Betrunkener Mann ertränkt seine Frau - 5 Jahre Haft
Guten morgen an alle!
Sehr seltsam, das wohl war.
Was mich aber noch mehr wundert ist die Höhe der Strafe für den Mann.
5 Jahre für einen Mord? Das arg wenig. Undzeigt mal wieder das die Strafen in Deutschland zu wenig sind, finde ich persönlich. Wobei die Strafen selbst sind nicht zu wenig, sondern es muss das geltende Recht richtig angewendet werden. Kann jan icht sein das soviele besondere Umstände zum Tragen kommen, und dem Täter entlasten, das am Ende bei einem Mord nur 5 Jahre Haft raus kommen. Das mal ausgerechnet bedeutet doch...5 JAhre Haft, 2 davon in einer Klink (nicht besonder hart, kein Urlaub auch auch kein Knast), nach 2 drittel kann hier in Deutschland eine vorzeitige Entlassung beantragt werden. Das hieße in dem Fall der Mann muss 2 Jahre in die Entzugsklink. Wenn er dort trocken wird zeigt das eine positive Entwicklung und er würde wahrscheinlich nach 3 Jahren damit bei der frühzeitigen Entlassung durchkommen. Die 2 JAhre in der Klink werden natürlich angerechnet. Fraglich ob er dann nach noch die restlichen Monate in den richtigen Kanst muss oder ob das als Hafterleichterung durchfällt. Würde heißen der Mann geht 2 Jahre in eine Klink um trocken zu werden und sein Leben neu zu organisieren und wäre dann vielleicht schon wieder frei und rehabilitiert. Das kann ja wohl voll nicht angehn., Es kann doch nicht sein das sich jemand der einen anderen los werden will, töten will, sich nur überlegen muss wie er es so macht das er nicht so hart bestraft wird.
Also am besten ist nicht so zu planen das man gar nicht erwischt wird, das wird man bei Mord zu 99%, sondern zu überlegen was man erzählt wen man erwischt wird. Erstmal dafür sorgen das man einem nicht vorwerfen kann das es geplant war, dann den jenigen einladen auf nen Kasen Bier und mehr, einen Streit anzetteln und im Alkohol und Wutausbruch mit der Vase oder dem Hamer was weiß ich schön direkt auf den Kopp mit voller Wucht drauf hauen. Damit kommt man in Deutschland nach wenigen Jahre nwieder frei. Immerhin war man betrunken und nicht im Besitz seiner Kräfte, dann der plötzliche Streit und im Affekt zugeschlagen. Körpterverltung mit Todesfolge...merh ein Unfall als Mord. Und dann bekommt man fast nichts dafür als Strafe, das kann ja nicht sein. Aber so ist es...leider.
misterS hat geschrieben:Also am besten ist nicht so zu planen das man gar nicht erwischt wird, das wird man bei Mord zu 99%, sondern zu überlegen was man erzählt wen man erwischt wird. Erstmal dafür sorgen das man einem nicht vorwerfen kann das es geplant war, dann den jenigen einladen auf nen Kasen Bier und mehr, einen Streit anzetteln und im Alkohol und Wutausbruch mit der Vase oder dem Hamer was weiß ich schön direkt auf den Kopp mit voller Wucht drauf hauen. Damit kommt man in Deutschland nach wenigen Jahre nwieder frei. Immerhin war man betrunken und nicht im Besitz seiner Kräfte, dann der plötzliche Streit und im Affekt zugeschlagen. Körpterverltung mit Todesfolge...merh ein Unfall als Mord. Und dann bekommt man fast nichts dafür als Strafe, das kann ja nicht sein. Aber so ist es...leider.
Ja das denken viele und wundern sich dann wenn es dann zweistellig wird. So einfach geht es nicht wie Näugelchen schon andeutete. Heimtücke zieht einen besonders runter oder eine Irreführung der Justiz.
Servus!
Ich habe zwar bereits die Situation erklärt, aber anscheinend lesen wiedermal einige User nicht alle Posts beziehungsweise überfliegen vieles. Es geht hier nicht darum, sich einfach zu besaufen und dann den Gegner zu ermorden. Ist es mein Problem, dass du zu diesem Zeitpunkt besoffen warst, wer hat dich gezwungen Alkohol zu konsumieren? Bist doch schlussendlich selbst Schuld, sofern du nicht alkoholabhängig bist.
Bei Personen, die alkoholabhängig sind, ist es eine andere Situation. Natürlich wieder unterschiedlich, ob man bereits behandelt worden ist und einen Rückfall hatte oder im gerichtlich-ärztlichen Gutachten eine Abhängigkeit festgestellt wird. Natürlich weiß ich nicht, wie Situation in Deutschland ist, da ist Subbotnik der Chief, aber ich denke, es wird nicht viel anders sein, ansonsten hätte er die Unterschiede bereits gedeutet.
