4-Jähriger beschädigt mit Steinchen Panzerglas

vom 10.08.2007, 23:06 Uhr

In Düren, einer Stadt zwischen Aachen und Köln, warf ein kleiner Junge, gerade mal vier Jahre alt, einen Kieselstein herum, den er sich aus einer Baumeinfassung geholt hatte. Seine Mutter war kurz zu einem Imbissstand gelaufen, um etwas zu Essen zu besorgen. Das geworfene Steinchen landete auf dem Panzerglas eines Juweliergeschäftes, das einen sechsfachen Lagenschutz beinhaltet. Die Scheibe bekam dabei einen großen Riss und wurde schwer beschädigt. Der verursachte Schaden wird auf knapp 10.000 Euro geschätzt. Ob die Frau für solche Fälle versichert war, ist unbekannt.

Unglaublich, und solche Scheiben sollen gegen Einbrecher schützen. Der arme Junge wird wohl auch erschrocken sein, als plötzlich ein riesiger Riss die Scheibe durchzog und alle Leute auf selbigen starrten. Entweder wurde die Scheibe vorher schon beschädigt und durch das Steinchen wurde diese erst sichtbar, oder die Scheibe war wirklich billiger Mist, was ich mir nicht vorstellen kann... :x

» Tauraxx » Beiträge: 1156 » Talkpoints: -12,45 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der arme Kerl hat sich sicher sehr erschreckt aber sicher auch die Leute im Lande, dachten vielleicht an einen Überfall. Na das ist ja ein Qualitätsprodukt, da halten ja alle anderen Scheiben viel mehr aus. Die wird wohl wirklich schon einen Riss oder so gehabt haben, klein und unsichtbar. Passiert manchmal auch mit Autoscheiben aber das ist ja kein Panzerglas, weit weg davon.

Vielleicht hat er den Stein so gut geworden, dass er seine maximale Energie ausbreiten konnte und dadurch sogar eine Panzerglasscheibe nicht standhält. Entweder er wird jetzt von Panzerglasporduzenten gebucht oder er kommt in einer Einbrecherbande unter ;) und das alles mit so einem jungen Alter.

» sweetysarah » Beiträge: 469 » Talkpoints: 0,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich komme auch aus dem Rheinland und hier hat man doch ein bisschen von der ganzen Geschichte mitbekommen. Der Junge kann einem wirklich leid tun, die Aktion wird er so schnell nicht mehr vergessen. Ich nehme an, die Scheibe hatte wirklich schon einen Riss, ansonsten kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass es sich vielleicht doch nicht um einen so kleinen Kieselstein handelte. Mit vier Jahren muss man sonst ja schon sehr kräftig werfen, dass sich Risse im Panzerglas bilden.

Wenn die Mutter versichert war, wird sie es auch nicht gerade einfach haben, den Vorfall einem Versicherungsmann glaubhaft zu erklären. Ich bin mal gespannt, ob sie denn überhaupt einspringen wird!

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» markus » Beiträge: 177 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kann mir gut vorstellen, dass die Scheibe schon vorher angeknackst war. Ansonsten muss der Junge zufällig einen extrem ungünstigen Punkt getroffen haben, dass die Scheibe gleich so beschädigt wurde. Die Mutter muss ihrem Sohn bestimmt nicht mehr erklären, dass man auch mit solch kleinen Steinen nicht werfen darf :naughty: :wink:
Viele Menschen haben ja eine Privataftpflichtversicherung, die auch Kinder mit einschließt. Die Frage ist doch eher, ob der Junge oder dessen Mutter haftbar gemacht werden konnte.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das spielt keine Rolle ob die Frau versichert war oder nicht. Die Versicherung würde so wie so nicht zahlen und muss dies auch nicht. Aber auch die Frau braucht sich keine Sogen zu machen,sie muss für den Schaden auch nicht haften. Sie hat,auch wenn sie kurz das Kind alleine gelassen hat,nicht Ihre Aufsichtspflicht verletzt und ist deswegen nicht haftbar zu machen.

» axelku » Beiträge: 122 » Talkpoints: -5,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge


An dieser Stelle muss ich mal das Glas und seinen Hersteller in Schutz nehmen. :lol: Das hat überhaupt überhaupt nix mit minderwertigem Panzerglas zutun. Wer in Phsyik aufgepasst hat weiss das bei gleicher Energie der kleine Stein bedeutend mehr Schaden anrichtet als der Große (Schlüssel liegt dabei in der Druck pro cm² Gleichung). Hätte der Junge einen Faustgroßen Stein geworfen, wäre evtl. nichts passiert.

Ist natürlich doof gelaufen für den Jungen und seine Mutti.

» Hamburger » Beiträge: 360 » Talkpoints: 3,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Der Junge ist 4 Jahre alt, ich glaube den hat es nicht so riesig Interessiert das er ein Leben lang von diesem Erlebnis verfolgt wird. Aber wer nun für den Schaden aufkommen muss wäre sicherlich mal interessant, wenn es die Mutter zahlen muss wird der Junge es vielleicht doch ein bischen länger im Kopf behalten, denn jeder wird ihn daran erinnern dass die Mutter 10.000 € zahlen musste. :wink:

» Loo » Beiträge: 21 » Talkpoints: -0,01 »



Hamburger hat geschrieben:Wer in Phsyik aufgepasst hat weiss das bei gleicher Energie der kleine Stein bedeutend mehr Schaden anrichtet als der Große.(Schlüssel liegt dabei in der Druck pro cm² Gleichung)

Trotzdem muss er ja relativ kräftig geworfen haben, kräftiger als ich es bei einem 4-jährigen erwarten würde.

axelku hat geschrieben:Sie hat,auch wenn sie kurz das Kind alleine gelassen hat,nicht Ihre Aufsichtspflicht verletzt und ist deswegen nicht haftbar zu machen.

Da wäre ich mir nicht so sicher, das hängt dann doch meines Wissens von der speziellen Situation ab.

Loo hat geschrieben:Der Junge ist 4 Jahre alt, ich glaube den hat es nicht soo rießig Interessiert das er ein leben lang von diesem Erlebniss verfolgt wird.

Nicht sein ganzes Leben, aber Steinchen wird der so schnell nicht mehr werfen, obwohl die Kiddies in dem Alter das sehr gern tun.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Jetzt wo ich diese Nachricht gelesen habe, musste ich doch gleich an die N24(?) Doku denken, in der die so eine Firma für Panzerglas in Autos vorstellen und das Panzerglas ordentlich in die Mangel nehmen und es trotzdem stand hält. Damals, als die Doku gemacht wurde, hätte wohl niemand mit so einer Nachricht, dass es ein 4-jähriger mit einem Kieselstein schafft eine Panzerglasscheibe so stark zu beschädigen, nur im Ansatz gerechnet. :lol:

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» silverstein » Beiträge: 183 » Talkpoints: 0,57 » Auszeichnung für 100 Beiträge


JotJot hat geschrieben:
axelku hat geschrieben:Sie hat,auch wenn sie kurz das Kind alleine gelassen hat,nicht Ihre Aufsichtspflicht verletzt und ist deswegen nicht haftbar zu machen.
Da wäre ich mir nicht so sicher, das hängt dann doch meines Wissens von der speziellen Situation ab.

Nein nur wenn die Kinder das siebte Lebensjahr vollendet haben - im Verkehrsrecht ab dem 10. Lebensjahr. Ansonsten gilt hier die Einsichtsfähigkeit, was je nach Gericht anders definiert sein kann.

Eltern haften nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht, fraglich ob das hier vorlag oder nicht (abhängig vom Kind, bräuchte man mehr Informationen).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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