Fester Job und Praktikum?
Hallo,
es tut sich mal wieder ein Problem auf: ich arbeite ja festangestellt mit normalem Vertrag in einer Anwaltskanzlei.
Nun muss ich kommende vorlesungsfreie Zeit ein Praktikum machen, entweder in der Verwaltung, beim Gericht oder beim Anwalt. Aber wie soll ich das zeitlich machen, wenn ich doch vier Tage die Woche in einer Kanzlei sowieso arbeite? Und vorallem: Ich würde ja dann zur "Konkurrenz" gehen, also in eine andere Kanzlei - und ich kann mir allein wegen Datenschutzgründen oder möglichen Konkurrenzen nicht vorstellen, dass meine Chefin das so gut findet.
Wie habt ihr das als zumindest teilweise Berufstätige mit Euren Praktika gelöst? Urlaub kann ich leider nicht nehmen, zumal ich dann 4 Wochen am Stück bräuchte.
LG,H
Hallo!
Sprich doch mal mit deinem Chef, ob er deine Arbeit nicht als bezahltes Praktikum laufen lassen kann. So hat es meine Stieftochter im IT Bereich gemacht. Ich weiß nicht, ob es im Jurastudium auch geht. Aber bei ihr war das kein Problem.
Nur muss der chef da mitspielen. Im Prinzip soll es ja nur ein Nachweis sein, dass du auch während des Studiums Einblick in eine Anwaltskanzlei oder ähnlichem bekommst und das hast du ja durch deinen Job.
Hallo,
würde das denn steuertechnisch irgendwelche Konsequenzen bzw. Änderungen mit sich bringen? Vom Sinn her kommt meine Arbeit einem Praktikum wirklich sehr ähnlich; wenn ich als 3. Semestler beim Anwalt nebenbei herlaufe bekomme ich nicht mehr mit, als wenn ich wie momentan die Schriftsätze und co selbst aufsätze nach Bändern o.ä..
Momentan bin ich als Werkstudentin angemeldet glaube ich - aber es wäre mir wohl auch unangenehm jetzt da nachzufragen, immerhin bin ich erst seit einer Woche dort
LG,H
Hallo,
also eigentlich müsste das doch gehen. Deine Chefin würde das bestimmt auch genehmigen, damit du nicht zur Konkurrenz gehst bzw gehen musst. Rede einfach mal mit ihr, sie hat doch selbst mal studiert und weiß wie das ist und wird dich da sicher unterstützen.
Außerdem ist der Sinn eines Praktikums doch, dass man den Ablauf in einer Anwaltskanlei kennen lernt und das tust du dann ja auch bei der Arbeit sogar noch mehr als ein normaler Praktikant.
Hallo!
Es ist doch egal, wie lange du dort bist. Ich würde einfach mal fragen, ob sowas bei ihm möglich ist und ob er sich damit auskennt. Ich weiß nicht, wie es bei einem Jurastudium ist und ob ein Rechtsanwalt sich darauf einlässt. Er braucht dir nach den 4 Wochen ja nur eine Bescheinigung auszustellen, dass du ein vierwöchiges Praktikum abgelegt hast. Das wurde bei meiner Stieftochter formlos gemacht. Nur dass sie es in der Uni vorlegen konnte. Alles andre ist so geblieben, wie es war.
Meine Chefin ist die Office Managerin und nicht ein Anwalt selbst, aber ich werde einfach mal nachfragen beim Leiter der Kanzlei. Ob er das macht weiß ich nicht und kann ich auch absolut nicht einschätzen, aber im Grunde genommen kommt das einem Praktikum wirklich sehr gleich und ich mache das inzwischen seit 2 Jahren und nicht nur 4 Wochen, das müsste ja eigentlich zählen.
Kann so eine Bescheinigung nur der Leiter der Kanzlei ausstellen oder auch ein Partner bzw. ein anderer Anwalt?
LG,H
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