Neue Ehe - kirchliche Heirat nicht möglich?

vom 05.11.2008, 18:16 Uhr

Ich war bereits schon mal verheiratet und möchte mich jetzt nochmals fest binden. Mein damaliger Mann hat mich betrogen und ich habe mich scheiden lassen. Wir waren auch kirchlich verheiratet.

Ich möchte, dass die neue Ehe auch kirchlich geschlossen wird. Aber meine Freunde und auch meine Familie hat gesagt, dass dies nicht möglich ist, denn man darf nur einmal im Leben vor Gott heiraten.

Mein erster Mann ist jedoch schon verstorben und ich würde gerne wissen, ob ich denn richtig liege, denn ich denke, dass ich aus diesem Grunde nochmals kirchlich heiraten darf. Stimmt das?

» Schlaaand » Beiträge: 4 » Talkpoints: 2,76 »



Hallöchen,

Welcher Religion gehörst du denn an? Soweit mir bekannt dürfen Katholiken nur einmal kirchlich heiraten (es sei denn die Ehe wurde annuliert / für ungültig erklärt). Beim evangelischen Glauben bin ich mir nicht sicher, ich glaube aber, da ist das möglich.

Nun liegt es also daran vor wem ihr euch trauen lassen wollt. Und ob dein Mann verstorben ist oder nicht würde bei Katholiken keine Rolle spielen, weil das kein Grund ist, die Ehe annulieren zu lassen zumal es jetzt zu spät wäre und ihr euch trotzdem habt scheiden lassen. Und beim evangel. Glauben wäre es nicht relevant, weil es sowieso (soweit mir bekannt) geht.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Somit erkläre ich euch zu Mann und Frau, bis dass der Tod euch scheidet.

Der Fett geschriebene Teil sagt doch schon so gut wie alles aus. Habe bis jetzt mitbekommen, dass man nach dem Ableben des Partners auch wider die Möglichkeit hat vor Gott zu heiraten.

Wenn dem auch nicht so ist, dann ist der Satz wohl falsch oder och lege die Bedeutung falsch fest. Ich lege mich da mal zu 80 % fest, dass es so ist wied der Satz es meint.

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» xtralight » Beiträge: 579 » Talkpoints: -1,18 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo!

Bei den Katholiken ist es so, dass eure Ehe noch immer besteht, auch wenn ihr geschieden seit. Und damit ist dir selber auch der Weg zu einer evangelischen Trauung verwehrt. So war es jedenfalls bei einer Freundin, die nach der Scheidung einen evangelischen Mann heiraten wollte und ihn kirchlich in der evangelischen Kirche heiraten wollte.

Ist dein geschiedener Mann gestorben, dann kannst du auch noch einmal krichlich heiraten. Denn der Tod hat eure Ehe geschieden. So wie der Pfarrer bei der Trauung sagt "Bis dass der Tod euch scheidet" . Dann kannst du auch wieder krichlich heiraten.

Ansonsten wirst du nur noch standesamtlich heiraten können. Denn vor Gott kann man nur eine Ehe schliessen, wenn beide Partner noch leben. Und die Kirche lässt sich da auch nciht auf irgendwas ein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,
also ich habe bereits einmal kirchlich geheiratet. Und bei meiner 2. Ehe kam kurz der Wunsch auf es nochmal zu tun. Unser Pastor sagte, es sei kein Problem im Evangelischen. Gott sei für jede Ehe dankbar und bla bla. Wir haben es dann doch gelassen und nur standesamtlich geheiratet. Also bei uns hätte es kein Problem gegeben ein 2. Mal kirchlich zu heiraten. Vielleicht ist es auch immer von der jeweiligen Kirchengemeinde abhängig.

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich denke auch dass es 1. von der Religion und 2. von der Gemeinde selber abhängig ist. Mein Schwager ist evangelisch und war damals geschieden, meine Schwester katholisch bis dahin noch unverheiratet. In der katholischen Kirche wurde ihnen der Wunsch verwehrt und das nur, weil mein Schwager schon mal verheiratet gewesen ist. Der evangelische Pastor hat da kein Drama draus gemacht und die Beiden getraut aber ich hab auch schon von welchen gehört, die sich geweigert haben. Dir bleibt wohl nichts anderes übrig als selber mal nachzufragen wie es bei euch ist.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


In der katholischen Kirche ist jede Ehe unauflöslich die gültig geschlossen und vollzogen ist. Bei einem Eheannullierungsprozess wird geprüft ob ein Ehehindernis schon zum Eheschließungzeitpunkt vorlag. Wenn das so ist, dann ist die Ehe von vornherein nichtig gewesen und eine neue Eheschließung ist möglich. Es gibt in jedem Bistum ein Diözesangericht, das dafür zuständig ist.

Vielleicht hilft dir diese Auskunft weiter.
LG
Conicka

» Conicka » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,21 »



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