Musik von youtube downloaden legal?
Wie ihr sicherlich wisst, gibt es auf youtube massenweise Musikvideos. Nun habe ich im Internet ein paar Websiten gefunden in die man ein Video eingeben muss und es dann nur den Ton downloadet. Jetzt wollte ich wissen ob das legal ist wenn ich den Ton von Musikvideos downloade.
Die Uploader sind übrigens meist die Plattenfirmen wie Sony Bmg. Auch Aggroberlin lädt ihre Musik unter dem Namen AggroTV selbst hoch. Zum Beispiel hier
Benutze mal die Suchfunktion, das Thema gibt es locker mehr als 10 Mal und die Antwort ist jedesmal: NEIN! wenn es um geschützte Musik geht, wie sie eben von Sony BMG, Aggro Berlin usw. auf deren Channels angeboten wird.
Und warum? Weil Du keine Rechte zur digitalen Vervielfältigung hast, höchstens ein analoger Mitschnitt des Audiostreams (z. B. mit No23) wäre legal.
Das kann ich nur bestätigen, allerdings frage ich mich auch immer, wieso Computerbild und Co. in ihren Zeitschriften auf den zugehörigen CD´s immer die Programme anbieten und dann in der Beschreibung auch noch ausführlichst dazu schreiben, dass man damit sich Lieder von YouTube herunter laden kann. Aber ich würde lieber die Finger davon lassen, denn es sind eigentlich nur Abmahner inzwischen bei YouTube unterwegs und die bekommen einen recht schnell an die Mangel, falls du mit solchen Grauzonen in Kontakt kommen solltest.
Würde die Lieder einfach mit No23 aufnehmen. Die Qualität ist auch nicht schlechter als von diesen Download Tools und es zumindest Legal. Wenn du dann noch die Daten vom Album und ähnliches richtig eingibst, hast du auch gleich richtige MP3 Tags.
Hier muss doch einmal etwas klargestellt werden. Das herunterladen von Musik, Filmen oder sonstigen, urheberrechtlich geschützten Materials ist nicht gleich illegal. Sofern man sich die CD bzw. den Song gekauft hat und die CD keinen Kopierschutz hat (§ 95 Abs. 1 UrhG), darf man sich eine Sicherheitskopie anlegen. Dies gilt allerdings nur, sofern man die Original CD noch hat und auf Wunsch vorweisen kann. Diesbezüglich verweise ich auf § 53 Abs. 1 UrhG. Hierbei muss allerdings unterschieden werden, dass es sich um eine Sicherungskopie handelt und nicht um eine Privatkopie. Verboten ist allerdings die Weitergabe der Musikstücke. Bei diversen Filesharing Programmen ist dies der Fall, dass neben dem Download, die bereits heruntergeladenen Stücke des Liedes, als Upload für andere Benutzer bereitgestellt werden. Somit sollte man die Finger von diesen Programmen lassen und eigene Tonkopien oder Mitschnitte anfertigen, natürlich nur im legalen Rahmen.
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