Keine Krippenanmeldung - Kürzung Arbeitslosengeld?

vom 11.11.2008, 12:34 Uhr

Mir ist heute eine Mail zugesandt worden, deren Inhalt ich schon aus anderen Gründen ich für eher fragwürdig halte.

Unter anderem war dort die Behauptung zu lesen, dass Erwerbslosen, die ihre Kinder nicht in der Krippe anmelden würden und betreuen ließen, das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Grund, wer ein Kleinkind daheim betreuen würde, ist ja nicht so ohne weiteres auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar.

Nun habe ich einige Bekannte, teilweise auch Beschäftigte aus der Baubranche, die nun mal im Winter häufiger ohne Job sind. Eine andere Bekannte tat sich nach der Geburt ihres Kindes und dem Ende der Erziehungszeit schwer eine Anstellung zu finden, da sie in ihrem erlernten Beruf nur Angebote für Schichtarbeit bekam, ihr Mann damals aber auch schon in Schicht arbeitete, so dass die Betreuung der Kinder nicht vernünftig gewährleistet war. In allen Fällen waren die Kinder im Krippenalter und eine Anmeldung wurde nicht gefordert – im Gegenteil, den Elternteilen wurde es sogar freigestellt, ob sie sich bis zum Ende des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nicht ganz von der Arbeitsvermittlung freistellen lassen wollten. Also keine Pflicht zur Arbeitsaufnahme, aber alle Rechte.

Darum frage ich mich, ob dies (mal wieder) eine völlig aus der Luft gegriffene Behauptung ist oder ob es solche Fälle wirklich gibt?

PS: Eine meiner Bekannten aus den obigen Beispielen hat sich freistellen lassen, Angebote hat keiner von der Arbeitsagentur bekommen, sie haben alle auf eigene Faust lange vor Ende des 3. Lebensjahres der Kinder neue Anstellungen gefunden.

    » JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



    Hallo!

    So abwägig ist das nicht. Eine Bekannte hat , als sie sich arbeitslos meldete, weil sie ihren Teilzeitjob verloren hat und ein kleines Kind hat auch bei der Arbeitslosenmeldung gesagt bekommen, dass sie zumindest einen Kindergartenplatz haben müsste, damit die Betreuung wenigstens halbtags gegeben ist. Das Kind ist aber erst grade 3 Jahre alt und kann höchstens ab dem Sommer in einen Kindergarten. Krippenplätze gibt es hier nicht, wo man Kinder früher als zum 3. Lebensjahr hinbringen kann.

    Meine Bekannte hat bei der Arge gesagt bekommen, dass sie zumindest eine Anmeldung für den Kindergarten vorlegen sollte, damit sie sehen, dass sie auch eine Betreuung für das Kind hat. Dass das Kind bisher, wo sie halbtags arbeiten ging von den Großeltern betreut wurde war denen egal.

    Ich weiß jetzt nicht, ob es eine Kürzung mit sich geführt hätte, aber zumindest wurde sie drum angesprochen und die Anmeldung musste vorliegen.

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    » Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


    Klingt für mich etwas komisch, vor allem da es bei mir in Sachsen-Anhalt genau anders herum gehandhabt wird. Wenn man hier arbeitslos hat, dann hat man keinen Anspruch mehr auf Ganztagsbetreuung. Das heißt, dass die Kinder nur bis zum Mittag in den Kindergarten dürfen und dann von den Eltern abgeholt werden müssen. Die Begründung ist, dass sie ja eh zu Hause seien und sich dann auch um die Kinder kümmern könnten. Geld gekürzt wird dafür aber nicht. Und die Regelung so wie sie ist, finde ich auch ganz gut so.

    » Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



    Hallo,

    es klingt komisch, aber es ist so. Wenn Du Arbeitslosengeld 1 beziehen willst, dann mußt Du eine Betreuung Deiner Kinder vorweisen. Dabei ist es egal, ob dies ein Kinderkrippen- oder Kindergartenplatz ist oder ob Du Dein Kind bei einer Tagesmutter oder von einem Aupair betreuen lässt. Wenn Du dies nicht vorweisen kannst, dann bist Du für die Arbeitsagentur nicht vermittelbar. Ist ja auch klar, wenn Du keinen Betreuungsplatz hast wie willst Du dann arbeiten.

    Was in Sachsen-Anhalt gemacht wird, ist in Ordnung. Aber da ist es dann auch so, wenn Du Arbeit hast, dass Dir automatisch wieder ein Vollzeitplatz zusteht. Deshalb wird das dort so gehandhabt.

    LG Sibs

    » sibs » Beiträge: 711 » Talkpoints: 3,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge



    moin allerseits,

    ein sehr interessantes Thema, besonders da ich mich gerade genau in dieser Lage befinde. Mein Sohn wird Ende Dezember zwei Jahre alt und eigentlich wollte ich im dritten Erziehungsjahr seine Einschulung und das erste Schuljahr begleiten. Bis vor kurzen stellte das auch noch kein Problem dar, da unsere Stadt plante eine Krippe einzurichten und unser Sohn dann ab dem Sommer
    einen Kindergartenplatz hat.

    Nur leider verzögert sich die die Einrichtung er Krippe natürlich, da sich unsere Ratsmitglieder uneinig sind. Um das dritte Erziehungsjahr 'aufzusparen' muss ich mich jetzt wohl dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und zusehen was passiert.

    Ich warte jetzt noch die Antwort meines Sacharbeiters ab, da ich eh in eine saisonbedingte Ausnahmegruppe falle, gibt es vielleicht ja auch noch eine andere Lösung.

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    » Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


    So ähnlich kenne ich das noch aus meiner Arbeitslosmeldung im Jahr 2005. Dort wurde mir auch an den Hals geknallt, das ich ja nicht Ganztags zur Verfügung stände, wenn ich nur Halbtagsplätze für die Kinder habe. Das Argument, das ich sie von heute auf morgen auch den ganzen Tag dortlassen könnte bwz. noch Großeltern am Ort wohnen hat denen aber gereicht, um mich als Vollkraft in die Datenbank aufzunehmen.

    Das sowas aber per Mail mitgeteilt wird, ist mir neu. Denn im Normalfall bekommt man alle Schreiben von der Arbeitsagentur per Post. Und wenn man nur als Halbtagssuchend eingestuft wird, dann gibt es auch entsprechend weniger Arbeitslosengeld. Das hab ich vor einigen Jahren schon bei meiner Schwiegermutter erlebt, die versehentlich das Kreuzchen an der falschen Stelle gemacht hat.

    » Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


    @Klehmchen, ich komme auch aus Sachsen-Anhalt und nicht nur wenn ein Elternteil arbeitslos ist, bekommt man keinen Ganztagsplatz. Die Eltern müssen beide einen Arbeitsvertrag mit 30-Stunden-Woche nachweisen, wenn sie ihr Kind ganztags betreuen lassen wollen. Das hat in unserer VG ganz skurrile Formen angenommen als Selbstständige ihre Arbeitszeiten nachweisen sollten...

    @Punktedieb, ich habe gerade gesehen, ich habe mich sehr ungenau ausgedrückt. Die Mail kam nicht von der Arbeitsagentur, sondern von einer Bekannten, die absolut gegen Fremdbetreuung von Kleinkindern ist und mit ihren Mitstreitern versucht, andere Eltern zu missionieren. Da kommen dann noch ganz andere Sachen, weswegen ich solchen Informationen grundsätzlich erstmal misstraue.

    Dieses Mal war es dann also doch eine richtige Behauptung. Ich konnte es mir nur nicht vorstellen, weil die Bekannte aus dem obigen Beispiel auch ohne Betreuungsplatz keine Probleme hatte, wahrscheinlich, weil die Agentur einfach nicht genügend Angebote hat.

    » JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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