Haustiere in der Mietwohnung
Haustier in der Mietwohnung – immer mal wieder ein Streitfall zwischen Mieter und Vermieter.
Hier mal ein paar Infos zu dem Thema:
Kleintiere
was Kleintiere, wie zum Beispiel Zwergkaninchen, Wellensittiche, Meerschweinchen, angeht, hat der Vermieter nichts zu sagen. Eine eventuelle Vertragsklausel wie "Das Halten von Haustieren ist verboten" ist nicht wirksam (Az.: VIII ZR 10/92).
Hund und Katze
Wird im Mietvertrag nichts zur Tierhaltung in der Wohnung erwähnt, muss der Mieter trotzdem zunächst den Vermieter um Erlaubnis fragen, eine Katze oder einen Hund in der Wohnung zu beherbergen. Schafft sich der Mieter ohne um Erlaubnis zu fragen Hund oder Katze an, muss der Vermieter relativ schnell reagieren, wartet er zu lange mit der Aufforderung an die Mieter, das Tier zu entfernen, ist dies nicht mehr wirksam. Eine grundlose Aufforderung darf auch nicht geschehen, wenn also zum Beispiel Familie A einen Hund hat, darf man Familie B im selben Mietshaus einen Hund nicht verbieten.
Der Vermieter darf allerdings eine gegebene Erlaubnis später widerrufen, inwiefern das dann rechtlich möglich ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Kleintiere
was Kleintiere, wie zum Beispiel Zwergkaninchen, Wellensittiche, Meerschweinchen, angeht, hat der Vermieter nichts zu sagen. Eine eventuelle Vertragsklausel wie "Das Halten von Haustieren ist verboten" ist nicht wirksam (Az.: VIII ZR 10/92).
hallo zusammen,
dies stimmt nicht ganz
bei meerschweinchen weiss ich genau, das sie auf 5 stück begrenzt sind, bei den anderen tieren habe ich mich nicht informiert. also wer 6 meerschweinchen mit in die wohnung nehmen möchte, der muß es vorher mit dem vermieter absprechen.
liebe grüße von der
laufmasche
Ausgegangen wird hier von "normalen" Zahlen - natürlich darf man sich keinen kompletten Meerschweinchen-Zoo in der Mietwohnung halten, das ist ja klar.
Alles in den üblichen Maßen...
Bei Kleintieren bin ich mir jetzt nicht sicher, aber bei Hunden und Katzen darf der Vermieter zum Beispiel auch die Anzahl auf ein Tier pro Wohnung beschränken, das ist rechtmäßig.
Wo steht das denn genau? Meine Cousine hat nämlich ein ähnliches Problem und hat nur 4 Meerschweinchen und trotzdem Ärger mit dem Vermieter.
Bin zwar angehender Jurist, aber nicht in dem Bereich . Ein Az wäre ganz nett, da es ja oft verschiedene Urteile gibt.
hallo subbotnik,
ich schau morgen mal, heute ist mir nicht der kopf nach suchen.
da ich meine meerschweinchen schon 6 jahre habe, ist das auch so lang her das ich danach gesucht hatte
habe nun erst mal ein gerichtsbeschluss zum thema chinchillas gefunden.
dort steht das mit den 5 stück drin.
auch steht nochmal was zum thema hunde :
yorkshire-terrir zählen zu den kleintieren, müssen also nicht beim vermieter angemeldet werden :
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_231.htm
liebe grüße von der
laufmasche
@Andi
Die Haltung von Kleintieren wird dann vertragswidrig, wenn die Menge der Tiere oder die Haltungsbedingungen dazu führen, dass die Mietsache stark belastet wird oder die Mitbewohner unzumutbar belästigt werden. Die Haltung von 5 Chinchillas in zwei Käfigen (1 m x 1,25 m x 0,6 m) ist zulässig, Mietsache und Mitbewohner werden nicht belastet. (AG Hanau 90 C 1294/99-90).
Also dürfte deine Cousine die Tiere halten, denke ich, da
- Haltung in Käfigen vorliegt, und die Mietsache so nicht beschädigt oder belastet wird
- und bei 4 Meerschweinchen keine unzumutbare Belastung für andere Mieter besteht
Rein theoretisch könnte man so massig Kleintiere halten, solange man die zwei Bedingungen erfüllt würde ich sagen - was natürlich kaum möglich ist, wenn man eine ganze Herde hat oder einen halben Zoo.
Noch zum Eingansthread:
Es gibt auch viele Tiere, die selbst wenn Haustiere erlaubt sind im Mietvertrag trotzdem einer Sondergenehmigung bedürfen, das fällt unter ungewöhnliche Tiere (Würgeschlangen, Königskobras, "Exoten" usw.). Da hier u. U. von einer unzumutbaren Belastung anderer Mieter auszugehen ist.
hallo zusammen,
also ich weiss nun wieder woher das mit den 5 meerschweinchen ist. es stand damals in einem buch, allerdings habe ich das nicht bei mir, sondern es liegt bei meinem schwager.
aber ich denke das man die kleintiere allgemein mit den chinchillas vergleichen kann.
liebe grüße von der
laufmasche
Ja danke für die Antworten, kann mir da schon einen Reim draus machen.
Ja, Chinchillas sind auch Kleintiere, so wie Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten, Aquariumfische, Wellensittiche. Das AG Hanau hat das im gleichen Urteil entschieden, was Kleintiere kennzeichnet, zu blöd, dass ich das Überlesen habe (mit den Chinchillas usw.
Ausschlagebend für die Einstufung Kleintier ist
- die Größe des Tieres (glaub bis 50 cm)
- das Gewicht des Tieres (um/unter 1 kg)
- die Belästigung / Störung die von dem Tier ausgeht
Aber da entscheidet jedes Gericht individuell anders, aber die Richtung stimmt.
Wie sieht das eigentlich mit Schlangen (z.B. Kornnatter) aus, gelten die auch als Kleintiere?
Nein, hat SambaBoy schon geschrieben:
SambaBoy hat geschrieben:Es gibt auch viele Tiere, die selbst wenn Haustiere erlaubt sind im Mietvertrag trotzdem einer Sondergenehmigung bedürfen, das fällt unter ungewöhnliche Tiere (Würgeschlangen, Königskobras, "Exoten" usw.). Da hier u. U. von einer unzumutbaren Belastung anderer Mieter auszugehen ist.
Schlangen müssen genehmigt werden.
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