Freiwilliger Service bei Ebay erlaubt?

vom 23.11.2008, 21:56 Uhr

Hallo,

Ich möchte einen neuen Artikel bei Ebay Verkaufen und mache mir gerade Gedanken darüber, wie ich das Kaufinteresse des Käufers ansprechen kann. Ich würde ein paar freiwillige Serviceleistungen Anbieten. Ich würde mich zum Beispiel zum Versand am Geldeingangstag (wenn es die Öffnungszeiten zulassen) verpflichten. Ausserdem würde ich gerne ein 5 tägiges Rückgaberecht Anbieten.

Da ich ein privater Verkäufer bin, bin ich mir nicht sicher, ob diese freiwilligen Serviceleistungen nicht gegen die Ebay Regeln verstoßen, da ich ja kein gewerblicher Verkäufer bin.

Vielen Dank

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Sofortiger Versand bei Geldeingang ist nichts außergewöhnliches, das ganze kann dir außerdem schon Probleme einbringen.

Zum Thema Rückgabe sei gesagt, sicher kann man als privater Verkäufer ein Rückgaberecht einräumen, aber dann solltest du schon vorher klar definieren, unter welchen Umständen du das ganze zurücknimmst. Und hier fangen dann die Probleme an. Erstattest du den versand zu dir zurück? Wie schaut es mit dem Hinversand aus? Im Falle eines Defektes durch Falschhandhabung seitens des Käufers, kannst du das ganze nachweisen?

ich könnte hier noch Ellenlang aufschreiben, was möglich wäre und welche Fallstricke es gibt, mein ganz ehrlicher Rat wäre, lass es einfach sein, es bringt dir in den meisten Fällen nur Ärger ein.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Entertainment hat schon ein paar gute Punkte gegen diese freiwilligen Leistungen gebracht. Ich würde dir auch vom Rückgaberecht abraten. Wenn du Elektrokram verkaufst, kannst du den Käufern anbieten, dass sie das Gerät bei dir testen können. Allein dies weckt bei Interessen schon etwas vertrauen. Alles andere könnte zu Problemen führen.

Du müsstest ellenlange AGB erstellen die besondere Fälle ausschließen, die Sache mit den Portokosten bei der Rücksendung klären etc. Da würde ich schon skeptisch werden, weil das für mich nichts mehr mit Privatverkäufer zu tun hätte.

Wenn du einfach so Rückgabe einräumst und dein Käufer das Gerät zbsp falsch anschließt und damit killt, geht der Stress los. Oder, wenn er sich den Artikel anders vorgestellt hat und ihn nur wegen Nichtgefallen zurückgeben möchte. Lass es lieber.

PS: für mich ist Versand, bis zum nächsten Werktag nach Zahlungseingang, normal.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich muss mich hier anschließend: Ich finde es eigentlich normal, dass man die Ware verschickt sobald das Geld auf dem Konto gutgeschrieben ist. Ich finde es hingegen schon fast unverschämt, wenn man sich damit noch zwei oder drei Tage Zeit lässt oder finde zumindest, dass der Verkäufer sowas vorher erwähnen sollte, damit man Bescheid weiss.

Zu den Rücknahmebedigungen kann ich auch nur sagen, dass ich das bleiben lassen würde. Du weisst wirklich nicht, wer die Dinge bei dir ersteigert und du kannst echt Pech haben und es erwischt wen, der schön streitsüchtig ist und dann kannst du dich mit seinem Anwalt rumschlagen, falls du da drauf Lust hast oder du musst das Geld wieder zurück erstatten, obwohl du nicht der Meinung bist, dass das so in Ordnung ist. Ich würde das immer nur so machen, dass ich als privater Verkäufer jede Garantie bzw. jede Rücknahme und jeden Umtausch absolut ausschließe. So erspare ich mir eine Menge Ärger.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo,

Du fragst, ob es gegen die Ebay-Regeln verstoßen würde, wenn du auch als privater Verkäufer ein Rückgaberecht und andere Sonderleistungen anbieten würdest. Ich denke, dass das nicht der Fall ist. Eigentlich kannst du alle möglichen Sonderleistungen anbieten, du kannst beispielsweise auch noch irgendwelche Dinge oben drauf geben, für den erfolgreichen Bieter. Sofern das keine Artikel sind, die gegen die Ebay-Richtlinien verstoßen, jedenfalls. Und alle Sonderleistungen müssen natürlich sowieso mit den Ebay-Richtlinien konform sein. Aber im Grunde kannst du im Rahmen dessen alles anbieten, um damit das Interesse von Käufern zu gewinnen.

Vorraussetzung dafür, dass es dann nicht doch Ärger gibt, ist natürlich, dass du diese Angebote dann auch einhältst. Gerade deswegen würde ich dann das mit dem Rückgaberecht doch lieber, wenn du es nicht scharf definieren kannst, sein lassen, wie die anderen hier schon geschrieben haben.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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