Geld ausgeliehen, jetzt Streit! Was nun?

vom 26.10.2008, 00:50 Uhr

Eine Freundin A von B hat B in einer schwierigen Lage aus der Patsche geholfen und B 500 Euro geliehen. B ist derzeit arbeitslos und A hat B gesagt, dass es mit der Rückzahlung nicht eilt und B sich Zeit lassen kann, bis es bei B finanziell wieder besser läuft. Leider haben A & b sich jetzt heftig zerstritten (A hat B nämlich den Freund ausgespannt) und jetzt fordert A von B auf einmal den ganzen Betrag – sofort! – zurück. B weiß gar nicht wie B das machen soll, da B ja ohnehin Schwierigkeiten hat, mit dem Arbeitslosengeld über die Runden zu kommen.

Muss B A das jetzt wirklich zurückzahlen, kann A das evtl. auch einklagen? A & B haben nichts Schriftliches vereinbart.

» Trolli » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,79 »



Hallo!

Wenn A und B nichts schriftliches gemacht haben und A und B keine Zeugen dabei hatten, wird es schwierig für A seinb, das Geld von B wiederzubekommen. Wie will A beweisen, dass er 500 Euro an B verliehen hat.

Wenn es hart auf hart kommt und B sich stur stellt und so tut, als wenn er nie Geld bekommen hat, kann A das Geld abschreiben. Deswegen sollte A versuchen entweder im Nachhinein eine schriftliche Vereinbahrung zu bekommen, dass das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden sollte.

Denn im Frieden kann man besser über Geldgeschäfte sprechen und A sollte im ruhigen mit B sprechen, dass er ihm Zeit gibt, aber dass er das eben schriftlich haben möchte. Und wenn es in Raten ist und diese Ratenzahlungsvereinbahrung sollte er dann schriftlich festhalten. Vielleicht hat A Glück und B lässt sich drauf ein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


So einen ähnlichen Fall gab es bei mir in der Umgebung auch, aber der Streit war über einen kleineren Betrag und zwar die Hälfte des Betrags von A & B, also 250 EUR, was aber natürlich trotzdem noch viel Geld ist.

Bei mir hier war es so, dass Person A null Beweise hatte gegen B, dass A Person B wirklich das Geld geliehen hatte. Das heißt A hatte somit 250 EUR verloren. So wäre es dann bei dir auch, außer es gibt bei deinem Fall einen schriftlichen Vertrag. Selbst Zeugen, würden meiner Meinung nach, nichts bringen, erst Recht nicht wenn Sie aus dem näheren Umfeld kommen.

» Konsi » Beiträge: 67 » Talkpoints: -0,02 »



Keine Schriftzeugnisse oder irgendwie (selbst auf einem Serviettenzettel) festgehaltenen Vertragsdaten - ganz schlechte Ausgangsposition!

Da können B wirklich nur noch Zeugen aushelfen, die das ganze bestätigen und möglichst unabhängig sind, am besten sogar Zeugen von A, also der Gegenseite, die zugunsten von B die "Rahmenbedingungen" die Leihgabe bestätigen, also keinen festen Rückzahlungsrahmen, können.

Dazu kommt, also selbst wenn dem so wäre, dass Kredite unter bestimmten Umständen jederzeit kündbar sind und der Betrag samt Zinsen zurückgefordert werden kann, beispielsweise wenn der Kredit als notleidend eingestuft wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zweifelhaft ist, ob der Kreditnehmer dem Geber weiter bedienen kann. Dieser Zweifel kann z. B. bei Arbeitslosigkeit vorliegen - normalerweise könnte man hier ans Umschulden denken, doch sind von der erneuten Kreditvergabe Arbeitlose im Grunde ausgenommen mangels Bonität und Sicherheit (festes Arbeitsverhältnis).

Wenn es aber ohnehin nichts schriftliches gibt, frage ich mich gerade, ob A denn auch im Umkehrschluss möglichst unabhängige Zeugen benennen kann, die den Kredit an B bestätigen können...

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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