Ist eine Pfändung vom Urlaubsgeld rechtlich in Ordnung?
A hat noch 600 Euro alte Schulden, und wartet schon seit längerer Zeit darauf, dass A sein Urlaubsgeld erhält, um dem Gläubiger B endlich einen Vergleich anbieten zu können. Nun kam der Lohnzettel von A mit dem ersehnten Urlaubsgeld und am gleichen Tag ein Bescheid über die Pfändung vom Urlaubsgeld.
Kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob das Geld von A einfach so gepfändet werden darf? Wenigstens 100 Euro wollte A sich durch ein Vergleichsangebot schon sparen. Jetzt wäre A zwar schuldenfrei, fühlt sich aber ehrlich gesagt etwas übergangen.
Hallo!
Vor der Pfändung hätte A aber bestimmt schon einige Schreiben bekommen, die darauf hindeuten, dass die Gläubiger B sich nciht länger hinhalten. Da A mit dem Urlaubsgeld ja gerechnet hat, hätte er ja B schon mal fragen können, ob sie sich auf einen Vergleich einlassen. Da A aber wahrscheinlich auch auf die Mahnschreiben von B nicht reagiert hat ist B im guten Recht auch die 600 Euro Lohnpfändung zu machen. Da Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit zum Lohn gehören ist es auch rechtens, dass B das Geld pfänden lässt um an das Geld zu kommen.
A hat zu langsam reagiert oder gar nicht reagiert um B zu stoppen und deswegen kann A auch ncihts mehr dagegen unternehmen und muss wohl damit leben, dass B nun sein Urlaubsgeld hat.
In der Regel ist das Urlaubsgeld in der Tat nicht pfändbar. Mehr dazu findet man unter anderem auch im § 850 ZPO. Allerdings gibt es da auch wieder Ausnahmen. Es lohnt sich vielleicht einmal eine Rechtsberatung aufzusuchen.
Allerdings sollte man zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt unterscheiden. Letzteres ist sehr wohl pfändbar.
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