, so dass dieser einen Handwerker seines Vertrauens beauftragen kann.
Auch wenn man etwas kaputt gemacht hat, was einen nicht gehört, wie zum Beispiel den Duschkopf sollte man sich zunächst mit den Vermieter auseinander setzen. In einigen Fällen kann es nämlich sein, dass man über einen bestimmten Betrag kommt, sodass es dann auch der Vermieter übernimmt.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-48779.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Notebook von Plus 3629mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Kosmetik in München 1539mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Sumapede · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Kosmetik in München
- Lohnen sich Asien Fonds? 4680mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Balthasar · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnen sich Asien Fonds?
- Überweisung rückgängig machen 6186mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Player · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Geld & Finanzen
- Überweisung rückgängig machen