Betrunkener Mann ertränkt seine Frau - 5 Jahre Haft

vom 10.08.2007, 23:35 Uhr

In Ingolstadt hatte Anfang dieses Jahres ein 49-jähriger alkoholabhängiger Mann seine zum Tatzeitpunkt 39-jährige Frau getötet. Er hatte sie während eines Aufenthaltes in einer Entzugsklinik kennengelernt. Sie war selbst Alkoholikerin und bekam von einem Arzt den Rat, Schnaps nicht pur zu trinken. Daran wollte sich die Frau nicht halten und geriet mit ihrem 49-jährigen Ehemann in einen Streit. Daraufhin ging sie in das Badezimmer, legte sich in die Badewanne und bemerkte nicht, dass ihr ihr Mann folgte. Dieser drückte sie unter Wasser, sodass sie ertrank. Er wurde vom Richter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft ohne Bewährung, von denen er zwei in einer Entzugsklinik absitzen muss, verurteilt.

Komisches Geschehniss, der Mann tötet betrunken seine Frau, weil sie sich nicht mit purem Schnaps betrinken soll. Dies zeigt wieder, wozu man im betrunkenen Zustand alles fähig ist... :x

Lg, Tauraxx

» Tauraxx » Beiträge: 1156 » Talkpoints: -12,45 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ist in der Tat eine sehr skurile Tat. Da sieht man dann wieder mal, wozu einige Menschen fähig sind, wenn sie sich betrinken. Unglaublich, und alles nur wegen so einem (eigentlich) unbedeutenden Disput!
Ich kenne mich in Jura nicht so aus, aber mich würde einmal interessieren, inwiefern sein Alkoholkonsun die Strafe gemildert hat. Immerhin geht es ja um Unzurechnungsfähigkeit.
Schade auch, dass er Aufenthalt in der Enzugsklinik offenbar nicht wirklich viel gebracht hat. Ich hoffe mal, der Mann distanziertsich nach Absitzen der Strafe endlich vom Alkohol...

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» markus » Beiträge: 177 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich kann gar nicht verstehen, warum dieser Mann mit so einer geringen Strafe davongekommen ist! Immerhin ist dies ein Mord gewesen! Natürlich sehen das die Juristen anders, aber wer jemanden absichtlich umbringt, der dürfte eigentlich nicht mit Milde rechnen dürfen. Ich finde es wirklich schade, daß es in Deutschland die Rechtsprechung gibt, daß man mit einer milderen Strafe davonkommt, wenn man sich fast besinnungslos getrunken oder unter andere Drogen gesetzt hat und dann jemanden umbringt. Eigentlich müßte das genaue Gegenteil eintreten. Wer Alkohol in solchen Maßen konsumiert, der müßte härter bestraft werden, da er genau weiß, daß solche Dinge dann passieren können. Wo ist denn der Lerneffekt, wenn man der Person sogar noch eine mildere Strafe gibt? Die besten Beispiele findet man im Straßenverkehr :shock:

» volkswirt » Beiträge: 133 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Tja in anderen (auch europäischen) Ländern ist dies ja genau der Fall - dort wird Drogenkonsum als strafverschärfend angesehen und nicht als strafmildernd, meiner Meinung nach zu Recht.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich frag mich, für was er auf der Entzugsklinik war, wenn es nicht geholfen hat, ein bisschen hätte er sich ja zusammenreißen können, wenn er weiß, dass er gefährlich ist, wenn er betrunken ist. Ich finde 5 Jahre für ein Leben lächerlich. Und dann nochmal in die Entzugsklinik zu gehen, ist auch nicht gerade die beste Lösung, denn er war schonmal dort und es hat bei ihm scheinbar nicht viel gebracht. : :(

» christian123 » Beiträge: 42 » Talkpoints: -0,13 »


Hallo. Wie schon viele gesagt haben es soll eine härtere Strafe bekommen. Ich versteh die Justiz nicht. Warum mildern sie die Strafe wenn der Mann absichtlich seine Frau umgebracht hat??? Meiner Meinung nach sollten die Strafen wenn man getrunken hat nicht milder sondern härter.

