Kriterien für schlechte Bonität? Wie beurteilt man das?
vom 01.11.2008, 19:46 Uhr
Ich habe bei meiner Bank einen Kredit beantragt; der Antrag wurde zunächst auch bearbeitet. Doch nach beinahe 14 Tagen kam dann ein Brief von der Zentrale der Bank, dass mein Antrag leider neu bearbeitet werden, und nicht gleich genehmigt werden kann. Grund: schlechte Bonität. Ich hatte dem Sachbearbeiter in der Bank einen genauen Plan vorgelegt, was ich als Sicherheit bieten kann, und wie ich mir eine Rückzahlung vorstelle.
Kann ein alter, längst gegenstandslos gewordener Schufa Eintrag Grund für die Ablehnung sein?
Prost! hat geschrieben:Kann ein alter, längst gegenstandslos gewordener Schufa Eintrag Grund für die Ablehnung sein?
Jain - vielleicht dann, wenn er immernoch in der Schufa besteht, aber im Grunde schon hätte gelöscht werden müssen. Das kann passieren wenn der Gläubiger es versäumt hat, dies der Schufa zu melden und der Betrag weiterhin als offen vermerkt ist. Entweder muss der Gläubiger sich darum kümmern, das zu beseitigen oder man selbst darf sich Umstände machen indem man eine Selbstauskunft anfordert und ggfs. Nachweise beibringt, die das Gegenteil belegen.
Achso, sollte der Eintrag jünger als 3 Jahre sein bleibt er auch dann bestehen oder selbst wenn er positiv gemeldet wurde. Erst nach 3 Jahren wird gelöscht (oder bei falschen Einträgen). Und: Um wesentlich auf den Antrag einzuwirken muss der Eintrag schon branchengleich sein, eine unbezahlte oder zu spät bezahlte Handyrechnung interessiert da nicht wirklich, ein unbezahlter oder unregelmäßig getilgtes Darlehen schon eher.
Zum Thema Bonität: Die Schufa muss hier gar nicht Schuld sein, denn das sieht der Bankberater meist direkt bei der Anfrage ob da Gründe bestehen, die dagegen sprechen oder nicht.
Nach Basel II gibt es verschiedene Kriterien, nach denen Banken intern benoten, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit ist, dass der Kredit beglichen / nicht beglichen wird (= Bonität). Dieses Ranking ist unterteilt in hard facts / soft facts (quantitative / qualitative Kriterien), heißt:
- quantitative Kriterien: Ertragslage & Finanzlage / finanzielle, wirtschaftliche Verhältnisse
- qualitative Kriterien: größtenteils Prognose & Background
- Nettoeinkommen
- Beruf
- Wohnsitz
- Familienstand (ledig / verheiratet / usw.)
- Sicherheiten
- Schulden
- Alter
- Anzahl der Kinder
- Geschlecht
- usw.
Ist der Berater der Meinung dass die Mischung eher negativ ausfällt (viele Kinder, ledig, Schulden, schlechte Wohngegend, halbtags beschäftigt usw.) so wäre dies vielleicht ein Grund zur erneuten Prüfung oder Ablehnung.
Dazu gibt`s noch ewig viel zu schreiben, also genauere Angaben oder etwas stärker eingegrenzt wären besser, sonst stochert man hier nur im Nebel rum, woran es liegen kann und woran nicht...
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