Betriebliche Altersvorsorge - anderer Anbieter möglich?

vom 18.10.2008, 20:18 Uhr

Ich möchte gerne an der betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen, das wird bei uns als Entgeltumwandlung angeboten. Mein Arbeitgeber arbeitet mit dem MLP zusammen, aber ich möchte darüber keinen Vertrag abschließen. Da aber der Arbeitgeber den Anbieter bestimmt, interessiert mich, ob ich eine Chance habe, auch einen Vertrag mit einem anderen Anbieter "genehmigt" zu bekommen.

Der MLP-Vertreter hat mir eine Zustimmungs- / Verzichtserklärung vorgelegt, die ich unterschreiben sollte, mit der aber auch mein Recht auf BAV verloren geht, wenn ich ablehne und zwar wohl auch bei anderen Gesellschaften. Muss ich unterschreiben?

» Ninon » Beiträge: 7 » Talkpoints: 4,12 »



Mein Arbeitgeber hatte vor Jahren auch mal solch ein Entgeltumwandlungsmodell aufgelegt. Die Resonanz der Mitarbeiter darauf war sehr bescheiden. Da standen auch nur zwei Partner zur Verfügung. Zum einen die ortsansässige Sparkasse und zum anderen eine Versicherungsgesellschaft.

Meines Wissens ist man an diese Anbieter gebunden und kann nicht bei einem anderen mal eben so einen Vertrag zur Entgeltumwandlung unterschreiben. Unterschreiben muss man natürlich gar nichts, würde ich auch nicht empfehlen. Ob sich Entgeltumwandlungen überhaupt steuerlich lohnen, ist auch sehr zweifelhaft.

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» ticker » Beiträge: 114 » Talkpoints: 34,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Mir stellt sich dabei als erstes die Frage ob die betriebliche Altersversorgung als Entgeltumwandung rein Mitarbeiterfinanziert ist oder ob der Arbeitgeber auch einen Anteil dazu gibt. Das wäre für mich ein ganz entscheidender Punkt bei der Entscheidung

Welche Form der BAV wird denn bei Euch angeboten, wenn dir auch das Recht auf BAV bei anderen Gesellschaften verloren gehen soll? Das hört sich schon irgendwie sehr merkwürdig an.

Mein Arbeitgeber z.B. bietet eine betriebliche Altersversorgung an, die rein von ihm getragen wird, da habe ich natürlich auch keine Auswahlmöglichkeit, aber ich zahle ja auch nichts ein. Allerdings muss ich eine Firmenzugehörigkeit von 5 Jahren erreichen, bis ich später Anspruch habe. Zusätzlich habe ich die Möglichkeit eigenen Anteile meines Gehaltes über meinen Arbeitgeber umzuwandeln, da ich hier aber flexibel bin und das über Einmalzahlung im Jahr oder auch mal 5 Jahre keine Zahlung regeln kann. Dies ist gekoppelt an die vom Arbeitgeber angebotene Altersversorgung, daher kann ich diese auch nicht auswählen. Natürlich habe ich für eigene geleistete Anteile keine Mindestbetriebsangehörigkeit zu erfüllen.

Diese beiden Möglichkeiten sind für mich absolut in Ordnung, denn zum einen leiste ich keine eigenen Zahlungen, bzw. kann absolut frei entscheiden und binde mich nicht auf X-Jahre an einen Anbieter den ich nicht möchte.

Würde mein Arbeitgeber mir aber vorschreiben, bei Anbieter xyz-monatlich Summe X einzuzahlen, damit er vielleicht noch einen Anteil dazu gibt, dann hätte ich da definitiv auch mehr Bauchschmerzen, denn wenn es um mein Geld geht und das ggf. auch über Jahre, dann möchte ich schon einen Anbieter den ich mir aussuche bzw. dem ich vertraue.

Wenn der Arbeitgeber gar nichts dazu gibt, dann würde ich mir auch nichts vorschreiben lassen und würde mich auf jeden Fall auch ausgiebig beraten lassen und zwar nicht nur, wie in deinem Fall von der MLP, sondern eben auch bei Banken, Versicherungsmaklern etc. BAV sind durchaus sehr komplex und nicht jede ist wirklich gut.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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