Wie reagiert man auf Mahnungsschreiben?
X hat kürzlich etwas im Internet bestellt. Ihr wisst ja sicherlich selbst auch, dass das immer einfacher ist, als wenn man ins Geschäft gehen muss und X bestellt immer sein Hundefutter im Internet, dann muss X nicht so schwer tragen. Diesmal hat X vergessen zum vorgegeben Zeitpunkt zu bezahlen und hat erst knapp 14 Tage später seine Rechnung bezahlt.
Jetzt hat X ein Mahnungsschreiben im Briefkasten gehabt. Wie soll X nun auf dieses Mahnungsschreiben reagieren? X hat doch schon bezahlt, haben die das Geld nicht bekommen?
Die Frage ist, was genau meint der Fragesteller mit Mahnungsschreiben?
Handelt es sich um einen Brief des Händlers, der mit Mahnung gekennzeichnet ist und nur auf die versäumte Zahlung hinweist? Wenn ja, dann reicht es Händler zu informieren, dass die Zahlung bereits geleistet wurde.
Handelt es sich aber um eine zugestelltes Schreiben nach der Zivilprozessordnung (also ein Mahnverfahren), dann muss der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch beim zuständigen Amtsgericht in schriftlicher Form einlegen.
Geschieht dies nicht innerhalb dieser Frist, kann der Verkäufer einen vollstreckbaren Titel gegen den Käufer erwirken. Mit einem vollstreckbaren Titel ist es dem Verkäufer möglich innerhalb von 30 Jahren das Geld vom Käufer einzufordern.
X sollte ein Telefon in die Hand nehmen und bei der Firma, die dass Mahnschreiben verschickt hat anrufen. Dort kann X erfragen, ob die Überweisung angekommen ist.
Meist steht in Mahnschreiben ja drin, bis wann Zahlungseingänge berücksichtigt wurden. Sollte so etwas nicht drin vermerkt sein, dann ist X gut damit beraten nachzufragen. Eine Buchung kann ja auch mal schief laufen. Oder beim Empfänger ankommen und dort falsch zugeordnet werden. Ein Zahlendreher in der Rechnungnummer kann da schon reichen.
Da hilft - wie in vielen Fällen - das Zauberwort Kommunikation weiter.
Na nach 14 Tagen Zahlungsverzug glaube ich mal nicht gleich an ein gerichtliches Mahnschreiben bei der normalen Bearbeitungsdauer wäre dies schon ungültig aufgrund unzulässig kurzer Fristen .
Wenn sich deine Buchung mit dem Mahnungsschreiben überschnitten hat steht ja meist in der Mahnung etwas wie "Bei soundso betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos." Zur Not kann man ja noch einmal hinterhertelefonieren und das klar stellen. In der Regel lassen die meisten Firmen bei solchen Überschneidungen immer mit sich reden, denn ein verärgerter Kunde ist selten einer der nochmal was kauft. .
Ich würde mal meinen, dass dieses Mahnschreiben noch von dieser Firma kommt und sich das Schreiben mit der Zahlung einfach überschnitten hat. Wenn dieses Schreiben wirklich von der Firma und nicht von einem Inkassounternehmen oder ähnlichem ist, würde ich einfach da anrufen und fragen, ob die Zahlung eingegangen ist und normalerweise sagen die Leute am Telefon, dass sich das einfach überschnitten hat.
Sollten sie sagen, dass sie nichts bekommen haben, würde ich weiter versuchen es zu klären meist ist es dann vielleicht ein Zahlendreher in der Rechnungsnummer, so dass die Zahlung nicht richtig zugeordnet werden konnte oder ähnliches!
Steht nicht meistens in einem Mahnschreiben auch mit drin, dass Zahlungseingänge bis zum Datum X berücksichtigt wurden und falls man die Zahlung schon getätigt haben sollte, das Schreiben als gegenstandslos zu betrachten? Kenn ich zumindest so. Außerdem hat man ja für jede Überweisung eigentlich auch einen Nachweis (Kontoauszug) oder? Aber es soll wirklich helfen, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und die Firma anzurufen.
Wenn er die Überweisung schon gemacht hatte, bevor er die Mahnung bekommen hat, ist diese natürlich gegenstandslos und man braucht auch nicht die anfallenden Mahngebühren bezahlen. Wenn man die Rechnung allerdings noch nicht bezahlt hatte, sollte man solch eine Mahnung ernst nehmen und die Rechnung samt Mahngebühren schnellstens bezahlen.
Ich würde da gar nicht drauf reagieren und voraussetzen, dass sich der Zahlungsverlauf und der Versand der Mahnung überschnitten haben. Passiert mir im Büro recht häufig, da ich Rechnungen immer relativ knapp vor Fristablauf bezahle. Wenn ich einen guten Tag habe, schicke ich schon mal eine eMail, aber meistens funktioniert das auch so.
Das kommt grundsätzlich drauf an, was in dem Vertrag bei Abschluss festgelegt wurde. Wenn X allerdings mit dem Zahlungsziel in Verzug geraten ist, kann die Firma, X automatisch eine Mahnung schreiben oder X ist bereits selber in Verzug geraten, sobald das Geld nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bei der Firma angelangt.
Im Endeffekt könnte das für X bedeuten, das er sogar für einen eventuellen Schaden der dadurch verursacht wird aufkommen muss. Allerdings könnte X versuchen, mit dem Händler zu reden und sich zu einigen. Vermutlich wird der Händler auch daran interessiert sein die geschäftlichen Beziehungen fortzuführen.
Ich kann es nur vermuten aber wahrscheinlich handelt es sich, um einen Ratenlieferungsvertrag ?!?.
Naja - also das der Händler verpflichtet ist, zunächst eine Mahnung zu verfassen, bevor er den Rechtsweg beschreitet, gehe ich davon aus, dass eine Zahlungserinnerung gemeint ist. Bei dieser kann es sinnvoll sein, den Händler über die bereits getätigte Zahlung zu informieren und - wenn nötig einen Kontoauszug (andere Daten schwärzen) mit zu schicken, um einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Sollte man die Mahnung jedoch einfach so verstreichen lassen, könnte es passieren, dass der Händler die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen weiterreicht, also lieber klären, bevor es Ärger gibt.
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