Du kannst dir noch so lange eine Geschichte einfallen lassen, man kann fast immer auf die Wahrheit drauf, irgendeine Quelle wird sicherlich undicht, euch werden Fehler unterlaufen und vieles mehr. Es ist ja kein neuer Gedankengang, wird heutzutage auch angewendet, allerdings bringen tut es den wenigen was.
Lies dir einfach den Post vor dir nochmal durch MisterS...
Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!
Hallo!
Also erstmal...ich denke schon das wen man nicht dumm ist das so hin kriegen KÖNNTE.
Und ich muss dir leider wiedersprechen...
es ist eine besonders milder Umstand, in meinen Augen, wen man alkohlkrank ist und nicht einmalig schwer besoffen. Eher der jenige der wohl nicht an 2 oder mehr Promile gewähnt ist macht eher etwas unvernünftiges als jemand dem das kaum körperlich zu schaffen macht weil er eher krank ist wen er 0 Promile hat. Ich denke es macht, bis auf die Beschaffungskriminalität, keinen vor Gericht abschächenden Unterschied wen man süchtig nach irgent etwas ist. Außer wie geagt bei der Beschaffung...
1. Es heißt widersprechen .
2. Was in deinen Augen ein mildernder Umstand ist, ist deine Sache. Wie ich immer sag: Dann erklär das mal dem Richter, mal seh`n ob der die Meinung teilt. Vor Gericht wird das ganze eben anders gewertet und zwar nach fest definierten Rechtsnormen! Und eine Sucht kann als mildernder Umstand gesehen werden!
Von daher kann man Näugelchen ruhig glauben, auch wenn man anderer Meinung ist - aber das ist dann halt nur Meinung und kein Fakt.
Näugelchen hat geschrieben:Servus!
Sry Ilias aber ich kann mich dir hier absolut nicht anschließen, schon gar nicht, wenn wir nicht nähere Informationen kennen. Laut dir sollte man ja das Strafrecht ändern und folgend anpassen:
Durchschnittsalter einer Frau in DE (ich nenne eine Hausnummer) 65 Jahre, sie war 30 Jahre alt, jetzt sollte der Täter für 35 Jahre in Haft kommen, weil er ihr "35" Jahre ihres Lebens gestohlen hat, die niemand beweisen kann, dass sie lange gelebt hätte? Was ist, wenn sie länger gelebt hätte? Das sind doch nicht-haltbare Vermutungen und Überlegungen, die bewusst nicht ins Strafrecht fließen.
Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!
Es bestand aber die Möglichkeit, dass sie 65 Jahre leben könnt.
Stell dir mal vor, du wirst ermordet und dein Mörder kommt nach ein paar Jährchen wieder raus. Wie würde es dir oder deiner Familie gefallen. Erklär mir mal das.
Servus!
Hier geht es aber nicht um die subjektive Betroffenheit der einzelnen Angehörigen, während man sich um die Strafe bemüht. Man kann heutzuge viele Gefühle verstellen, diese nach außen bemerkbar machen, aber dennoch nicht fühlen.
Wir sind gottseidank nicht im Mittelalter bei Hexenverfolgungen und Hexenverfahren, wo der Ankläger und der Richter dieselbe Person war. Deine Theorie scheint dieser sehr ähnlich zu sein, hat aber im modernen Strafrecht absolut nichts verloren.
Es besteht genauso die Möglichkeit, dass die Frau früher oder älter gestorben ist, da würden wir ihr quasi auch unrecht tun, wenn wir sie mit 65 Jahren abstempeln!
Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!
*ilias* hat geschrieben:Es bestand aber die Möglichkeit, dass sie 65 Jahre leben könnt.
Und es besteht die Möglichkeit das Schweine fliegen können wenn man ihnen nur stark genug in den Hintern tritt . Was ich damit sagen will ist nicht sich ein Schwein zu suchen, sondern dass so Humbug wie Schätzungen und vage Angaben nicht umsonst nicht in ein Urteil einfließen.
Naja, Näugelchen hat mir den Rest wieder vorweg genommen, subjektive Urteile würden uns 300 Jahre zurückkatapultieren und dann würden wieder Stimmen laut à la "Wenn der warum nicht auch der - wo ist die Gerechtigkeit?". Aber wie man`s dreht, irgendeiner meint immer dass das alles ungerecht ist und man selber 1000mal besser urteilen könnte!
Hallo
Naja ich finde das 5 Jahre Haft wegen einem Mord auch zu wenig sind. Ich meine der Mann hat (auch wenn er betrunken war) ein Menschen umgebracht und das finde ich sehr schlimm.
Und wegen Drogenkonsums die Strafe zu mildern ist auch völlig absurd, dann lieber eine härtere Strafe fordern.
mfg Tracer
Besser wär`s, aber wir leben nun mal nicht in Schweden oder anderswo, wo Drogenkonsum als strafverschärfend und nicht als strafmildernd angesehen wird.
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