» Flick » Beiträge: 267 » Talkpoints: -4,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Auch im betrunkenen Zustand würde eine Normalperson niemals eine andere umbringen. Die Voraussetzungen hierfür liegen hier woanders. Die Strafe sollte in diesem Fall immer so ausfallen, als wäre kein Alkohol im Spiel.

» frankfurt » Beiträge: 11 » Talkpoints: 1,24 »



Servus!

Ich weiß nicht, wie die Rechtslage in Deutschland ist, ich kenne soweit das deutsche Strafrecht nicht und weiß nicht, wie man es dort handhabt. Natürlich ist es Mord, das steht keinesfalls zur Debatte, aber hier sind andere Aspekte, auf die man achten sollte, wobei man natürlich nähere Informationen bräuchte zu den einzelnen Personen und deren Behandlungen.

Aber er wurde schonmal wegen seiner alkoholabhängigkeit therapiert, aber anscheinend nicht erfolgreich. Es ist auch hierbei zu klären, inwiefern seine "Krankheit" fortgeschritten ist oder nicht, aber es ist möglich, dass diese Krankheit als ein Milderungsgrund gewertet worden ist. Zwar keine Rechtfertigung, aber ein Milderungsgrund auf jeden Fall. Natürlich ist es nicht normal, dass man jemanden ermordert, wenn man stark alkoholisiert ist, aber es betrifft auch die Zurechnungsfähigkeit des Täters, der wohl wegen seiner Abhängigkeit wieder Alkohol in Mengen zu sich genommen hat.

Jetzt werden sicherlich einige kommen und sagen, dann werde ich mich auch besaufen, ermorde wen und behaupte dann, hey ich war nicht zurechnungsfähig zu diesem Zeitpunkt - so läuft es leider Gottes nicht ab, denn es gibt einige Regelungen, die diese Missbrauchsversuche gleich mal abfangen, da man genauso vom Alkohol absehen konnte und somit ist das nicht als Milderungsgrund zu sehen, wiederum von Fall zu Fall verschieden, man kann in der Juristerei selten pauschalisierend etwas aussagen, da sich immer andere Sachen ergeben und unterschiedlich sind, die für einen Laien unbeträchtlich sind, für einen Juristen viel dazu beitragen usw usw auch abhängig ob man einen guten und erfahreren Strafrechtsspezialisten als Anwalt hat oder einen jungen unerfahrenen, der in Unternehmsrecht seinen Schwerpunkt hätte.

Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!

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» Näugelchen » Beiträge: 1328 » Talkpoints: -13,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also, dass ein Mördser nur fünf Jahre Haft kriegt, ist hart. Die Frau ist doch nicht fünf Jahre, oder. Er hat ihr den Rest ihres Lebens geklaut und jetzt sollte man auch ihn den Rest seines Lebens in Freihet nehmen.

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» *ilias* » Beiträge: 638 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Servus!

Sry Ilias aber ich kann mich dir hier absolut nicht anschließen, schon gar nicht, wenn wir nicht nähere Informationen kennen. Laut dir sollte man ja das Strafrecht ändern und folgend anpassen:

Durchschnittsalter einer Frau in DE (ich nenne eine Hausnummer) 65 Jahre, sie war 30 Jahre alt, jetzt sollte der Täter für 35 Jahre in Haft kommen, weil er ihr "35" Jahre ihres Lebens gestohlen hat, die niemand beweisen kann, dass sie lange gelebt hätte? Was ist, wenn sie länger gelebt hätte? Das sind doch nicht-haltbare Vermutungen und Überlegungen, die bewusst nicht ins Strafrecht fließen.

Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!

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» Näugelchen » Beiträge: 1328 » Talkpoints: -13,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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