Arbeitslos: Muss man seine Wohnung aufgeben?
Ich würde gerne wissen, ob man dazu gezwungen werden kann, wenn man arbeitslos wird, seine Wohnung aufgeben zu müssen. Ich bin Single und habe eine Wohnung mit 80 Quadratmetern im Zentrum von München.
Meine Firma schließt ihre Tore und macht im Ausland einen neuen Firmensitz auf - ich werde sicher arbeitslos werden. Wenn ich nun mittelfristig nichts neues bekomme, werde ich ja in das Hartz IV Programm abrutschen - ab wann kann das Arbeitsamt verlangen, dass ich mir eine kleinere Wohnung suche?
Ich denke dass man einen gewissen Betrag Wohngeld bekommt. Wenn der nicht für deine aktuelle Miete reicht, musst du wohl aus eigener Tasche den Rest aufbringen. Wenn du auch das nicht mehr kannst, ist wohl erstmal Ende und es wird dir eine Sozialwohnung zugeteilt, wenn du nicht selbst etwas passendes findest.
Ich glaube so oder ähnlich ist der Ablauf, vielleicht weiss ja jemand noch etwas fundierteres!
Soweit mir bekannt ist trägt das Amt für einen Single nur die Kosten einer Wohnung von 43 Quadratmetern. Deine Wohnung ist also zu groß. Bislang habe ich nur erlebt, dass Arbeitslose erst dann umziehen müssen, wenn sie das Geld für die Wohnung nicht mehr aufbringen können und die Wohnung 20 % größer ist als vom Amt festgelegt. Allerdings ist das nur Hörensagen.
Mach dich lieber direkt bei der Agentur für Arbeit schlau. Schließlich ist jede Entscheidung der Agentur in so einer Sache eine Einzelfallentscheidung. Nebenbei bemerkt, wenn dir jetzt schon bekannt ist, dass du deinen Job verlierst, musst du das auch jetzt schon dem Arbeitsamt mitteilen.
Solange du Arbeitslosengeld bekommst, wird das dem Amt ziemlich egal sein, wie du die Wohnung finanzierst. Denn da geht es ja auch darum, dass du prozentual das Arbeitslosengeld von dem bekommst, was du zuletzt verdient hast. Da fragt keiner danach, was du für eine Wohnung hast. Wenn du allerdings so lange arbeitslos bist, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes dann zu Arbeitslosengeld2 / Hartz 4 schlägt, dann wird es Zeit, die Wohnung aufzugeben.
Du musst also erst mal selber rechnen, ob du die Wohnung halten kannst und ob du die Wohnung, mit dem doch um einiges wenigere , was du bekommen wirst, auch halten kannst.
Zwingen kann dich keiner dazu. Aber du kannst dazu aufgefordert werden, dir passenden Wohnraum zu suchen, wenn du Hartz IV berechtigt bist. Normalerweise trägt das Amt bis zu einem halben Jahr auch eine höhere Miete, dann aber maximal den entsprechenden Höchstbetrag. Dieser wird von der Gemeinde festgelegt, von daher ist es schwer etwas dazu zu sagen.
Solltest du den Betrag zwischen Höchstsatz und tatsächlicher Miete aus eigenen Mittel aufbringen können, dann kannst du auch noch länger dort wohnen bleiben. Auf lange Sicht dürfte es aber unrealistisch sein, aus dem ganz normalen Regelsatz einen größeren Betrag monatlich dafür aufbringen zu können. So hoch ist ja der Hartz IV Satz nicht.
Du müsstest dich also erst einmal kundig machen, wieviel Miete übernommen wird und was du im Ernstfall noch selbst zahlen müsstest. Wenn du das weißt, kannst du anfangen zu rechnen, ob du dies wirklich finanzieren könntest.
Im Internet habe ich gelesen, dass die Wohnung eines Harz 4 Beziehers bis zu 50 qm groß sein darf. Dies gilt für eine Single Wohnung. Kosten darf sie um die 360 Euro. Ist aber überall unterschiedlich. Der Preis richtet sich nach dem Mietspiegel in der Stadt, in der der Mieter wohnt. Und München ist ja einer der teuersten Städte, hinsichtlich der Mieten, Deutschlands.
Aber du kannst ja in Betracht ziehen, Dir vorübergehend einen Mitbewohner zu suchen, So schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe. Du darfst in der Wohnung bleiben, bis du eine neue Arbeit findest und du sparst Geld in der Zeit von Hartz 4.
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