Unterhaltsvorschuss - Was passiert nach dem 6. Lebensjahr ?!

vom 22.10.2008, 11:48 Uhr

Hallöchen,

heute erfuhr ich durch Zufall, das ich nun keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekomme, da mein Sohn 6 Jahre alt geworden ist.

Ich habe sofort beim Jugendamt angerufen, weil ich wissen wollte, wieso und mir wurde gesagt, das die 72 Monate vorbei wären. Ich wurde gefragt ob der Unterhalt anerkannt wurde, jedoch wurde nur die Vaterschaft anerkannt. Der Herr am Telefon meinte, das wir nun was dagegen tun müssen und ich habe nun für Freitag einen Termin bekommen.

Ich bin irgendwie voll durcheinander, denn ich weiß nun nicht wirklich wie es weiter geht. Ich weiß, das der Erzeuger meines Sohnes ein weiteres Kind hat und das wars. Ob er arbeiten geht oder nicht, da habe ich keinerlei Information, da ich keinen Kontakt zu ihm habe seit der Geburt.

Habt ihr Erfahrungen damit wie es nun weiter geht zwecks weitergehend Unterhalt (Vorschuss) ?! Denn uns fehlen diese 130 € schon monatlich.

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo!

Wenn du keinen Unterhaltsvorschuß mehr bekommst und auch keinen Unterhalt, dann wird dir das Sozialamt bzw. Hartz 4 Amt weiterhelfen und dir für deinen Sohn den erforderlichen Unterhalt geben. Aber du musst den Unterhalt einklagen, damit das Amt auch zahlt. Denn das Amt will sehen, dass du dich bemühst um Unterhalt zu bekommen. Wird der Unterhalt dann auch rückwirkend gewährt, musst du dann das Geld , was das Hartz 4 Amt dir bezahlt hat gegebenenfalls auch zurückzahlen.

Nimm dir am besten einen Rechtsanwalt, der eine Unterhaltsklage macht. Einen Beratungsschein für das erste Beratungsgespräch bekommst du bei Gericht für 10 Euro und dann wird der Anwalt alles mit Prozesskostenbeihilfe für dich machen und es kostet dich dann auch ncihts weiter.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallöchen,

Hartz 4 werde ich keinesfalls bekommen. Habe ich auch nicht bekommen als ich arbeitslos war, denn mein Freund musste auf mich aufkommen. Und nun wo wir beide arbeiten, werde ich erst recht nichts bekommen.

Wenn ich nun klagen muss, dann wirds echt lustig. Darauf habe ich erst recht keine Lust, denn ich bin froh nun 2 Jahre nichts vom Anwalt und dem Gericht zu hören wegen dem Erzeuger und seiner kriminellen Art und nun sowas.

Mal schauen was der Herr am Freitag vom Jugendamt sagt. Aber schonmal gut vorab zu wissen was passiert.

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo!

DU wirst auch nicht Harzt 4 bekommen, sondern dein Sohn. Das ist ein Unterschied. Denn deinem Sohn steht ja Unterhalt zu und das wird das amt berücksichtigen müssen. Ohne Klage wirst du aber nicht weiterkommen. Es sei denn, du kannst dich mit dem Vater deines Sohnes auf Unterhalt einigen. Aber das glaube ich weniger, nachdem, was ich hier gelesen habe.

Deshalb solltest du den Schritt gehen, damit du nicht ohne Unterhalt da stehst.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nur mal kurz zur Erklärung: Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate (6 Jahre gezahlt), und das nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (also bis maximal zum 12. Geburtstag).

Danach gibt es verschiedene Möglichkeiten. Auf jeden Fall sollte man sich bemühen vom Kindsvater Unterhalt zu bekommen. Darum geht es sicher bei dem von Dir erwähnten Gespräch im Jugendamt.

