Claudia Effenberg: 5000 Euro Strafe wegen Falschaussage
Claudia Effenberg (41) hat es nicht leicht – erst die ewige Fremdgeherei von Noch Ehemann Stefan „Stinkefinger“ Effenberg und jetzt darf sie wegen einer für ihn geleisteten Falschaussage in einem Verfahren wegen Beleidigung noch 5000 Euro Strafe zahlen. Sie legte gegen den Strafbefehl keinen Einspruch ein, so das AG Braunschweig.
Konkret ging es darum, daß Stefan Effenberg zwei Polizisten mit „Arschloch“ betitelte und dafür zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verdonnert wurde – Claudia Effenberg bezeugte mit ihrer Falschaussage die Version von Effenberg, nachdem er nur mit viel Ironie „einen schönen Abend noch“ gewünscht haben soll, was nicht der Wahrheit entsprach.
Na, da wäre sie dann wohl besser beraten gewesen, auf ihr Aussagenverweigerungsrecht zu bestehen. Denn als Ehefrau hätte sie ja nichts dazu sagen müssen, oder irre ich mich da. Allerdings, wenn sie sich ersteinmal bereit erklärt hatte auszusagen, dann muß sie eben auch die Wahrheit sagen und sonst die Konsequenzen tragen. Aber vielleicht zahlt ja der Effe die Strafe, es war ja zu seinen Gunsten. Eigentlich solle es mittlerweile bekannt sein, dass Lügen vor Gericht ziemlich teuer kommen kann und man eben dann ehr sagen sollte, dass man zu einer bestimmten Sache nicht aussagen möchte, wenn man im Laufe der Verhandlung die Möglichkeit dazu hat.
hallo zusammen,
ich kann Claudia Effenberg einerseits schon verstehen, denn Stefen Effenberg war ihr Ehemann und dass sie ihm dadurch helfen wollte ist für jedermann verständlich. Andereseits ist eine Falschaussage vor Gericht strafbar und die Strafe somit angemessen und nachvollziehbar.
Soweit ich das weiß hast du Recht, bijin, also direkter Verwandter, also Mutter, Vater, Bruder, Schwester, Tochter oder Sohn muss man nicht gegen sein Familienmitglied, das auf der Anklagebank sitzt aussagen und kann eben von diesem Aussagenverweigerungsrecht Gebrauch machen. Wie das ist, wenn man Tante, Onkel, Cousin(e), Neffe, von dem Angeklagten ist weiß ich allerdings nicht. Für Ehepartner, wie in diesem Fall bei den Effenbergs, hätte das Aussagenverweigerungsrecht schon benutzt werden können.
Ich mag die Frau Effenberg überhaupt nicht, finde sie total unsympathisch und bin der Meinung es geschieht ihr recht. Zwar habe ich mich mit dem Lebenslauf dieser Frau nicht näher beschäftigt, aber was man so von der ehemaligen Frau Strunz - sie hat Thomas Strunz ja damals für "Effe" verlassen - hört, ist alles etwas obskur und lässt darauf schließen, dass sie kein einfacher Charakter ist.
Das hat sie ja dann mit Stefan Effenberg gemeinsam, der spätestens seit seiner "Stinkefinger"-Geste bei der Weltmeisterschaft 1994 landesweit für seine verbalen Entgleisungen berühmt ist. Ihm scheint sie total verfallen zu sein, ansonsten würde sie ihm nicht immer wieder seine Affäre(n) verzeihen, ihn bei sich aufnehmen und ihn in Situationen wie dieser decken.
Nun ist sie also erneut in den Schlagzeilen, und diese sind zum wiederholten Male keine positiven. Der Geldbetrag von 5000 Euro ist zwar für meinen Geschmack für dieses Verbrechen etwas hoch, aber für die Effenbergs dürfte das wohl aus der Portokasse bezahlt werden.
Ob sowohl die Geldstrafe für Stefan Effenberg von 10.000 Euro, als auch die Geldstrafe wegen der Falscheaussage von Claudia Effenberg mit 5.000 Euro jetzt hoch ist oder nicht kann man mit den zugrundeliegenden Informationen nicht beurteilen. Schließlich richtet sich die schwere der Strafe an Tagessätzen. Um festzustellen ob die Strafe jetzt hoch oder weniger hoch ist bräuchte man also die Summer der Tagessätze. Die Höhe der Tagessätze wird dann ja nach dem Einkommen ermittelt und da das bei den Effenbergs recht hoch sein wird, kommt man wohl recht schnell auf 5000 bzw. 10000 Euro.
Naja aber die Sache an sich scheint völlig klar zu sein. Wenn sie vor Gericht eine Falschaussage tätigt nur um ihren Mann zu helfen, gehört sie auch bestraft wie jeder andere.
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