Schulden - Hilfe für Jugendliche

vom 13.11.2008, 00:59 Uhr

Wie ist das wenn Jugendliche Schulden machen, müssen dafür immer die Eltern aufkommen oder muss der Schuldner auch zahlen ? Es geht um eine Freundin von mir die hat eine Tochter die sehr viele Schulden mit dem Handy gemacht hat. Das Mädchen ist 17 und verdient nicht viel weil sie noch in der Lehre ist.

Muss ihre Mutter das ganz allein zahlen oder muss sie sich daran auch beteiligen? Wer kennt auch so einen Fall und kann mir sagen wie das rechtlich so aussieht in dieser Sache?

» Tourmeister » Beiträge: 3 » Talkpoints: 2,08 »



Das ist nicht alles ganz so einfach wie es vielleicht scheint: Derjenige, der die Schulden macht (genauer den Vertrag schließt, aus dem sich die Zahlungspflicht ergibt), der muss sie auch zahlen.

Entscheidend ist hier vielmehr, ob jemand, der 17 ist einen solchen Vertrag überhaupt schließen "konnte". Wenn dies nämlich nicht der Fall war, dann kam auch kein Vertrag zu stande und damit auch keine Zahlungspflicht. (Ganz) kurz dazu: Wer unter 18 ist, ist "beschränkt geschäftsfähig", dh er kann (grundsätzlich) einen Vertrag nur mit Einwilligung bzw. Genehmigung der Eltern abschließen. "Ausnahme" ist der sog. Taschengeldparagraph: danach können Kinder auch Verträge schließen, soweit sie diese mit ihrem Taschengeld begleichen können.

Insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen wie Handyverträgen oder sonstigen Abos ist das nicht unbedingt der Fall. Sollten die Eltern oder die Mutter also von den Vertragsschlüssen nichts gewusst haben und übersteigen die Verpflichtungen die Leistungsfähigkeit des Minderjährigen, würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass ein Vertrag nicht zustande gekommen ist und deshalb auch keine Leistungspflicht besteht.

» didaz » Beiträge: 134 » Talkpoints: -4,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ganz schlicht und einfach nein, denn der Vertrag ist nicht einmal das Papier wert auf dem er steht, wenn natürlich sämtliche Angaben von der Tochter richtig gemacht wurden. Das hat mein Vorredner ja schon erläutert. Anders kann sich die Sache natürlich verhalten, wenn die Tochter bewusst falsche Angaben gemacht hat, um an den Handyvertrag zu kommen. Dann handelt es sich um Erschleichung von Leistungen. Die Tochter kann dann allerdings zur Kasse gebeten werden und muss die angelaufenen Schulden bezahlen, wenn sie über entsprechendes Einkommen verfügt.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Minderjährige dürfen selbst mit Einwilligung ihrer Eltern keine Schulden machen, da dazu die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich ist. Das Vormundschaftsgericht erteilt diese Zustimmung nur in absoluten Ausnahmefällen, z.B. wenn ein minderjähriger Teil einer Erbengemeinschaft ist und ein Kredit, für z.B. Renovierung eines Hauses aufgenommen werden muss, das der Erbengemeinschaft gehört. Es gibt auch keine richtigen Kreditkarten für Minderjährige, selbst wenn das in den Medien gerne behauptet wird.

» Rob37 » Beiträge: 64 » Talkpoints: 33,52 »



Rob37 hat geschrieben:Minderjährige dürfen selbst mit Einwilligung ihrer Eltern keine Schulden machen, da dazu die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich ist. Das Vormundschaftsgericht erteilt diese Zustimmung nur in absoluten Ausnahmefällen, z.B. wenn ein minderjähriger Teil einer Erbengemeinschaft ist und ein Kredit, für z.B. Renovierung eines Hauses aufgenommen werden muss, das der Erbengemeinschaft gehört. Es gibt auch keine richtigen Kreditkarten für Minderjährige, selbst wenn das in den Medien gerne behauptet wird.

Das ist allerdings so nicht ganz richtig, denn Minderjährige dürfen mit Zustimmung der Eltern schon Schulden machen. Allerdings sind dann die Eltern in der Haftung. Ist in den meisten Fällen überhaupt nicht das Problem, wenn man es genau abgesprochen hat. Hier ist aber nun nicht das Erben das Thema. Daher ist dann auch der Rest deiner Infos für diesen konkreten Fall etwas unwichtig.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich finde es echt schlimm das immer mehr jugendliche Handyverträge schließen und sie nicht genau durchlesen. Am Ende wird die Rechnung immer mehr in die Höhe getrieben. Ich bin mir nicht sicher aber ich dächte auch das Jugendliche keine Schulden machen können bzw nur in bestimmten fällen. Weiß es aber nicht hundert prozentig.

» Jessy3794 » Beiträge: 127 » Talkpoints: -0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Jessy3794 hat geschrieben:Ich finde es echt schlimm das immer mehr jugendliche Handyverträge schließen und sie nicht genau durchlesen. Am Ende wird die Rechnung immer mehr in die Höhe getrieben. Ich bin mir nicht sicher aber ich dächte auch das Jugendliche keine Schulden machen können bzw nur in bestimmten fällen. Weiß es aber nicht hundert prozentig.

Das eigentliche Problem ist hier nicht der Handyvertrag sonder der Sinn eines solchen Vertrages. In Wirklichkeit benötigt der Jugendliche diesen Vertrag nämlich überhaupt nicht, denn es gibt auch die sogenannten vertragsfreien Alternativen. So beginnt nämlich in sehr vielen Fällen das Schuldenmachen, weil man zum Nachdenken einfach zu faul ist. Am reinen Lesen liegt es eigentlich viel weniger.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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