Daneben kann man je nach Bedürftigkeit Kinderzuschlag bei der Kindergeldkasse beantragen. Dieser Zuschlag wird gezahlt, wenn Ihr sonst (also ohne diese Hilfe) auf ALG II angewiesen wärt. Informationen gibt es hier.

Wird dieser Antrag abgelehnt, dann könnt Ihr bei der zuständigen ARGE Sozialgeld beantragen. Allerdings wird das auch nur bei Bedürftigkeit gezahlt. Seid Ihr auch da nicht bedürftig, dann müsst Ihr wohl oder übel auf das Geld verzichten, bis eben der Kindsvater zahlt.

Diamante hat geschrieben:DU wirst auch nicht Harzt 4 bekommen, sondern dein Sohn. Das ist ein Unterschied. Denn deinem Sohn steht ja Unterhalt zu und das wird das amt berücksichtigen müssen.

Aber auch nur dann, wenn das Einkommen der so genannten Bedarfsgemeinschaft eben nicht ausreicht, die Familie zu versorgen. Reicht das aber, dann sieht es wohl schlecht aus.

@SybeX, wenn wird für Euch wohl eher der Kinderzuschlag der Kindergeldkasse in Frage kommen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallo,

wenn du am Freitag beim Jugendamt bist, dann frag doch mal nach ob die noch ne Beistandschaft machen. Bei uns wars/ists die selbe Situation. Kein Kontakt zum Vater, ich weiß weder wo er lebt, ob er weitere Kinder hat ob er arbeitet, noch sonst irgendwas.

Da das auch von Anfang an so war, hat das Jugendamt ne sogenannte Beistandschaft gemacht. Das heißt dass ide Versuchen den Wohnort des Vaters ausfindig zu machen und du nicht die Arbeit damit hast. Wenn sie ihn finden versuchen sie direkt bei ihm das Geld zu holen das deinem Kind zusteht.

Ansonsten bleibt wohl wirklich nur Hartz4 für deinen Sohn, denn das steht ihm zu und dann würd ich darauf nicht verzichten!

LG Tamara

» setama » Beiträge: 55 » Talkpoints: 0,16 »


Hallöchen,

eine Beistandschaft wurde schon nach der Geburt gemacht, sodass dies nicht mehr gemacht werden muss. Ich werde auch sicherlich keinen Kontakt zum Vater aufsuchen, denn er war an mir gewalttätig und das muss ich nicht nochmals erleben, sodass ich mich zwecks des Kontaktes wenn es hart auf hart kommen sollte auf den Anwalt zurückgreifen werde.

Ich denke aber das das Jugendamt schon die Adresse seines Vaters hat, denn er muss ja den Unterhaltsvorschuss für die restlichen Jahre zurück bezahlen und das Jugendamt ist sicherlich hinterher das Geld wieder zu bekommen, egal wie!

Laut der Hatz 4 stelle, bei der ich angerufen habe, bekommt mein Sohn kein Hartz 4, denn mein Freund und ich arbeiten beide und verdienen "zu gut" um Hartz 4 für meinen Sohn zu bekommen, sodass dies erstmal weg fällt. Das Geld was wir verdienen reicht aus, um ihn zu versorgen.

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallöchen,

hatte heute morgen meinen Termin beim Jugendamt wegen dem Unterhalt den ich seit Oktober nun nicht mehr bekomme.

Das Jugendamt hat nun einen Unterhaltstitel beim Amtsgericht beantragt und wird, sobald dieser eingetroffen ist (und das wird nun bald sein, da es schon im August beantragt wurde) ihm drohen, bis zu einem gewissen Termin den monatlichen Unterhalt an die Unterhaltskasse zu überweisen. Tut er das nicht, dann wird bei ihm geschaut, was "pfändbar" ist.

Wenn es bei ihm nichts gibt, wird man an seinen Arbeitgeber gehen, sodass er eben nicht mehr sein volles Gehalt bekommt, sondern abzüglich des Unterhaltes den Rest nur noch.

Werde nun weiter benachrichtigt, wenn es voran geht!

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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