Internetseite mit 2 Personen betreiben: Personengesellschaft

vom 10.11.2008, 08:53 Uhr

Hallo Zusammen,

heute bräuchte ich mal einen Rat von euch zu folgender Frage: Wenn Person A und Person B gemeinsam eine Internetseite online stellen und diese Seite mit einwenig Werbung finanzieren wollen, dann müssen sie hierfür ja beim Amt ein Gewerbe anmelden. Wäre Person A alleiniger Betreiber der Internetpräsenz, dann würde er schlicht alleine ein Gewerbe anmelden und alles wäre in Ordnung. Aber wie ist das nun, wenn zwei Personen zusammen eine Internetseite betreiben? Soweit ich weiß, kann ein Gewerbe ja immer nur auf eine Person angemeldet werden.

Gibt es für diesen Fall besondere Personengesellschaften? Oder muss dafür eine andere Form der Gemeinschaft gebildet werden? Ist in einem solchen Fall das Gewerbeamt auch für Beratungen zuständig? Oder zu wem müsste man gehen, um sich hier genauer zu informieren?

Danke und Grüße

» Fantasia2009 » Beiträge: 405 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ob man da wirklich ein Gewerbe anmelden muss. Aber eine einfache Gbr müsste ja schon reichen. Und wenn ihr MILLIONEN damit machen wollt, solltet ihr euch auch eine Umsatzsteuer ID zulegen. Ansonsten kann man bei einem Kleingewerbe das auch mit der jährlichen Steuererklärung machen, jedenfalls mache ich das zz noch, da mein Umsatz recht gering ist.

Aber was ihr nicht vergessen dürft: Wenn ihr damit Geld verdienen wollt, muss eure Seite ein komplettes Impressum haben.

Benutzeravatar

» DocMichi » Beiträge: 667 » Talkpoints: 3,51 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^