Mietvertrag Frist
R hat da ein kleines Problem: R hat einen Mietvertrag unterschrieben und R wollte eigentlich in 4 Wochen einziehen. Aber nur hat man R eine schönere Wohnung angeboten und die würde R viel lieber nehmen.
Kommt R aus dem ersten Vertrag wieder so einfach raus und wenn ja was für eine Frist gilt dann für R? R tut es ja auch leid für den Vermieter aber was soll R machen die andere Wohnung ist einfach sehr viel schöner und günstiger gelegen!
Guten Morgen.
Nein R muss ebenfalls die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten! Ob es ihm leid tut oder nicht ist egal! Sonst hätte der Vermieter ja gar keine Zeit einen Nachmieter zu finden! Daher kommt er schon recht zügig raus, 3 Mieten doppelt ist zwar hart aber auch finanzierbar! Oder R muss eben die zweite Wohnung absagen!
Allerdings stellt sich mir die Frage warum R die 1. Wohnung genommen hat und dennoch Ausschau nach einer anderen Wohnung hält, dann hätte er doch die 1. Wohnung gar nicht erst nehmen sollen
Gruß
LucaToni
Mit dem Vermieter reden, vielleicht hat er ja noch andere Interessenten für die Wohnung, falls dem aber nicht so ist, muss die Kündigungsfrist natürlich eingehalten werden, denn ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Man sollte sich schon im klaren sein, was man wann wo und wie unterschreibt und welchen Pflichten man dann nachzukommen hat.
Hallo,
also auch hier gelten die 3 Monate Kündigungsfrist, allerdings beginnen diese auch schon vor dem eigentlichen Mietbeginn. Jedenfalls hätte ich da nichts von einer Änderung mitbekommen. Sprich er könnte die Wohnung kündigen, auch wenn er noch nicht dort wohnt, dann hätte er eben doppelte Miete, aber da hätte er einfach mal besser nachdenken sollen: Sein Pech!
Eine andere Möglichkeit wäre sonst nur die von Entertainment angesprochene: mit dem Vermieter reden und hoffen, dass da noch andere Interessenten sind. So könnte R aus dem Vertrag raus, ohne doppelt zu zahlen.
LG P-P
Hallo!
Mit dem Mieter sprechen ist die einzige Mäglichkeit um aus der Kündigungsfrist von 3 Monaten herauszukommen. allerdings kann es dann auch sein, dass R. dann ein weiteres Problem hat. Die jetzige Wohnung gekündigt. Den Mietvertrag vielleicht aufgehoben von der neuen Wohnung und die Wohnung, die R. in Aussicht hatte, könnte in der Zwischenzeit weg sein.
Am besten ist, dass R. mit dem Vermieter des unterschriebenen Mietvertrag spricht und zeitgleich irgendwie den Mietvertrag der anderen Wohnung dann unterschreiben kann. Aber R. muss immer damit rechnen, dass auch der Vermieter der "besseren" Wohnung sich auch nach einem anderen Mieter umgesehen hat und somit die "bessere" Wohnung auch weg ist.
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