Entschädigung für abgesagten Billigflug?

vom 19.10.2008, 04:15 Uhr

Ich möchte euch folgenden Sachverhalt schildern: A wollte vorletztes Wochenende mit dem Billigflieger in den Süden (kein Hotel o.ä. - hat dort Freunde). Leider kam es dazu nicht, der Flug wurde aufgrund von Nebel ersatzlos abgesagt! A war sehr enttäuscht, hatte sich A doch so sehr auf diese kleine Auszeit gefreut. A denkt darüber nach, eine Entschädigung einzufordern, damit A wenigstens ein bisschen shoppen gehen kann.

Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall erlebt? Steht einem trotz Billigflug eine Entschädigung zu? Gebucht ist ja gebucht – sollte doch eigentlich egal sein, wie teuer oder billig der Flug war, oder? Gibt es eventuell ein aktuelles Gerichtsurteil?

» Hella » Beiträge: 5 » Talkpoints: -0,01 »



Ich kann dir nur schreiben, was ich darüber denke und meine. Wenn du einen Flug buchst und das Flugzeug kann nicht abheben und fliegen, weil es sehr nebelig ist, wird das höhere Gewalt sein. Das müsste in den Flugbedingungen auch stehen. Lies dir das bitte mal durch. Ein Pilot, der bei Nebel fliegen würde, kann alle in Gefahr bringen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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