An die Jurastudenten: wie oft Gesetze erneuern?
Hallo,
es heißt ja immer, dass es einer der größten Fehler ist, mit veralteten Gesetzen zu lernen und zu arbeiten. Ab wann ist denn ein Gesetz wirklich veraltet? Wenn neue Normen ins Gesetz eingefügt werden oder andere gestrichen werden ist es ja natürlich, dass man das Gesetz entsprechend erneuert.
Ich habe beispielsweise einen Schönfelder, zu welchem die Ergänzungslieferungen ja immer kommen. Nun habe ich aber auch die kleinen dtv-Ausgaben der einzelnen Gesetze, da ich nicht jeden Tag meinen dicken Schönfelder mit zur Uni schleppen möchte. In Klausuren jedoch benutze ich nur diesen.
Müsste ich mir nun theoretisch tatsächlich jedes Mal alle Gesetze neu einkaufen, wenn eine neue Auflage erscheint? Wie handhabt ihr das?
LG,H
Ich denke auch, dass es ausreichend ist, jede zweite Neuauflage zu kaufen. Viel zu oft bestehen die Gesetzesänderungen nur in irgendwelchen Kleinigkeiten. Dass diese Kleinigkeit nun ausgerechnet mal gefragt ist, während du noch den alten Gesetzestext hast - die Wahrscheinlichkeit ist relativ gering.
Wobei ich vielleicht noch zwischen den einzelnen Gesetzen unterscheiden würde. Das BGB wird quasi ständig geändert, da würde ich wirklich nur jede zweite Auflage kaufen, sonst wirst du dabei arm. Wenn bei einem Gesetz nur alle paar Jahre eine Änderung erfolgt, kann man dann auch jedesmal die neue dtv-Ausgabe kaufen.
Ich hatte es im Studium (auch Verwaltung in Sachsen) so gehandhabt, dass ich mir nur die Gesetze als dtv-Ausgabe gekauft habe, die nicht in dem dicken "grünen Ungeheuer" (Gesetzessammlung) enthalten waren.
Ich würde das nicht an der Auflage festmachen. Viel wichtiger finde ich, dass man dauernd auf dem neusten Stand ist und die Änderungen kennt und selbst, wenn nacher im Gesetzbuch nur ein, zwei kleine Dinge geändert werden, kann das doch wieder einen großen Einfluss auf bestimmte Sachlagen haben.
Thereotisch genügt es auch, sich nur jede dritte oder vierte Auflage neu zu kaufen, wenn man allerdings in der Zwischenzeit die ganzen Änderungen kennt und sich irgendwo vermerkt hat.
Wenn das dann allerdings zuviel und logischerweise auch irgendwann zu unübersichtlich wird, ist es Zeit für eine Neuauflage.
Qn hat geschrieben:Müsste ich mir nun theoretisch tatsächlich jedes Mal alle Gesetze neu einkaufen, wenn eine neue Auflage erscheint? Wie handhabt ihr das?
Vielleicht dann wenn Du selbstständig bist und die ganzen Neukäufe absetzen kannst - als Student eher nicht.
Ich hatte eine recht einfach und teils buchzerstörerische Technik: Ich hab mir die neuen Texte ausgedruckt und eingeklebt. Mit etwas Geschick kriegt man leicht das nötige Format raus damit es genau passt. Ich hab die Zettel immer an einer Seite übereinander geklebt (so kann man auch die Vorgänger noch nachschlagen).
Am Ende des Studiums habe ich meine Bücher allerdings kaum noch zuklappen können .
Hallo!
Ich studiere Jura gerade im dritten Semester und habe mir bisher jeden Gesetzestext nur einmal gekauft. Das BGB und eine Gesetzessammlung zum Öffentlichen Recht und nach dem 1. Semester ein Strafgesetzbuch. Ich denke nicht, dass es nötig ist, sich jede Neuauflage zu kaufen, da es sich wie gesagt meistens nur um wirklich kleine Änderungen in den Gesetzen handelt.
Bisher bin ich mit meinen Gesetzen ganz gut zurecht gekommen - nur einmal im zweiten Semester gab es kleinere Probleme beim Familienrecht, aber das konnte ich noch verkraften. Ich werde mir vielleicht die nächste Auflage nochmal komplett neu kaufen, wenn ich merke, dass die Texte bis dahin nicht mehr so aktuell sind, dass ich noch damit arbeiten kann, aber sonst hätte ich auch kein Problem, noch eine Weile mit den Gesetzen zu arbeiten.
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