Umzug machen und ALG II bekommen

vom 14.11.2008, 20:21 Uhr

Hallo,

ich wollte mal fragen, wer Leistungen von der Job Agentur bekommt und Umgezogen ist. Meine Schwägerin möchte gerne mit Ihrem Sohn und Ihrem Freund umziehen. Sie beziehen zur Zeit eine kleine 2 1/2 Zimmer Wohnung und haben jetzt eine 10 m² größere Wohnung gefunden, die genauso teuer wäre.

Gäbe es somit einen Grund den Umzug zu verweigern? Des weiteren bräuchten Sie noch Schlafzimmer Möbel, da sie ja bisher keins hatten.Würde die Job Ihnen eine Art Darlehen geben und sich die neuen ( gebrauchten) Möbel zu finanzieren?

Falls das schon mal jemand durchgemacht hat und mir mitteilen kann was meine Schwägerin alles beantragen kann bzw. was ihr zusteht, würde ich mich auf eine Antwort freuen.

» sugarbabe87 » Beiträge: 80 » Talkpoints: 0,10 »



Also soweit ich weiß, bekommt man kein Darlehen für neue Möbel. Da hilft nur sparen und gebrauchte Möbel kaufen.

Das Jobcenter verbietet keinem, umzuziehen. Allerdings darf die neue Wohnung nicht teurer sein wie die alte Wohnung. Falls sie zwar genauso billig, aber größer ist, kann es sein, das eventuelle Steigerungen der Heizkosten selber bezahlt werden müssen. Ausserdem bezahlt das Jobcenter bei freiwilligem Umzug keine Umzugskosten, diese müssen auch selber bezahlt werden. Genauso mit einer eventuell anfallenden Kaution, die muss vom Mieter auch selbst bezahlt werden. Von daher steht ihr keinerlei finanzielle Hilfe zu, da es kein zwingender Grund zum Umziehen gibt.

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» pepsi77 » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Soweit ich weiß wurde ihr von einer Sachbearbeiterin damals gesagt das sie umziehen dürfen sobald ihr Kind da ist, da sie zu dritt ja nur eine 2 1/2 Zimmer Wohnung beziehen. Und der Makler, bei dem sie die Wohnung gefunden hat meinte, das die Kaution kein Problem wäre, da er schon öfter mit Hartz 4 Leuten einen Mietverhältnis begonnen hat, bei denen die Kaution auch übernommen wurde.

Ich habe heute mittag auch mit meiner Tante darüber gesprochen und sie sagte, dass sie damals sehr viel von der Job bekommen habe, als sie umgezogen sei. Die haben ihr damals sogar neue Möbel gestellt, wie Esstisch und Stühle, selbst Kleiderschrank und Bett.

Ich bin ja mal sehr gespannt wie das weiter geht. Mich würde es natürlich für meine Schwägerin freuen, allerdings bin ich nicht gerade optimistisch.

» sugarbabe87 » Beiträge: 80 » Talkpoints: 0,10 »



Solange der Umzug selbst getragen wird sollte es keinerlei Probleme geben. Beim Darlehen sieht das schon anders aus, für essenzielle Dinge wie einen Herd, eine Waschmaschine oder ähnliches kann ein Zinsfreies Darlehen gewährt werden. Bei anderen Anschaffungen liegt das im Ermessen des Sacharbeiters.

Anstatt eines Kleiderschrankes kann die Wäsche auch auf dem Boden gestapelt werden. Statt eines Bettes kann den Empfängern von Leistungen auch das schlafen auf einem reinen Matratzenlager zugemutet werden.

Zuschüsse wie sie früher einmal gewährt wurden, gibt es gar nicht mehr. Es muss entweder angespart werden (hier gehen die Ämter von 50 €uro im Monat aus) oder halt durch ein Darlehen des Amtes finanziert werden.

Für den Sohn würde ich allerdings mal versuchen eine Zimmereinrichtung zu bekommen, da er ja vorher wohl kein vollwertiges, eigenes Zimmer hatte.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Soweit ich weiß, ist es wichtig, diese Dinge vorher zu beantragen, wenn man etwas vom Amt bekommen möchte. Alles, was vom Amt getragen werden soll, muss beantragt werden und kann genehmigt oder abgelehnt werden.

Warum müssen es für das Schlafzimmer neue Möbel sein. Die können sich oft auch Leute nicht leisten, die keine Unterstützun bekommen. Gebrauchte Möbel gibt es bei uns billig in einigen besonderen Läden oder beim Roten Kreuz (Möbelbörse) oder in einer Möbelbörse von der Arge. Wenn man Glück hat, beim Sperrmüll oder im Heißen Draht.

» seifensilvia » Beiträge: 52 » Talkpoints: 2,64 »


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