Polizeiliches Führungszeugnis Kosten von der Steuer absetzen

vom 06.11.2008, 16:57 Uhr

Ich habe mich bei einer Firma, die im Sicherheitsbereich tätig ist, beworben. Natürlich wollte dieses Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis sehen, bevor sie mich eingestellt hat. Kann ich nun für dieses polizeiliche Führungszeugnis die Kosten, die ich selbstverständlich schon bezahlt habe, von der Steuer absetzen?

Ich mag ehrlich gesagt deswegen keinen Steuerberater bezahlen – aber soweit ich das im Hinterkopf habe, werden doch Bewerbungskosten vom Finanzamt angerechnet, oder irre ich mich da? Da das Führungszeugnis vom Arbeitgeber beauftragt wurde, gehört es doch eindeutig dazu, denke ich.

» Sneak01 » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,76 »



Ja, die Kosten für das polizeiliche Führungszeugnis fällt wie Papier, Briefumschläge, Kosten für Kopien, Fotos oder Kosten für Fax & Telefonie und alles was in diese Sparte fällt unter Kosten für Bewerbungsmaterial, Kommunikation & Versand.

Voraussetzung: Die Kosten müssen im Jahr der Zahlung geltend gemacht werden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Selbstverständlich gehört die Gebühr hierfür ebenso wie die restlichen Kosten der Bewerbung zu den Werbungskosten. Allerdings ist in die normale Lohnsteuertabelle schon ein Freibetrag von 1.000 Euro mit eingearbeitet, über den man darüber kommen muss, damit so etwas überhaupt zum Tragen kommt.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich gebe jedes Jahr diese Ausgabe als Werbungskosten an. Es ist aber nur ein geringer Teil, denn über die Pauschale bei den Werbungskosten von 1000 Euro komme ich nie, sodass es eigentlich auch nicht sonderlich auffällt, wenn ich diese Werbungskosten mit dem Führungszeugnis angebe.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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