Minderjährig und Freiberufler?

vom 26.10.2008, 17:51 Uhr

Hallo,
Meine Frage: Angenommen eine Person X würde gerne einer freiberuflichen Tätigkeit als Programmierer nachgehen, aber wäre minderjährig. Ich bin schon seit einer Weile am Suchen, aber habe noch keine zuverlässliche Antwort gefunden.

Der Eine sagt, dass man einen Gewerbeschein brauche und dass das Vormundschaftsgericht zustimmen muss. Der Zweite versichert, dass man keinen Schein brauche. Der Dritte erzählt was von der 400 Euro Grenze, die der Vierte wieder verneint, da es bei Freiberuflern nicht gelte. Der Fünfte sagt ganz was anderes und so weiter... :scep:

Der Knackpunkt bei dem Thema ist soweit ich es verstanden hab, dass man Rechnungen ausstellen muss.

Eine freiberufliche Tätigkeit ist nämlich eine selbstständige künstlerische, wissenschaftliche oder ähnliche Tätigkeit. Darunter fällt auch das Programmieren, weil das juristisch scheinbar wie eine Kunst behandelt wird.

Hat irgendeiner von euch eine verlässliche Quelle und kann mir sagen, wie das wirklich ist?

Danke im Vorraus!

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» lostgeek » Beiträge: 4 » Talkpoints: 3,63 »



Hallöchen,

Unter 18 Jahren darf man erstmal gar kein Gewerbe betreiben, weil sie ja nach dem Gesetzt beschränkt geschäftsfähig sind. Wenn man aber trotzdem mit seiner Dienstleistung regelmäßig Geld verdienen will, muss man das natürlich versteuern (sonst wäre es ja Schwarzgeld). Da gibt es folgende Möglichkeit:

Zum einen kann man über die Eltern gehen. Sobald die die Einwilligung geben, dass ihr Kind "tun darf", darf es das auch (§112 BGB). Zusätzlich bedarf es der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Durch diese wird die Einwilligung der Eltern offiziell wirksam (wie will man das sonst auch nachweisen). Um diese Genehmigung zu erhalten wird geprüft, ob der Jugendliche die erforderlichen Fähigkeiten, Eigenschaften und Kenntnisse besitzt um diese Tätigkeit auch ordnungsgemäß durchzuführen. Da wird er gleichzeitig auch davor geschützt, dass er sich finanziell ruiniert, denn auch das ist natürlich möglich, weil man in der Regel nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben hat.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Danke für den informativen Beitrag winny2311. Jetzt frage ich mich allerdings, wie die Prüfung der erforderlichen Fähigkeiten den durchgeführt wird.

Muss man dort eine richtige Klausur, oder ähnliches schreiben?

» KreativX » Beiträge: 104 » Talkpoints: -0,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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