Abmahnungs Frist in Deutschland

vom 14.11.2008, 22:05 Uhr

Wie sieht das denn mit der Abmahnungs Frist aus, ich habe leider einen Fehler in der Arbeit gemacht und mein Chef wollte mir dafür eine Abmahnung erteilen. Aber das ganze ist nun schon 3 Wochen her und bisher ist nichts gekommen.

Muss ich nun immer noch damit rechnen oder kann ich das nun getrost zu den Akten legen? Es ist klar dass ich meinen Chef nicht danach fragen kann, wenn ich Glück habe hat er es wieder vergesssen.

» HuxAlina » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Ja, leider kann er dir immer noch die Abmahnung geben. Allerdings kannst diese wenn überhaupt erstmal unter Vorbehalt unterschreiben und rechtlich gegen vorgehen. Wenn die Abmahnung allerdings begründet ist dann musst du wohl in den sauren Apfel beißen. Im Zweifel Wende dich (sofern ihr einen habt) an den Betriebsrat.

» Hustensaftschmuggler » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,19 »


Eine Abmahnung muss in angemessener Zeit zu dem Vorfall stehen. Drei Wochen finde ich nicht angemessen. Und die Abmahnung muss natürlich der Wahrheit entsprechen. Außerdem muss Du erst einmal drei Abmahnungen bekommen, um gekündigt zu werden.

Und wenn er seitdem nichts wieder erwähnt hat und Du seitdem nichts wieder verbrochen hast, ist die Abmahnung dann nicht mehr zweckmäßig.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^