Namensmöglichkeiten bei Heirat
Hallo zusammnen,
zwei sich liebende menschen möchten heiraten. irgendwann kommt die frage auf, welchen namen man annehmen möchte. nur welche namensmöglichkeiten gibt es ?
Die Frau, nenn wir sie mal Erna Hans, möchte den Herrn Willi Wurst heiraten.
Daraus ergeben sich folgende möglichkeiten :
Erna Wurst und Willi Wurst
Erna Hans und Willi Hans
Erna Hans und Willi Wurst
Erna Hans-Wurst und Willi Hans-Wurst
Erna Wurst-Hans und Willi Wurst-Hans
Die beiden bekommen nach 2 jahren nach der hochzeit ein kind, das mädchen heisst mit vornamen julia.
julia könnte folgende namen haben :
julia hans
julia wurst
bei kindern ist es nicht möglich, das diese einen doppelnamen haben.
liebe grüße von der
laufmasche
Interessant hierbei ist, dass alle Kinder den gleichen Nachnamen haben müssen. Also, wird spätestens bei der Geburt des ersten Kindes ein Familienname bestimmt, der dann beibehalten wird.
Man kann also auch bei der Hochzeit seine Namen behalten und bei der Geburt des ersten Kindes sich um den Familiennamen streiten
Es gibt noch zwei Variationsmöglichkeiten:
Erna Hans-Wurst und Willi Wurst
Erna Hans und Willi Wurst-Hans
Ob jetzt auch Erna Wurst-Hans/Willi Wurst und Erna Hans/Willi Hans-Wurst möglichg sind, weiß ich nicht so recht.
Gruß, Eddy
Soweit ich informiert bin, ist die Wahl, dass beide Hans-Wurst oder Wurst-Hans heißen in Deutschland nicht möglich. einer kann den Namen des Partner zusätzlich annehmen.
Beispiel:
Erna Hans und Willi Wurst.
Nach dem ja-wort: Erna Hans-Wurst und Willi Wurst.
Gemeinsamer Ehename: Wurst.
Damit heißt das kKnd dann Julia Wurst.
andersrum genauso:
Erna Hans und Willi Wurst.
Nach dem ja-wort: Erna Hans und Willi Hans-Wurst
gemeinsamer Ehename: Hans.
Name des Kindes: Julia Hans.
Bei Fall eins kann Erna auch Wurst-Hans heißen. Bei Fall zwei Willi auch Wurst-Hans.
Nach der Eheschließung kann man innerhalb von drei oder fünf Jahren den Namen nochmal ändern.
Ein Ehename wird immer bei der Eheschließung festgelegt, so dass ein Streit bei der Geburt eines Kindes nicht stattfindet.
Ich wusste gar nicht, dass die Kinder dann nicht den Doppelnamen annehmen dürfen.... Wenn beide Elternteile den Doppelnamen haben, warum kann das Kind den dann nicht auch annehmen? Wenn nur ein Elternteil den Doppelnamen hat, verstehe ich es ja noch, aber wenn beide in eurem Beispiel nun Wust-Hans oder Hans-Wurst heißen, warum könnte Julia dann nicht auch so heißen? Deutsche Gesetze...
Hallo Dani86,
das ist ganz einfach. Mal angenommen Julia würde auf einmal Hans-Wurst heissen. Julia wird irgendwann auch mal erwachsen und möchte Heiraten. Sie heiratet jetzt Fritz Wurst-Hans. Beide wollen aber nicht auf ihren Namen verzichten. So würden die beiden dann Julia Hans-Wurst-Wurst-Hans und Fritz Hans-Wurst-Wurst-Hans beziehungsweise Julia Wurst-Hans-Hans-Wurst und Fritz Wurst-Hans-Hans-Wurst. heissen
Und daher ist es eben nicht möglich.
Liebe Grüße von der
Laufmasche
Auuaa, da bekommt man ja Augenschmerzen ...
Ich bin auch ein Kind aus einer Doppelnamenfamilie, meine Mutter hat beide Namen und mein Vater nur seinen und ich natürlich den, den beide haben. Aber ist es wirklich nicht möglich, dass beide beide Namen nehmen? Und warum denn nicht?
Natürlich kann jeder den Namen des anderen nehmen, nur viele wollen das nicht und vor allem Frauen behalten zum neuen Namen meist zusätzlich den alten Namen. Bei Männern ist das nicht so beliebt, den Namen der Frau zusätzlich anzunehmen.
Irgendwann früher war das wohl mal möglich, dass beide den gleichen Doppelnamen führen durften. Irgendwann, ich glaube in den 60ern oder 70ern, wurde das Namensrecht komplett geändert.
Auf jeden Fall gibt es nur einen gemeinsamen Familiennamen, den dann auch das Kind bekommt.
Vor gar nicht allzu langer Zeit wurde ja auch geändert, dass wenn ich jetzt eine geborene Wurst wäre, einen Hans geheiratet hätte und auch seinen Namen angenommen hätte, ich mich scheiden lassen würde, den Namen Hans erstmal behalte, und dann lerne ich irgendwann einen Pelle kennen, den ich dann heirate, der darf dann auch den Namen meines Ex.-Mannes Hans annehmen.
Das finde ich überhaupt nicht gut, denn mein neuer Partner hat nix mit meinem Exmann zu tun. Warum soll er dann das Recht haben, seinen Namen zu führen? Aber es ist tatsächlich so.
Ich sag's ja.... deutsche Gesetze.... ich ziehe den Hut vor euch, dass ihr da durchsteigt....
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