Recht zur Sonderkündigung bei Preiserhöhung?

vom 12.11.2008, 17:49 Uhr

Ich habe mal eine Frage. Gesetz dem Fall der Kunde A schließt mit dem Kabelanbieter B einen Vertrag ab, der eine Laufzeit von 2 Jahren hat und nun bekommt der Kunde A ein besseres Angebot durch einen anderen Anbieter. Da liegt es ja nahe, dass Kunde A, den Vertrag auch möglichst vor Ende der normalen Vertragslaufzeit kündigen will.

Nun kommt A eine Preiserhöhung seines Kabelanbieters ins Haus geflattert, der er prompt widerspricht. Kabelanbieter B erwidert darauf allerdings, dass die Preiserhöhung notwendig ist und man die Leistungen nicht weiter zum alten Preis anbieten kann und man kündigt den Vertrag zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, da Kunde A im Widerspruchsschreiben erklärt er möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Hat der Anbieter in so einem Fall überhaupt das Recht, eine Preiserhöhung gegen den Widerspruch des Kunden A durchzusetzen? Und hat Kunde A daraufhin ein Sonderkündigungsrecht, da er den neuen Konditionen ja so nie zugestimmt hat?

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Also ich kann es dir nicht zu 100% sagen, bin mir aber zu 80% sicher, dass es wie bei den Versicherungen ist (da kenne ich mich aus :D). Und da hat man bei einer Preiserhöhung, der man nicht zugestimmt hat, immer das Recht einer Sonderkündigung. Aber um sicher zu gehen kann ich dir nur empfehlen mal bei dem Kabelanbieter anzurufen (Servicenummern sind meist auf der entsprechenden Homepage zu finden) und das so direkt abzuklären. Damit kannst du dir Wochenlanges Brief hin und her ersparen.

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